Immer mehr Yachten sind mit einer Vielzahl- von modernen WaterToys bestückt.
Nur weil es sie an Bord gibt, können sie dennoch nicht einfach benutzt werden. Vielfach sind sie, wenn im betreffenden Gewässer zur Nutzung zugelassen, führerscheinpflichtig, oder werden gar nicht erst zugelassen, wie z.B. auf vielen Binnenseen in Europa.
Die Kernfragen, die es jeweils individuell zu prüfen und zu klären gibt lauten:
- Ist die Nutzung von elektrische Surfbrettern (Elektro Hydrofoils & Jetboards) auf dem jeweiligen Gewässer überhaupt erlaubt?
- Besteht eine Zulassungs- und Kennzeichnungspflicht?
- Wird ein Führerschein für die Nutzung benötigt?
Am Beispiel deutscher Vorschriften gilt:
Elektro Surfbretter sind auf See und auf den Binnenwasserstraßen grundsätzlich erlaubt. Auf den Binnenseen meist nein.
Elektro Hydrofoils und Jetboards werden rechtlich unterschiedlich eingestuft: Während eFoils als Kleinfahrzeug eingestuft werden auch außerhalb von Jetski-Strecken meist für Wanderfahrten auf Binnenwasserstraßen von A nach B auf möglichst direktem Weg zugelassen sind, werden die Jetboards wegen der intensiveren Einwirkung auf die Umwelt als Wassermotorrad (Jetski) eingestuft und weit restriktiver behandelt.
Hier eine Übersicht:
Elektro Hydrofoil | Jetboard | Jetski | |
---|---|---|---|
Kategorie | Kleinfahrzeug | Wasser-Motorrad | Wasser-Motorrad |
Nutzungs-Erlaubnis | Fahrt auf Bundeswasser-straßen ggf. auf Wanderwegen weitgehend frei; Meer weitgehend frei | Nur Fahrt auf Wasser-motorrad-strecken und Wanderfahrten der Binnenwasser-straßen erlaubt; Meer weitgehend frei | dito |
Kennzeichen-pflicht | Über 2,21 KW (3 PS) ja Wenn elektrische Surfbretter als Kleinfahrzeug bzw. Wasser-motorrad eingestuft werden, besteht ab 2,21 KW bzw. 3 PS eine Kennzeichnungs-pflicht. | Über 2,21 KW (3 PS) ja | da über 2,21 KW (3 PS) ja (gilt seltenst als “Tender To” ohne Kennzeichen-Pflicht) |
Sportbootführer-schein | Ab mehr als 11,03 KW (15 PS) nötig. Ausnahme Rhein: Hier bereits ab 3,68 KW (5 PS). E-Foils verfügen meist über nicht mehr als 5 KW und sind damit nicht führerschein-pflichtig | Ab mehr als 11,03 KW (15 PS) nötig. Ausnahme Rhein: Hier bereits ab 3,68 KW (5 PS). Die meisten Hersteller der Jetboards haben die Leistung auf 11 KW begrenzt. | da über 11,03 KW (15 PS) immer Führerschein erforderlich |
Die vorstehende Darstellung soll eine Orientierung sein. Jedes Land, Meeresbereich bzw. jede Wasserstraße haben individuelle Regelungen, so dass unbedingt die jeweilige Situation zu prüfen ist.
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