Die italienische Steuerbehörde hat am 30. September 2020 die bisher letzte Resolution Nr. 47/E vom 17. August geändert. Die alte Pauschalregelung knüft nun an das Datum des Abschlusses des Chartervertrages und nicht auf den Zeitraum der Leistungserbringung bezieht:
Das “alte” pauschale Mehrwertsteuersystem (6,6% für Yachten über 24 Meter) bleibt nun auf Charterverträge anwendbar, die vor dem 1. November 2020 unterzeichnet wurden, unabhängig von den Daten der Charterperiode.
Diese jüngste Resolution gilt nicht nur für kurzfristige Verträge (Charter), sondern auch für langfristige Verträge, Leasingverträge, Mietverträge und Ähnliches und ist das Ergebnis eines starken Drucks, den die Confindustria Nautica (Verband der italienischen Schifffahrtsindustrie) im Interesse der italienischen Yacht-Charterindustrie auf die italienische Steuerbehörde ausgeübt hat. Ich halte dieses Ergebnis nicht für EU konform; es ist rein politisch getrieben.
Italienische Charterverträge, die ab dem 1. November unterzeichnet werden, unterliegen dem “neuen” Mehrwertsteuersystem, was bedeutet, dass 22% italienische Mehrwertsteuer vom Charterer entsprechend der tatsächlichen Nutzung der Yacht außerhalb der Hoheitsgewässer der Union geschuldet werden. Die Yacht muss einen Nachweis in Papierform oder digital (wie in der am 15. Juni ausgestellten Vorschrift Nr. 234483 angegeben) erbringen, um die Fahrtrouten, denen die Yacht in Nicht-EU- und internationalen Gewässern folgt, genau und einheitlich zu bestätigen. 22% werden nur auf den Teil der Charter angewendet, der innerhalb der italienischen und EU-Territorialgewässer durchgeführt wird.
HINWEIS:
Das Leasing und die darauf entfallende VAT ist ein reines Dienstleistungs-Nutzungsleasing und kein verdecktes Kaufleasing wie früher im seit dem EuGH Mercedes Urteil Ende 2017 nicht mehr zulässigen Leasing-Model.
Was bedeuted das in der Praxis?
Nutzungsleasing bei Abschluß VOR dem 1.11.2020:
Boot > 24 m, Kaufpreis netto 5 Mio. €
Leasingzeitraum 4 Jahre, reeler Restwert der Yacht dann rund 60%
pauschal 6,6 % VAT auf die Leasingraten; 22 % VAT auf den Restwert bei Übernahme
Vorteil: Vergünstigte VAT auf die Nutzungszeit unter Lease,
Nutzungsleasing bei Abschluß NACH dem 1.11.2020:
Boot wie oben, jedoch keine pauschale VAT, sondern nur gem. Nachweis der Aufenhalts der Yacht in oder außerhalb EU; wenn die Yacht – wie oft – nur in der EU genutzt wird ergibt sich:
22% VAT auf Leasingraten sowie 22 % VAT auf Kauf zum Restwert bei Übernahme
Vorteil: Reine Streckung des notwendigen Cash Flow
FAZIT:
Für alle, deren Yacht künftig weitgehend in der EU liegt oder fährt, lohnt diese Art von Lease nicht wirklich. Der Nachweisaufwand ist ebenso riesig wie die steuerlichen Risiken. Für alle mit Yachtinvests ab ca. 800 T€ gibt es bessere und wirtschaftlichere Lösungen. Wir beraten dazu gerne.