Yacht-Eigner warten besonnen ab

Die Yacht-Branche ist derzeit auf „hold“ geschaltet: Niemand kann reisen, Yachten können nicht inspiziert und getestet werden, Übernahmen und deal-Closings finden nicht statt, Werften haben teilweise geschlossen und Unterbrechungen bei Bau oder Refit.  Behörden sind – gerade rund ums Mittelmeer – geschlossen bzw. Sachbearbeiter im Homeoffice oder Schichtarbeit. Alle Prozesse sind extrem langsam.

Alle Beteiligten in unserem Umfeld haben sich mit der Situation weitgehend abgefunden und wir merken im Mandantenkreis wenig bis keinen Stress oder Panik. Aktuelle Trouble Shootings umfassen eher Fragen nach den Rechten und Pflichten im Rahmen der Corona-bedingten Leistungsstörungen und der Bedeutung von Force Majeure in den jeweiligen Rechtsbeziehungen und dem für sie geltenden Recht. Pflichten aus Dauerschuldverträgen wie Liegeplätze, Finanzierungen, Wartung und Versicherungen spielen eine Rolle, wenn keine Nutzung erfolgen kann.

Die meisten Projekte sind aufgeschoben, einige aber auch abgesagt. Manche Mandanten sehen sich in der Krise durchaus wirtschaftlich herausgefordert und überlegen, ob sie nun freies Vermögen in eine Yacht oder besser in das Unternehmen investieren. Ältere, gerade solche, für die das Boot z.B. einen Lebensabschnitt nach dem aktiven Unternehmerdasein prägen sollte, halten an ihren Plänen fest.  Wie sich die Nachfrage künftig entwickeln wird und welchen Impact sie auf Vermögen und Liquidität haben wird, kann niemand sagen. Wer es sich leisten kann und dafür affin ist, wird in einer Yacht immer noch das individuellste Escape oder Hideaway sehen, weshalb ich – wie in anderen Beiträgen schon bemerkt – hier einen eher stabilen bis wachsenden Markt sehe. Aber das hängt sehr von den Folgen der Pandemie ab.

Für die Yachtbranche war es in der Vergangenheit immer wichtig, auf den bekannten Messen Yachten und Stakeholder aktiv zu erleben. Diese Messen fallen massenweise weg. Was mit Cannes und Monaco im September passiert, steht in den Sternen. Insoweit ist die Branche gefordert, neue Formen des „Marktplatzes“ zu etablieren, zumindest vorübergehend.

Die Pandemie erweist sich als schwierige und oft orientierungslose Zeit. Viele Besatzungsmitglieder können nicht auf die Yachten, benötigen eine Repatriierung, oder können die Schiffe nicht verlassen.  Wir erleben Schiffe, die Beschränkungen beim Ein- und Auslaufen haben und z.T. 14-tägige Quarantänen riskieren oder haben. 

Oft werden wir auch gefragt, inwieweit z.B. die P&I bestimmte Kosten abdeckt. Regelmäßig bietet eine P&I Schutz auch bei  COVID-19 bedingten Kosten, wenn ein Besatzungsmitglied während seines Dienstes an Bord erkrankt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf die Kosten und Verpflichtungen der Mitglieder, also z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, medizinische Kosten und Rückführung. Wenn ein Besatzungsmitglied und/oder eine Yacht aufgrund staatlicher Reisebeschränkungen vorsorglich unter Quarantäne gestellt wird, sind die zusätzlichen Kosten nicht gedeckt, da es auf der Yacht zu keinem Ausbruch gekommen ist und kein Besatzungsmitglied an der Krankheit leidet. Manche P&I-Versicherer  bieten im Rahmen des MLC finanzielle Sicherheit, wenn Eigentümer oder Betreiber nicht mehr in der Lage sind, Löhne und Gehälter oder Rückführungskosten für die Crew zu zahlen. Dennoch: Regelmäßig ist diese Verantwortung beim Eigner oder Betreiber.

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