Yacht-Überführungen – Anforderungen an die Skipperlizenz

Eigner privater Yachten nutzen gerne den Service von “Überführungsskippern”, um ihre Yacht von A nach B bringen zu lassen. Wichtig ist dabei – unabhängig von der Erfahrung und Praxis – genau zu prüfen, welche Fahrlizenzen ein solcher Skipper haben muss.

Für die (Über)Führung z.B. einer privaten Yacht unter deutscher Flagge durch einen deutschen Skipper in EU Gewässern ist der IBS ausreichend.

Der internationale Bootsführerschein, kurz IBS, ist ein Bootsdokument, welches innerhalb Europas in allen Ländern einheitlich anerkannt wird. Er belegt, dass der Bootsführer nicht nur die theoretischen, sondern auch die praktischen Kenntnisse zum Führen von Booten in internationalen Gewässern besitzt. Der IBS wurde von den europäischen Staaten sowie vom Wirtschafts- und Sozialausschuss der Vereinten Nationen entwickelt, um eine Vereinheitlichung der bis dahin geltenden Bootsdokumente zu erreichen. Ein internationaler Bootsführerschein muss jedoch nicht separat beantragt werden, denn er ist Bestandteil des Sportbootführerscheins See. Dieser internationale Bootsschein wird weltweit anerkannt, denn er enthält das “Internationale Zertifikat”; welches seit dem Jahr 2000 als Nachweis der notwendigen fachlichen Qualifikation für das Führen von Schiffen im Ausland ist. Das Internationale Zertifikat findet sich hierzu auf der dritten Seite des Bootsführerscheins, die extra aus diesem Grund eingeführt wurde.

Wir z.B. die Yacht von Griechenland nach Italien verbracht, ist zu prüfen, welche Lizenzen in den jeweiligen Ländern verlangt bzw. anerkannt werden.

Grundsätzlich muss in Griechenland für jedes Boot, ausgenommen Ruderboote, ein Führerschein vorgewiesen werden können. Ausländische Bootsführerscheine werden im Allgemeinen anerkannt, wenn sie auch in den Heimatländern noch gültig sind.

Ausländische Bootsdokumente werden ebenfalls anerkannt. Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung ist in Griechenland verpflichtend.

Italien kennt unabhängig von der Antriebsart drei verschiedene Arten des Bootsführerscheins: eine Lizenz berechtigt zum Steuern von Schiffen über 24 m Länge; eine befähigt das Befahren der 12-Meilen Küstenzone; und eine Lizenz gilt unbeschränkt. Italien erkennt ausländische Bootsdokumente an.

EU-Boote dürfen sich frei in den nationalen italienischen Gewässern aufhalten und die italienischen Häfen ohne besondere Formalitäten anlaufen. Es genügt, dass die inter/nationalen Schiffspapiere und Sicherheitsbescheinigungen des Heimatlandes vorliegen.

Eine Haftpflichtversicherung ist vorgeschrieben. Der Versicherungsnachweis muss immer an Bord mitgeführt werden; außerdem ist die „Grüne Karte“ mitzubringen.
Ganz wichtig: Italien hat die Mindesthaftsummen gerade erhöht: Für Personenschäden € 6,07 Mio. und für Sachschäden € 1,22 Mio.

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