Mehrwertsteuer auf APA für Charters ab Frankreich

Neben dem Charterpreis einer Yacht wird meist eine „APA“ eingefordert.

Diese APA oder Advance Provisioning Allowance ist rein rechtlich kein „Preis“, sondern ein Treuhanddeposit zur Deckung direkter variabler Kosten der Chartergäste. Dieses Deposit wird meist vom Kapitän verwaltet und die Crew deckt damit Kosten wie Treibstoff, Liegeplätze, Behördengebühren auf der Fahrt, Catering aller Art. Der Kapitän leistet alle Zahlungen von diesem Konto oder dieser Barkasse namens und im Auftrag des Chartergastes (diesen gehört die APA vorbehaltlich der Abrechnung) und muss alle Quittungen aufbewahren und das Konto verwalten. Guthaben wird am Ende der Charter wieder an den Chartergast ausbezahlt, Unterdeckungen zum Ausgleich rechtzeitig angefordert. für Sie ausgleichen. Es gibt keine Anzeichen in APA und Sie können jederzeit das Ausgabenniveau überprüfen. Die Höhe des erforderlichen APA-Betrages wird geschätzt  für den Einzelfall geschätzt. Erfahrungsgemäß beläuft sich die APA bei einer Yacht auf 20-25% und bei einer Superyacht über 30 m auf 30-35%, abhängig vom Reisepreis und der Anzahl der Passagiere.

Soweit eine Privat-Charter vorliegt, zahlt der Chartergast alle Rechnungen inkl. der jeweils anfallenden MwSt.

Erstaunlich insofern, dass die französischen Steuerbehörden nunmehr für Charter, die in französischen/monegassischen Hoheitsgewässern beginnen, Mehrwertsteuer auf die APA (Advanced Provisioning Allowance) einfordert.

Richtig verstanden bedeutet dies aber, dass Mehrwertsteuer, die bereits an der Quelle auf APA-bezogene Ausgaben (wie Lebensmittel, Getränke, Treibstoff, Öl und Schiffskosten) gezahlt wurde, nicht nochmals MwSt. berechnet wird.

Im Ergebnis heißt das aber nach neuem französischem Steuerrecht, dass es keine MwSt-freien APAs geben darf.

Mehrwertsteuerbefreiung für kommerzielle Yachten sind nicht auf den privaten Charterer als Endverbraucher übertragbar.

2 Antworten auf „Mehrwertsteuer auf APA für Charters ab Frankreich“

  1. Hallo,
    welche Steuerlichen,Rechtlichen vorausetzungen muß ich erfüllen um in Frankreich Gewerbliches Mitsegeln mit einem 15m Segelschiff unter Deutscher Flagge anzubieten .
    Danke
    Klaus

    1. Sehr geehrter Herr,

      diese Frage betrifft ein diffiziles Thema, das nur einzelfallbezogen mit entsprechender Prüfung Ihrer steuerlichen Situation hier im Forum nicht beantwortet werden kann, sondern nur im Rahmen eines Beratungsmandates.

      Beste Grüße und danke für das Verständnis

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: Content is protected !!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen