Das BVerfG hat entschieden – eine höhere Instanz gibt es nicht mehr, mag man das Urteil richtig oder falsch finden. Experten sehen die vermeintliche Generationen-Gerechtigkeit aber skeptisch. Zudem zeigt sich: Das Fundament der Entscheidung ist wackelig.
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das deutsche Klimaschutzgesetz die Grund- und Freiheitsrechte nachfolgender Generationen bedroht.
Das Bundesverfassungsgericht verpflichtet die Politik, bis Ende 2022 nachzubessern. Dem Urteil zufolge greift das Klimaschutzgesetz zu kurz: “Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030.” Dies verletze die Freiheitsrechte junger Bürger, so das Gericht. Älteren Generationen darf demnach nicht zugestanden werden, “unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde”, so das Gericht weiter.
Wie kam es zu dem Beschluss?
Mehrere Klimaschützer und Aktivisten hatten Verfassungsbeschwerden eingelegt, weil ihnen das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung nicht weit genug ging. Damit hatten sie nun zum Teil Erfolg. Umweltschutzorganisationen haben offensichtlich eine stärkere Lobby als geglaubt, wie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zeigt.
Wie argumentiert das Gericht?
Das Verfassungsgericht sieht die teils noch sehr jungen Beschwerdeführenden durch die Regelungen in dem aktuellen Gesetz in ihren Freiheitsrechten verletzt. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn jetzt nicht mehr für den Klimaschutz getan wird, drohen in der Zeit nach 2030 „schwerwiegender Freiheitseinbußen“.
Wie geht es weiter?
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Ist der Beschluss richtig?
Dies bedarf noch näherer Auseinandersetzung, doch mehren sich bereits jetzt Stimmen, die dies verneinen. Das Leitbild der Richter scheint von den zahlreichen Studien und Prognosen deutscher Klimainstitute und medial omnipräsenter Nichtregierungsorganisationen geprägt zu sein, die fast ausschließlich auf dem sogenannten RCP-8.5-Modell beruhen, einem rein rechnerischen „Worst case“-Szenario, das außerhalb Deutschlands längst massiv infrage gestellt wird, so die WELT. Die Richter des Bundesverfassungsgerichts hätten ein fragwürdige CO2-Budget des Umweltrates herangezogen, welches sich ohnehin bereits durch eine ungenaue Differenzierung zwischen den Zielen „CO2-Neutralität“ und „Treibhausgasneutralität“ auszeichne. Der richterliche Glaube, gerade die nachfolgende Generation sei stärker belastet als die gegenwärtige, ist wissenschaftlich nicht gedeckt. Lesen Sie dazu in der WELT.
Meine Sicht
Die aktuellen Stimmen verkennen meines Erachtens klare Aussagen innerhalb des Beschlusses: Zum einen darf die heutige Handlungsfreiheit die Lebenschancen und Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft nicht kanibalisieren. Es muss heute bereits für eine klimaschonende Zukunft vorgedacht werden. Mitnichten liegt darin aber ein Primat der Ökologie über die Freiheitsrechte. Die Schutzpflicht des Staates ist gerade nicht Rechtfertigung für einen schrankenlosen Eingriff in andere Freiheitsrechte. Der Beschluss schreibt auch in keiner Weise vor, in welcher Weise den Gefahren des Klimawandels entgegen gewirkt werden sollen. Die ist Sache des Gesetzgebers. Der Beschluss verlangt auch keine schärferen Klimaziele bis 2030, vielmehr verbindliche Vorkehrungen für die Zeit nach 2030. Konkrete Planungssicherheit steht hierbei im Mittelpunkt. Ein Ordnungsrahmen also, der die Wirtschaft in eine bestimmte Richtung für eine ökologisch innovative Zukunft lenken soll. Wer das Urteil des Bundesverfassungsgerichts dahingehend versteht, dass die restriktive Einschränkung der Handlungsoptionen der Pflicht zur klimaschonenden Innovation für die Zukunft vorgehe, täuscht. Denn der Abwägung der Freiheitsrechte beste Weg ist nicht deren Einschränkung, sondern ein Aufbruch in einen Wettlauf der Innovationen um eine möglichst hohe Klimaneutralität. Nicht Verbote, sondern Ideen sind gefragt.
Was bedeutet das auch für die Yachtindustrie?
Nun, der Beschluss betrifft rein rechtlich zunächst nur Deutschland, doch haben die inhaltlichen Botschaften übergreifende Bedeutung und eine klare Kernbotschaft: Jeder muss Verantwortung für die Umwelt übernehmen und überlegen, wo er unnötige CO2 Abdrücke vermeiden kann. Denkt man diese Kernbotschaft weiter, bedeutet das vor allem für den touristischen Bereich ein Umdenken. Muss man z.B. wirklich mit dem Billigflieger rund um die Welt fliegen? Aber auch im Business-Bereich wird man Geschäftsreisen ohne messbare Wertschöpfung und Notwendigkeit vermeiden und durch die sich inzwischen etabliert habenden VideoKonferenzen ersetzt.
Wie steht es um die Nutzung von Superyachten? Vielleicht kann eine Nebenaufgabe sein, eine solche Yacht in den Dienst von Meeresforschungsaufgaben zu stellen, um einen Beitrag zu leisten und der Yacht einen Stellenwert im Rahmen der Umwelt-Verantwortung zu geben. Beispiel:
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