Yacht-Verträge: Deutsches Recht aber Englische Sprache

Yacht-Kauf: Deutsches Vertragsrecht in Englischer Sprache beurteilt

Unterliegt ein Vertrag dem deutschen Recht, ist aber in englischer Sprache rechtsgültig verfasst, die auch Vertragssprache ist, so können sich die Parteien ab Januar 2018 freuen:

Deutsches Recht unter deutscher Zivilprozessordnung aber verhandelt in Englisch ist dann auf Antrag und je nach Vereinbarung der Parteien am Landgericht Frankfurt am Main in einer speziellen English-language division (Kammer für Handelssachen) möglich.

German courts and law “made in Germany” but — in English!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

error: Content is protected !!

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn Sie diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwenden oder auf "Akzeptieren" klicken, erklären Sie sich damit einverstanden.

Schließen