Crew-Recht an Bord einer kommerziellen Superyacht

Crew-Recht und Crew-Qualifikation

Die Arbeit auf einer Yacht ist nicht mit der Arbeit an Land vergleichbar.
Je nach Position und Aufgabe an Bord gibt es spezifische Trainings für Crew-Mitglieder.
Vorgeschrieben sind in jedem Falle „STCW95“ und „ENG1“.

Das STCW – Sicherheits- und Überlebenstraining

Das STCW (Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers) 95 / 2010 wurde 1995 von der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) ratifiziert.
Die Qualifikation umfasst:

• Persönliches Überleben
• Feuerbekämpfung
• Erste Hilfe und HLW
• Persönliche Sicherheit und soziale Verantwortung


Das ENG1 – Ärztliches Attest für Seefahrer

Zusätzlich zum STCW95 benötigen Seeleute ein medizinisches Zertifikat, das „ENG1“ um auf Schiffen arbeiten zu können.
Die Grunduntersuchung kann von jedem MCA-zertifizierten Arzt durchgeführt werden.

Die MLC-Konvention 2006

Auf kommerziell registrierten Yacht schützt die MLC-Konvention 2006 Besatzungsmitglieder.
Dies gilt auf Privat-Yachten nicht automatisch. Hier müssen analoge Mindestbedingungen ausgehandelt und vereinbart werden.
Das seit 2013 weltweit geltende Seearbeits-Übereinkommen der Internationalen Arbeitskonferenz (IAO) bietet den Seeleuten den ersten umfassenden Schutz.
Es werden dort u.a. folgende Rechte geregelt:

• Sicherheit am Arbeitsplatz
• Faire arbeitsrechtliche Bedingungen
• Menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen
• Sozialversicherungsschutz, medizinische Versorgung,
• Krankengeld, Arbeitsunfallgeld
• Möglichkeit und Recht der Besatzung, Gewerkschaften ihrer Wahl beizutreten
• Erlaubnis der Gewerkschaft, einen Tarifvertrag im Namen der Besatzung auszuhandeln


Sicherheitsschulung

Mitarbeiter an Bord einer großen Yacht müssen einen Kurs für Sicherheitsbewusstsein absolvieren. Inzwischen ist dieser Kurs Bestandteil vieler STCW95-Kurse sowie im Angebot der IMO.

Arbeitsvertrag

Seeleute haben ein Recht auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag (Seafarer’s Employment Agreement: SEA) und müssen die Möglichkeit haben, diesen zu prüfen und sich beraten zu lassen.
Das SEA muss vor Beginn der Beschäftigung von beiden Parteien unterzeichnet werden.
Das Gehalt ist in monatlichen Abschlägen abzurechnen und zu zahlen.
Die maximale Arbeitszeit darf 14 Stunden in einem Zeitraum von 24 Stunden und 72 Stunden in einem Zeitraum von sieben Tagen nicht überschreiten.
Der Urlaub beträgt mindestens 2,5 Kalendertagen pro Monat der Beschäftigung.
Crewmitglieder haben das Recht, unter bestimmten Bedingungen kostenfrei wieder in ihre Heimat verbracht zu werden.
Mahlzeiten und Wasser sind an Bord frei, auch ansonsten ist das Leben an Bord kostenfrei.
Die Gesundheit an Bord muss angemessen geschützt sein.

Visa:

Wer auf einer Superyacht arbeitet, braucht die richtigen Visa.
Das Schengen-Visums erlaubt die freie Reise zwischen Staaten, die diesem Abkommen beigetreten sind. Diese Länder sind aktuell Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz.
Bei Heuer auf einer amerikanischen Yacht müssen nicht-amerikanische Crew-Mitglieder ein B1 / B2-Visum für die USA besitzen.

Videos:

Wenn es rechtlich wird:

Yacht-Recht: www.der-yacht-anwalt.de/
Internationales Wirtschaftsrecht: www.cps-schliessmann.de

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