Der BREXIT wirft seine Schatten: RYA-Yachtmaster Zertifikate ohne Gültigkeit auf EU-Yachten

Zur Prüfung stand die Frage im Raum ob auf einer Charter-Segelyacht mit knapp unter 15 m unter geplanter EU-Flagge ein UK-Resident mit einem RYA Yachtmaster die Schiffsführung übernehmen darf.

Antwort einer Reihe durchgeprüfter Flaggen mit Abstimmung durch die jeweiligen Behörden: NEIN

Unter DEUTSCHER Flagge muss der Schiffsführer eine in der EU residente Person sein, die das für kommerzielle Boote (hier unter 15m) notwendige Zertifikat sowie das STCW Zertifikat haben muss.

Unter MALTA Flagge erfolgt ebenso eine Absage von TM: “Please note that RYA/MCA Certificates of Competence are not endorsed by this Administration, which is our Seafarer Certification Unit are unable to proceed with your request.”

Analoge Absage unter SPANISCHER Flagge.

Unter KROATIEN Flagge benötigen sowohl NON-EU Residents wie auch EU-Residents im kommerziellen Bereich eine (zusätzliche) kroatische Qualifikation. Ein Nicht EU-Resident Captain kann dazu nur auf einem Schiff unter internationaler Nutzung und Zulassung tätig sein, mit maximaler Nutzungszeit von 90 Tagen per anno in Kroatien. Für eine Charter-Yacht, die sich also nur in Kroatien bewegt, nicht möglich.

Wir werden noch viele Überraschungen und neue Hürden erleben. Aber die UK- “Seeherrschaft” scheint begrenzt…

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