Viel Aufregung um das Kleinschifferzeugnis.

Auf der boot 2024 in Düsseldorf bin ich in den Sportboothallen 3-5 immer wieder auf Verbands-Plakatierungen zum sog. “Kleinschifferzeugnis” gestoßen.

Was hat es damit auf sich?

Das Kleinschifferzeugnis wurde Anfang 2022 durch eine neue Regelung in der Binnenschifffahrtspersonalverordnung eingeführt, die von Seiten des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr beschlossen wurde.

Diese Regelung betrifft die Nutzung von Sportbooten bis zu einer Länge von 20 Metern für gewerbliche Zwecke auf bestimmten Binnenwasserstraßen.

Es gilt zu beachten, dass ab Januar 2027 in diesen Gebieten das Kleinschifferzeugnis für die gewerbliche Nutzung erforderlich ist, während es für den privaten Gebrauch nicht benötigt wird.

Die Definition von “gewerblicher Nutzung” ist jedoch noch nicht eindeutig geklärt. Es besteht Unklarheit darüber, welche Tätigkeiten genau als “gewerblich” eingestuft werden und somit das Kleinschifferzeugnis erfordern. Betroffen sind beispielsweise Personen, die beruflich auf dem Wasser tätig sind, wie Schiffsführende bei Vorführ- und Werftfahrten sowie Fahrschullehrkräfte im Rahmen der Sportbootausbildung.

Der Deutsche Segler-Verband (DSV) hat sich gegen die Einführung des Kleinschifferzeugnisses ausgesprochen. Sie sehen keine Notwendigkeit dafür und betrachten es als eine zusätzliche Belastung für Ausbildende und ehrenamtliche Vereinstätige. Insbesondere kleine Vereine und Schulen würden durch die Einführung des Kleinschifferzeugnisses in Existenzschwierigkeiten geraten. Der DSV betont, dass es keine Unfallstatistiken gibt, die die Einführung dieses zusätzlichen Befähigungsnachweises rechtfertigen würden.

Die Einführung des Kleinschifferzeugnisses erfolgte ohne vorherige Anhörung der betroffenen Verbände. Der DSV wurde erst nachträglich über die geplanten Änderungen informiert. In der Folge konnte der DSV jedoch einige nachteilige Regelungen abwenden, wie zum Beispiel eine Altersgrenze von 18 Jahren sowie die Erfordernis eines Tauglichkeitsnachweises ab 60 Jahren. Die Einführung des Kleinschifferzeugnisses wurde zudem um drei Jahre verschoben, sodass die Frist zur Einhaltung der neuen Regelungen erst im Januar 2027 abläuft.

Der DSV setzt sich weiterhin gegen das Kleinschifferzeugnis ein und fordert Ausnahmen für die Ausbildung zu Sportbootführerscheinen sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten in Vereinen. Sie betonen, dass die Ausbildung auf Sportfahrzeugen und die Vereinsarbeit im Bereich der Sport- und Freizeitschifffahrt nicht mit zusätzlicher Bürokratie belastet werden sollten.

Gestrichen wurden in der Übergangszeit bis 2027:

  • Der im Erstentwurf vorgesehene Tauglichkeitsnachweis für über 60-Jährige.
  • Der Nachweis über gewerbliche Tätigkeit zum Stichtag 17. Januar 2022.
  • Ab 17. Januar 2027 gilt:
  • Voraussetzungen zum Erwerb des Kleinschifferzeugnisses sind der Nachweis einer gewerblichen Tätigkeit auf dem Wasser und eine theoretische Prüfung.
  • Für über 60-Jährige ist eine Tauglichkeitsuntersuchung alle 5 Jahre, für über 70-Jährige alle 2 Jahre erforderlich – durch von der Berufsgenossenschaft zugelassene Ärzte, durch Fachärzte für Arbeitsmedizin und Fachärzte für Betriebsmedizin.
  • Ein Sprechfunkzeugnis ist für den Erwerb des Kleinschifferzeugnisses keine Voraussetzung – außer, das Kleinschifferzeugnis dient als Übergangslösung für ein anderes Patent.

Das Kleinschifferzeugnis kann beantragt werden, und die Kosten belaufen sich auf 129 Euro.

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