Reisen rund um die Verwaltung bzw. den Betrieb einer Yacht gelten allgemein als “Geschäftsreisen”.
Was bei der Ein- oder Ausreise in Bezug auf Deutschland zu beachten ist, finden Sie hier zusammengestellt:
Die International Air Transport Association (IATA) berichtet als Dachverband der Fluggesellschaften in einer Länderliste unter www.iatatravelcentre.com über die verbreiteten Einschränkungen im weltweiten Luftverkehr.
Auf der interaktiven Plattform Re-open EU der Europäischen Kommissionfinden Reisende unter anderem Echtzeitinformationen zur Situation an den ?Grenzen, Reisebeschränkungen und Tourismusdienstleistungen in den EU-Mitgliedstaaten.
In welchen Fällen die Einreise nach Deutschland eingeschränkt ist, erfahren Sie auf den Internetseiten des Bundesinnenministeriums bzw. des Auswärtigen Amtes.
Zu den Verordnungen der Bundesländer gelangen Sie hier:
Regelungen in den Bundesländern
Unter den nachfolgenden Links finden Sie einschlägige Informationen zu den Quarantänevorschriften der Bundesländer: