Diese Befreiung steht Ihnen beim Kauf von Waren und Dienstleistungen zu, wenn die Yacht kumulativ
kommerziell registriert,
über 15 m lang (Frankreich) ist,
mit permanenter Crew an Bord (Frankreich),
rein kommerziell und nicht privat genutzt wird
und nachweisbar durch digitale oder analoge Aufzeichnungen 70% der FAHRTEN in 2020in internationalen Gewässern und nicht in denen von Italien bzw. Frankreich unterwegs war.
Die 70%-Anforderung ist eine der Bedingungenfür die französische Handelssteuerbefreiung (FCE) bzw. die italienische Handelssteuerbefreiung (ICE) und die es erlaubt, im Jahr 2021 in Frankreich bzw. Italien (ICE) mehrwertsteuerfreie Waren/Dienstleistungen für die kommerzielle Tätigkeit Ihrer Yacht zu erwerben.
Diese Regeln gelten unabhäng der Regeln zum innergemeinschaftlichen Erwerb bzw. Reverse Charge Verfahren.
Hat z.B. eine Yacht, die einer Eignerin in einem anderen EU Staat gehört, italienische Gewässer befahren und dort Waren bzw. Dienstleistungen gekauft, so kann dafür die Regel der Steuerneutralität unabhängig von FCE und ICE gegeben sein bzw. die MwSt. u.U. zurückgeholt werden, auch wenn die Yacht die 70% Regel nicht erfüllt. Es gibt nur kein pauschales Präjudiz für eine Befreiung.