Neue Regelungen rund um Yacht Charter in Spanien

Im spanischen Staatsanzeiger wurde im März 2023 eine Verordnung zur Vereinfachung der Abfertigungsregelung für in Spanien operierende Charteryachten eingeführt.

Folgende Inhalte lassen sich zusammenfassen:

1) Vereinfachte “Charterlizenz”:

a) Neue Abfertigungsregelung: Es wurde eine vereinfachte Genehmigungsregelung für Charteryachten eingeführt, die das Verfahren der vorherigen und ausdrücklichen Genehmigung ersetzt.

b) Eidesstattliche Erklärung der Verantwortung: Yachten, die eine gewerbliche Tätigkeit ausüben oder über eine professionelle Besatzung verfügen, können ihre Tätigkeit durch Vorlage einer einfachen eidesstattlichen Erklärung über die Verantwortung zusammen mit einer Erklärung des Kapitäns und einer Besatzungsliste aufnehmen.

c) Yachten unter EU- oder Drittlandflagge: Yachten, die zum ersten Mal eine Charterlizenz beantragen, müssen das frühere Verfahren der “Charterlizenz” anwenden, um ihre Daten in den Systemen der Seeverkehrsverwaltung zu erfassen.

d) Datum der Einführung: Das vereinfachte Abfertigungssystem wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten, so dass genügend Zeit für die notwendigen Aktualisierungen der Computersysteme bleibt.

e) Anwendung für Inhaber bestehender Lizenzen: Yachten mit einer bestehenden Charterlizenz können das neue System beantragen, wenn ihre aktuelle Lizenz abläuft und das neue System in Betrieb ist.

2) Aufhebung der Verordnung vom 4. Dezember 1985:

a) Aufhebung der überholten Verordnung: Die Verordnung vom 4. Dezember 1985, die sich auf das Chartern von Yachten bezieht, wird ausdrücklich aufgehoben. Diese Verordnung war weitgehend inhaltsleer geworden und enthielt Beschränkungen für nicht unter EU-Flagge fahrende Schiffe mit einer Länge von weniger als 14 Metern.

b) Auswirkungen auf Steuervorbescheide: Die Aufhebung betrifft Fragen im Zusammenhang mit verbindlichen Bescheiden der spanischen Generaldirektion für Steuern und beseitigt die Anforderungen an Yachtbesitzer, einen Wohnsitz in Spanien nachzuweisen und eine physische Niederlassung in Spanien für Charteraktivitäten zu unterhalten.

Allgemeine Auswirkungen:

Die Änderungen zielen darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit Spaniens im Chartersektor zu verbessern, den Bedürfnissen des Marktes Rechnung zu tragen und bürokratische Hürden abzubauen. Der spanische Yachting-Verband (ANEN) hat sich für diese Änderungen eingesetzt.

Es ist bemerkenswert, dass diese Änderungen eine Reaktion auf die Marktdynamik und eine Verpflichtung zur Straffung der Prozesse zum Nutzen der Charterbranche in Spanien widerspiegeln.


In March 2023, a regulation was introduced in the Spanish Official Gazette to simplify the clearance regime for charter yachts operating in Spain.

The following contents can be summarised:

1) Simplified ‘Charter Licence’:

a) New Clearance Regime: A simplified clearance regime has been established for charter yachts, replacing the prior and express authorization process.

b) Affidavit of Responsibility: Yachts engaging in commercial activity or with a professional crew can start their operations by submitting a simple affidavit of responsibility, along with a captain’s declaration and a crew list.

c) EU or Third-Country-Flagged Yachts: Yachts applying for their charter licence for the first time must follow the previous ‘charter licence’ procedure to record their data in maritime administration systems.

d) Implementation Date: The simplified clearance system will come into effect from July 1, 2024, allowing time for necessary updates to computer systems.

e) Application for Existing Licence Holders: Yachts with an existing charter licence can apply for the new system when their current licence expires if the new system is in operation.

2) Repeal of the Order of 4 December, 1985:

a) Repeal of Outdated Regulation: The Order of 4 December, 1985, related to yacht chartering, is expressly repealed. This order had become largely void of content and had restrictions on non-EU flagged vessels under 14 meters in length.

b) Impact on Tax Rulings: The repeal addresses issues related to binding rulings of the Spanish Directorate General of Taxes, removing requirements for yacht-owning companies to prove residence in Spain and hold a physical establishment in Spain for charter activities.

Overall Impact:

The changes aim to enhance Spain’s competitiveness in the charter sector, addressing market needs, and reducing bureaucratic hurdles. The Spanish Yachting Association (ANEN) played a role in advocating for these changes.

It’s noteworthy that these changes reflect a response to market dynamics and a commitment to streamlining processes for the benefit of the charter industry in Spain.

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