Umsatzsteuerprüfung: Aufregung unter Yachteignern
Wie mir auf der boot Düsseldorf 2018 bekannt wurde, hat die deutsche Steuerverwaltung vor kurzem eine erste Werft angeschrieben und aufgefordert offenzulegen, wo genau und wie die Übergabe von Yachten an deutsche Kunden in der EU erfolgt ist.
Ziel der Prüfung soll sein festzustellen, wo dem Eigner genau die Herrschaftsgewalt über die Yacht eingeräumt wurde, wie dies vertraglich im Einzelfall geregelt und praktisch umgesetzt ist.
Je nach Art der Lieferung der Ware kommt es hier zu spezifischen rechtlich-steuerlichen Regelungen, vor allem dann, wenn Ziellieferungen in einem anderen Land als dem Sitz des Eigners oder innergemeinschaftliche Lieferungen oder gar Dreiecksgeschäfte vereinbart sind.
Ich kann in solchen Fällen nur dringend raten, vor Abgabe irgendeiner Stellungnahme den Sachverhalt und alle Regelungen des Einzelfalles prüfen und ggf. die Stellungnahme professionell fertigen zu lassen. Ein falsches Wort kann schon den Ausschlag geben. U.U. können in mehreren Ländern Umsatzsteuer-Pflichten entstanden sein!