Wie in Vorbeiträgen dargestellt, finden mit dem 31.10.2020 alle pauschalen Versteuerungen ihr Ende. Wer künftig für Lease und Charter ab Italien weniger als 22% VAT bezahlen möchte, muss sehr genaue Nachweise über die Bewegungen des Schiffes im Nicht-EU-Gebiet erbringen.
In der Vorschrift Nr. 341339/2020 vom heute, 29. Oktober spezifiziert die italienische Steuerbehörde die Beweismittel für die tatsächliche Nutzung des Schiffes außerhalb des Unionsgebiets, um 22% italienische Mehrwertsteuer ggf. rechtssicher verkürzen zu können.
Folgenden Nachweise sind mit 6 Jahre Aufbewahrungspflicht erforderlich:
FÜR SCHIFFE, DIE MIT EINEM SATELLITENNAVIGATIONSSYSTEM ODER TRANSPONDER WIE Z.B. AIS AUSGESTATTET SIND:
- Reisekartographie, Daten und Informationen aus Satellitennavigationssystemen oder Transpondern (z.B.: AIS)
FÜR SCHIFFE, DIE NICHT MIT EINEM SATELLITENNAVIGATIONSSYSTEM ODER TRANSPONDER AUSGESTATTET SIND:
- Kopie des Vertrags
- und zwei zusätzliche Nachweise, die aus den folgenden vier Möglichkeiten ausgewählt werden können:
- Papier oder digitale Daten des Logbuchs / offiziellen Fahrtenbuchs.
- mindestens zwei digitale Fotos der Schiffspunkte für jede Woche der Kreuzfahrt.
- Rechnungen/Quittungen/Verträge und entsprechende Zahlungsnachweise für Käufe, die außerhalb des EU-Gebiets getätigt wurden.
- Rechnungen/Verträge/Quittungen und entsprechende Zahlungsnachweise für Liegeplätze außerhalb des EU-Gebiets.