Schiedsabreden und -verfahren im Crew-Arbeitsrecht auf Schiffen und Yachten

Wir erleben in der Praxis bei Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Crews immer wieder höchst ungünstige Rechtsanwendungen und Gerichtsstände. Hier gibt es Gestaltungslösungen, bei der im Rahmen der Grenzen internationaler Regelungen (u.a. ROM I) deutlich bessere Optionen möglich sind.

Die Möglichkeit, arbeitsrechtliche Streitigkeiten im Seeverkehr durch ein Schiedsverfahren beizulegen, wird auf internationaler Ebene durch das Seearbeitsübereinkommen 2006 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geschaffen und ist eine eine andere Methode der Streitbeilegung als das normale staatliche Gerichtsverfahren. Einer der Hauptvorteile der Schiedsgerichtsbarkeit ist die Vermeidung von Konflikten hinsichtlich des anwendbaren Rechts und der Zuständigkeit. Außerdem ist ein Schiedsverfahren meist schneller als ein normales Gerichtsverfahren, das im Allgemeinen ein bis drei Jahre dauert. Andererseits braucht ein Schiedsgericht in der Regel nur sechs Monate, um einen Schiedsspruch zu erlassen. Dazu können Schiedsrichter ernannt werden, die sich in der Materie wirklich auskennen.

Die Schiedsgerichtsbarkeit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten, insbesondere im Zusammenhang mit der Besatzung von Schiffen und Yachten, ist ein komplexes Gebiet, das durch verschiedene internationale Übereinkommen, nationale Gesetze und vertragliche Vereinbarungen geregelt wird. In diesen Branchen wird die Schiedsgerichtsbarkeit aufgrund ihrer Vertraulichkeit, Effizienz und Flexibilität im Vergleich zu herkömmlichen Gerichtsverfahren häufig bevorzugt. Im Folgenden wird das Schiedsverfahren bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten im Schifffahrts- und Yachting-Sektor eingehend analysiert, einschließlich seiner Vorteile, Herausforderungen und verfügbaren Optionen:

Internationale Konventionen und Gesetze:

  • Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) legt Normen und Vorschriften zu Arbeitsrechten fest, die auch für Seeleute und Yachtbesatzungen gelten. Übereinkommen wie das Seearbeitsübereinkommen (MLC) bieten einen Rahmen für die Gewährleistung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen, einschließlich Streitbeilegungsmechanismen.
  • Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New Yorker Übereinkommen) erleichtert die grenzüberschreitende Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen und bietet eine Grundlage für die internationale Schlichtung von Arbeitsstreitigkeiten.

Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit:

  • Vertraulichkeit: Schiedsverfahren sind in der Regel nicht öffentlich, so dass die Vertraulichkeit sensibler Arbeitsangelegenheiten gewahrt bleibt.
  • Fachwissen: Es können Schiedsrichter mit Spezialkenntnissen im See- oder Arbeitsrecht ernannt werden, was eine fundierte Entscheidungsfindung gewährleistet.
    Effizienz: Ein Schiedsverfahren bietet in der Regel eine schnellere Lösung als ein herkömmlicher Rechtsstreit, was in Branchen, in denen Zeit ein entscheidender Faktor ist, von entscheidender Bedeutung ist.
  • Flexibilität: Die Parteien haben mehr Kontrolle über das Schiedsverfahren, einschließlich der Auswahl der Schiedsrichter, der Verfahrensregeln und des Ortes des Schiedsverfahrens.
  • Herausforderungen und Überlegungen:
  • Vollstreckbarkeit: Das New Yorker Übereinkommen erleichtert zwar die Vollstreckung von Schiedssprüchen, doch kann die Vollstreckung von Schiedssprüchen in Rechtsordnungen mit eingeschränkter Anerkennung von Schiedsverfahren Probleme bereiten.
  • Kosten: Ein Schiedsverfahren kann kostspielig sein, insbesondere wenn der Streitfall komplexe Rechtsfragen und mehrere Parteien umfasst.
  • Auswahl von Schiedsrichtern: Die Auswahl von Schiedsrichtern mit einschlägiger Sachkenntnis und Neutralität ist für die Gewährleistung eines fairen und unparteiischen Verfahrens unerlässlich.
  • Fehlen von Präzedenzfällen: Anders als Gerichtsurteile schaffen Schiedssprüche keine rechtlichen Präzedenzfälle, was zu Unsicherheiten bei der Auslegung von Vertragsbestimmungen oder Rechtsfragen führen kann.

Optionen für die Schiedsgerichtsbarkeit:

  • Ad-hoc-Schiedsverfahren: Die Parteien können sich darauf einigen, ihre Streitigkeiten zu schlichten, ohne sich auf institutionelle Regeln zu berufen, was eine größere Flexibilität bei der Gestaltung des Schiedsverfahrens ermöglicht.
  • Institutionelle Schiedsgerichtsbarkeit: Institutionen wie die Internationale Handelskammer (ICC), der London Court of International Arbitration (LCIA) und das International Centre for Dispute Resolution (ICDR) bieten Schlichtungsdienste mit festgelegten Regeln und Verfahren an.
  • Spezialisierte Institutionen für maritime Schiedsgerichtsbarkeit: Einige Institutionen sind auf maritime Schiedsverfahren spezialisiert, wie die London Maritime Arbitrators Association (LMAA) und die Society of Maritime Arbitrators (SMA), die Fachwissen über maritime Streitigkeiten anbieten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Schiedsgerichtsbarkeit bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in der Schifffahrts- und Yachtindustrie mehrere Vorteile bietet, darunter Vertraulichkeit, Fachwissen, Effizienz und Flexibilität. Allerdings müssen Herausforderungen wie die Durchsetzbarkeit und die Kosten sorgfältig bedacht werden. Den Parteien stehen verschiedene Möglichkeiten der Schlichtung zur Verfügung, die von Ad-hoc-Vereinbarungen bis hin zu institutionellen Schiedsverfahren reichen, wobei sich spezialisierte Institutionen auf maritime Streitigkeiten spezialisiert haben. Letztendlich sollte die Wahl der Schiedsmethode von den spezifischen Umständen der Streitigkeit und den Präferenzen der beteiligten Parteien geleitet werden.


Wie sollen sich die Parteien auf ein solches Schiedsverfahren einigen?

Die Parteien in der Schifffahrts- und Yachtbranche können auf verschiedene Weise ein Schiedsverfahren vereinbaren, in der Regel in Arbeitsverträgen, Tarifverträgen oder separaten Schiedsvereinbarungen. Hier sind einige gängige Methoden, mit denen Parteien ein Schiedsverfahren vereinbaren können:

Einbeziehung durch Verweis: Schiedsklauseln können in Arbeitsverträge aufgenommen werden, indem auf bestimmte Schiedsgerichtsregeln oder -verfahren verwiesen wird. So kann in einem Vertrag beispielsweise festgelegt werden, dass alle Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis durch ein Schiedsverfahren nach den Regeln einer bestimmten Schiedsinstitution (z. B. ICC, LCIA) beigelegt werden sollen.

  • Eigenständige Schiedsgerichtsvereinbarung: Die Parteien können eine gesonderte, vom Hauptarbeitsvertrag unabhängige Vereinbarung über ein Schiedsverfahren treffen. In dieser Vereinbarung werden die Bedingungen für das Schiedsverfahren festgelegt, einschließlich der Auswahl der Schiedsrichter, der Verfahrensregeln und des geltenden Rechts.
  • Tarifverträge (Collective Bargaining Agreements, CBAs): In Fällen, in denen Arbeitnehmer durch Gewerkschaften oder Verbände vertreten werden, können Schiedsklauseln in Tarifverträge aufgenommen werden, die zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften ausgehandelt werden. Diese Klauseln regeln die Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Parteien, die unter die Vereinbarung fallen.
  • Ad-hoc-Vereinbarungen: Die Parteien können auch vereinbaren, Streitigkeiten auf Ad-hoc-Basis zu schlichten, ohne auf spezielle Schiedsregeln oder -institutionen Bezug zu nehmen. In solchen Fällen müssen sie das Schiedsverfahren, einschließlich der Ernennung der Schiedsrichter und der Verfahrensregeln, im Vertrag oder in einer gesonderten Vereinbarung regeln.
  • Stillschweigende Vereinbarung: In einigen Rechtsordnungen oder unter bestimmten Umständen kann ein Schiedsverfahren aufgrund des Verhaltens der Parteien oder aufgrund von Branchengewohnheiten und -praktiken stillschweigend vereinbart werden. Wurden beispielsweise frühere Streitigkeiten zwischen den Parteien durch ein Schiedsverfahren beigelegt, kann daraus gefolgert werden, dass das Schiedsverfahren die vereinbarte Methode zur Streitbeilegung ist.

Unabhängig von der gewählten Methode müssen die Parteien unbedingt darauf achten, dass die Schiedsvereinbarung klar, eindeutig und durchsetzbar ist. In der Vereinbarung sollten wichtige Details wie der Umfang der Streitigkeiten, die einem Schiedsverfahren unterliegen, die Ernennung und Qualifikation der Schiedsrichter, die Verfahrensregeln für das Schiedsverfahren, die Sprache des Schiedsverfahrens und das geltende Recht festgelegt werden.

Darüber hinaus sollten sich die Parteien über etwaige gesetzliche Anforderungen oder Formalitäten für die Gültigkeit von Schiedsvereinbarungen in den jeweiligen Rechtsordnungen im Klaren sein. In einigen Ländern müssen Schiedsvereinbarungen schriftlich abgefasst und von beiden Parteien unterzeichnet werden, damit sie gültig sind. Es ist daher ratsam, dass sich die Parteien bei der Abfassung von Schiedsvereinbarungen rechtlich beraten lassen, um die Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten und die Wahrscheinlichkeit der Durchsetzbarkeit zu erhöhen.

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