Zypern als interessanter Standort für Yacht-Holding, Yacht-Registrierung und Sitz

Zypern ist seit 2004 Mitglied der Europäischen Union und hat den Euro 2008 eingeführt. Aufgrund seiner strategischen Lage ist es für Organisationen auf der ganzen Welt zu einem wichtigen Drehkreuz mit interessanten steuerlichen Vorteilen geworden.

Steuerpflichtige

Jede Person kann als in Zypern ansässig angesehen werden, wenn sie sich während eines Kalenderjahres (Steuerjahr) insgesamt mehr als 183 Tage im Land aufhält. Selbst wenn die betreffende Person ab dem 1. Januar 2017 weniger als 183 Tage in einem bestimmten Jahr nachweisen kann, kann sie nach der so genannten “60-Tage-Regel”weiterhin steuerlich als gebietsansässig gelten, sofern sie im selben Steuerjahr die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • sie wohnt in keinem anderen Land für einen oder mehrere Zeiträume von insgesamt mehr als 183 Tage;
  • sie ist nicht um eine in einem anderen Land steuerlich ansässig;
  • sie hat ein dauerhaftes Mietverhältnis oder eine Wohnung in Zypern erworben;
  • sie wohnt mindestens 60 Tage lang in Zypern; und
  • sie besitzt ein Unternehmen in Zypern oder ist bei einer in Zypern ansässigen Organisation beschäftigt.

Wenn der Arbeitsvertrag ausläuft oder die Person in einem Steuerjahr aus dem Amt scheidet, wird sie nicht mehr als in diesem Jahr stuerlich nicht mehr in Zypern ansässig angesehen.

Steuerpflichtige Einkünfte von Ausländern und Gebietsfremden

Steuerpflichtige in Zypern unterliegen der Steuer auf alle in Zypern und im Ausland erzielten oder aus allen Quellen stammenden Steuereinnahmen. Bei der besonderen Verteidigungsabgabe handelt es sich um eine lokale Steuer, die nicht für Gebietsfremde gilt und für tatsächliche und als Ersatz dienende Einkünfte aus passiven Quellen (d. h. Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen) erhoben wird. Erträge aus der Veräußerung von Immobilien in Zypern unterliegen der Kapitalertragsteuer.

Die Einkünfte ausländischer Staatsangehöriger aus einer Beschäftigung unterliegen unabhängig davon, ob sie steuerlich ansässig sind, der Einkommensteuer. Dieses Einkommen muss jedoch aus Quellen in Zypern stammen. Die Renten aus einer solchen Beschäftigung werden ebenfalls zusammen mit den Mieteinkünften aus Immobilien in Zypern besteuert. Ausländer sind jedoch von der Zahlung folgender Beträge befreit:

  • Einkommensteuer auf Zinsen und Dividendeneinkünfte; und
  • Kapitalertragssteuer auf Erträge aus dem Verkauf von Immobilien außerhalb Zyperns.

Wichtigste Steuervorteile

Für zehn Jahre ab dem ersten Jahr ihres Arbeitsvertrags können Ausländer, die 100.000 EUR pro Jahr aus einer Beschäftigung in Zypern beziehen, unabhängig vom Status ihres steuerlichen Wohnsitzes oder Wohnsitzes eine Steuerbefreiung in Höhe von 50 % ihres Einkommens erhalten.

Diese Ausnahme gilt nur, wenn eine Einzelperson nicht

  • in Zypern vor ihrer Beschäftigung ansässig war; und
  • steuerlich in Zypern ansässig und zwar mindestens drei der fünf Jahre vor dem Beschäftigungsjahr.

Die Freistellung wird nicht gewährt, wenn die Bezüge unter 100.000 EUR sinken.

Personen, die vor Beginn ihrer Beschäftigung nicht in Zypern ansässig waren, können eine jährliche Ermäßigung der Einkommensteuer um 20 % (mit einem Höchstbetrag von 8.550 EUR) auf Bezüge unter 100.000 EUR erhalten. Diese Leistung endet jedoch im Jahr 2020 und beginnt nicht sofort, sondern ab dem 1. Januar des auf die Beschäftigung folgenden Jahres. Dieser Abzug wird also erst 2020 wirksam, wenn die Beschäftigung 2019 begonnen hat.

Eine Befreiung von der 90-Tage-Regel besteht auch darin, dass die Vergütung von Dienstleistungen, die außerhalb Zyperns für mehr als 90 Tage eines Steuerjahres an einen gebietsfremden Arbeitgeber oder eine ausländische Betriebsstätte eines in Zypern ansässigen Arbeitgebers erbracht werden, von der Steuer befreit ist.

Die 90 Tage brauchen nicht aufeinander folgend zu sein, sofern

  • sie unter dasselbe Steuerjahr fallen;
  • die Person eine in Zypern ansässige Steuerpflichtige (d. h. sie muss zwischen 90 und 183 Tagen im Ausland verbringen) bleibt; und
  • eine Beziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer besteht (d. h. Einzelhändler und Freiberufler können von dieser Befreiung nicht profitieren).

Darüber hinaus sind alle Einnahmen aus unentgeltlichen Leistungen aus dem Ruhestand von der Steuer befreit. Erhält ein Ausländer ausländische Renteneinkünfte, können sie wählen, ob er besteuert wird:

  • in gleicher Weise wie eine aus Zypern stammende Rente; oder
  • gesondert unter einem Sondermodus, wobei die ersten 3.420 EUR steuerfrei sind und jeder Ausgleich mit einem Pauschalsatz von 5 % besteuert wird.

Jede Entschädigung für den Fall des Todes oder Unfall ist ebenfalls von Steuern befreit.

YACHT: Assetvermögensverwaltung über Holding

Die steuerlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Zyperns bietet sich für den Sitz von Yacht-Holding und Reedereien und Chartergesellschaften an.

Das neue Yacht-Leasing Modell Zyperns hat – ähnlich wie Malta – nach dem EU-Infringement eine komplette Änderung erfahren, ist jedoch seit Mitte 2019 erneut auf Eis.

Wir gestalten daher andere Lösung über oder in Verbindung mit Zypern. Besonders interssant sind Vermögensverwaltung und der Betrieb EU versteuerter Yachten oder auch Drittlandsyachten.

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