Mit Wirkung vom 17. Juli 2020 veröffentlichte die italienische Regierung eine sehr wichtige Änderung für ein Mehrwertsteuer auf Charter in Italien:
Artikel 48 Absatz 7 Buchstabe b verschiebt den Inkrafttreten des neuen italienischen Mehrwertsteuergesetzes auf Chartas auf den 1. November (Haushaltsgesetz 27/12/2019 Art. 1 Absätze 725 und 726).
Dies bedeutet, dass alle Charter, die während der laufenden Sommersaison (2020) durchgeführt werden, unabhängig von ihrem Datum der Unterzeichnung, Zahlung und Leistung dem „alten“ Mehrwertsteuersystem der pauschalen Mehrwertsteuersenkung (6,6% für Yachten über 24 Meter) unterliegen .
Vereinfachungsverordnung Nr. 76/2020 veröffentlicht im Amtsblatt (Gazzetta Ufficiale -Serie Generale Nr. 178 vom 16-07-2020 – Suppl. Ordinario Nr. 24), in Kraft getreten am 17. Juli 2020.