BREXIT, Zukunftssuche, neue Modelle für den wirtschaftlichen Yachterwerb und -betrieb, Trend zum Großsegler

BREXIT: Austritt am 31. Januar, 24 Uhr

Mitten in der „boot“ ist es fix: Das britische Parlament bringt das Brexit-Gesetz auf dem Weg Das Europaparlament wird das Vertragswerk am 29. Januar absegnen. Zwei Tage später, am 31. Januar um 24.00 Uhr (MEZ), will Großbritannien / UK mehr als dreieinhalb Jahre nachdem die Briten in einem historischen Referendum im Juni 2016 für den Austritt aus der Staatengemeinschaft gestimmt hatten die Europäische Union verlassen. Bis Ende 2020 bleibt Großbritannien aber noch in einer Übergangsphase, während der sich so gut wie nichts ändert. Bis dahin entscheidet sich ob es einen harten Brexit oder eine einvernehmliche Lösung gibt.

UK ist ab dem 01.02.2020 nicht mehr Mitgliedstaat der EU. Dank des Abkommens ändert sich auf dem Gebiet des Zoll- und Umsatzsteuerrechts jedoch zunächst nichts. Alle Vorschriften aus diesen Bereichen sind bis zum Ende der Übergangsfrist und teilweise sogar darüber hinaus weiterhin anwendbar. Ohne Regelung nach Anlauf der Frist käme es zum Hard Brexit. Dann würden in UK die nationalen Gesetze Großbritanniens gelten. EU-Recht wäre dort nicht mehr anwendbar. In UK gabe es auch keinen keinen Zugriff mehr auf gemeinsame Daten. Dies hätte insbesondere auf den Warenverkehr zwischen der EU und UK massive Auswirkungen: Waren könnten die Grenze zwischen der EU und UK nicht mehr ohne die Erfüllung von Zollformalitäten und die Zahlung von Einfuhrabgaben passieren. Umsatzsteuerlich hätte die Umstellung von bisher innergemeinschaftlichen Vorgängen auf Aus- bzw. Einfuhrlieferungen erhebliche Auswirkungen.

Während der Übergangsfrist ist das EU-Recht in UK weiterhin anwendbar. Dies gilt nach dem Willen der EU und UK auch für internationale Verträge, die die EU mit Drittstaaten geschlossen hat. Im Bereich des Zoll- und Umsatzsteuerrechts ergeben sich somit keinerlei Änderungen im Vergleich zur bisherigen Situation. Es herrscht freier Warenverkehr zwischen der EU und UK. Lieferungen aus oder nach UK werden weiterhin als innergemeinschaftliche Lieferungen behandelt. UK gilt in dieser Zeit als vollwertiger Mitgliedstaat. Nach den Vorstellungen der EU und UK haben auch präferenzrechtliche Regelungen weiterhin Gültigkeit in und für UK.

ABER: Vorsicht mit neuen Verträgen nach englischem Recht und Gerichtsstand England!

Lesen Sie dazu:

https://superyachtforum.eu/yachtrecht-international-der-brexit-grundlegende-veraenderung-der-yacht-industrie/

Ruhigere Messe, Suche und viele Fragen

Mir erscheint die Messe deutlich ruhiger als in den Vorjahren. Eher ein B2B-Treffen bei dem alle irgendwie auf der Suche nach der Zukunft scheinen.

Im parallel zur boot verlaufenden Weltwirtschaftsforum in Davos sprechen alle übers Klima, nicht alle wollen aber dasselbe. Welche Bedeutung haben alle diese Entwicklungen auf die Yachtbranche?

Zwei lesenswerte Meinungen:

1.

„Die Leute machen die Katastrophe einfach nur größer, damit sie selber wichtig erscheinen. Es geht weder ums Überleben des Planeten noch der Menschheit.“ … „Wir denken, es reicht, wenn wir ein bisschen weniger zerstören: weniger Auto fahren, weniger Müll, weniger Wasserverbrauch. Damit schützen wir aber nichts, wir machen nur weniger kaputt“ … „Wir machen das Falsche perfekt, anstatt zu fragen: Was ist das Richtige? Alles neu zu denken, zuerst das Denken selbst, dann die Produkte. Die Natur kennt keinen Abfall. Alles geht in den Kreislauf zurück.“

Interview mit Michael Braungart und Denkansätze aus dem Kreislauf der Natur:

Cicero vom 20.02.2020 sowie Flensburger Tageblatt vom 18.01.2020

2.

Die Klimaprobleme werden nicht von Europa verursacht, sondern von China und Indien. Europa ist in dieser Hinsicht irrelevant. Seit Greta Tunberg geboren wurde, war China für 60 Prozent des globalen Anstiegs beim CO2-Ausstoß verantwortlich. Indien für weitere 20 Prozent – und Europa und Amerika für jeweils null Prozent. Die Idee, das die Klimakatastrophe durch europäische Politik verhindert werden könnte, ist eine absolute Wahnvorstellung. Es kommt allein auf China und Indien an. Und niemand, auch in Davos nicht, hat eine Idee, wie man diese Länder dazu bringen könnte, sich zu beschränken. Greta Thunberg sagt: „Ihr müsst die CO2-Emissionen sofort einstellen.“ Nun, dann gehen wir mal nach China und Indien, schließen dort die Fabriken und schauen, wie die Menschen dort darauf reagieren. Das ist das Einzige, was wir tun können. Ein Green Deal hingegen ist ein Tugendsignal ohne jede Bedeutung.“

Von Olaf Gersemann, Holger Zschäpitz, Davos, 23.01.2020
Interview mit Wirtschaftshistoriker Niall Ferguson, WELT

Sicher ist die Yacht-Branche global betrachtet eine Nische, sie hat aber eine große Awareness ob ihrer gesellschaftlichen Stellung. Was wird hier das „Richtige“ sein?

„Grün“ kann der Branche nicht wirklich nachgesagt werden, was technisch auch nur begrenzt möglich ist. Dennoch: Der Strukturwandel in der Automobilindustrie hat gerade erst begonnen. Schon sehr bald wird die tiefe Rezession der Industrie nicht mehr durch einen Boom in Konsum und Bauwirtschaft kompensiert werden können. Und dann trifft es alle. Wie die Yachtindustrie? Schließlich lebt diese von den Erfolgen und dem Vermögen ihrer Investoren und Kunden, erwirtschaftet in anderen Branchen, vorwiegend eben aus Konsum und Immobilien.

In meinem Klientenkreis ist der Trend zu großen Katamaranen und Seglern mit höchstem Komfort spürbar. Grünes Gewissen oder die neue Entdeckung der Entschleunigung und Ruhe?

Rechtliche und steuerliche Neuorientierung

Auf der Besucher- und Interessentenseite erkenne ich eine Veränderung zu den letzten Jahren: Vom „Schauen-Wir-Mal“ zum „Will-Haben“. An konkreter Nachfrage fehlt es offenbar nicht, was auf der Verkäuferseite allzu rasch riskante Goldgräberstimmung auslöst. Die Margen sehen gut aus und ansonsten wird – so hörte ich von einigen Seiten – versprochen, was beim Kunden gut klingt: Angebliches Steuernsparen ohne einen Hauch von Absicherung im relevanten Rechtsraum und ohne die Fakten der fundamentalen Veränderung sehen zu wollen. Vorbehalt der Nachprüfung – bitte nicht.

Fakt ist:

  • „Malta“-Lease ist passé. Nur solide und wirklich fundiert nach allen Regeln der Kunst gebaute „Commercial“ Modelle gehen noch. Analoge Konzepte wie Zypern- und Italian-Lease gibt es ebenso nicht mehr.
  • Das French-Lease sehen wir als steuerlich problematisch, wie wir gerade einem einem gerichtlichen Verfahren um die Versteuerung einer French-Lease-Yacht bestätigt erleben. Diese Art der Yachtfinanzierung ist seit dem EUGH-Urteil zum „Mercedes-Benz“ Finanzierungsleasing fragwürdig. Gemessen an den Urteilsbegündungen liegt ein Abzahlungskauf vor, der zu Beginn des „Lease“ der vollen geltenden Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Wie mein Partner aus Paris mir bestätigte, wird das Schema in Frankreich (noch) stillschweigend geduldet, d.h. nur wenn die Yacht in Frankreich liegt und bleibt. Rechtssicherheit gibt es keine und alle anderen EU-Länder müssen das nicht akzeptieren, sondern dürfen aufgrund der EuGH Rechtsprechung zu anderen Ergebnissen kommen. Wir raten von der Anwendung des French-Lease für alle Yachten, die NICHT in Frankreich liegen und dort bleiben sollen sowie nachweisen können, dass sie mind. 50% außerhalb der EU genutzt werden, dringend ab.

Anders ausgedrückt: Wer hochkomplexe rechtliche und steuerliche Themen glaubt als Verkaufsförderungsinstrument zu benutzen, ohne umfassend zu verstehen, welche Wirkung und Konsequenzen diese bei allen Stakeholdern auslösen und ob sie passen, handelt grob fahrlässig bis vorsätzlich und riskiert die eigene Haftung für daraus entstehende Schäden.

Nach dem Ende vieler Lease-Schemes in der Branche haben wir 2019 mit Hochdruck an Alternativen gearbeitet, um Yachteignern auch in Zukunft maßgeschneiderte. wirtschaftlich attraktive und dabei rechtssichere Lösungen anbieten zu können. So haben wir sehr interessante Modelle über Kroatien, Zypern und Griechenland entwickelt:

Für mich muss bei einem solchen Vermögensportfolio-Posten die Gesamtlösung im steuerlichen Wohnsitzland des UBO, im Flaggen- und Registerland, im Nutzungsland rundum passen: Vertragswerk, Rechtswahl und Gerichtsstände, Haftung, Gewährleistung und Garantien, VAT-Recht, Allgemeines Steuerrecht und AO, KöStR, VGA, EkStR, Außensteuerrecht, Abgeltungssteuerrecht, Erbrecht und Nachfolge für den Fall der Fälle, um nur die wichtigsten Punkte zu nennen.

Auf der boot fragte mich ein Klient mit einem zweistelligen Mio.-Invest: „Was passiert denn mit dem ganzen Konstrukt und der Yacht drin, wenn ich morgen Erblasser würde?“ Sehr spannend!

Bleiben Sie offen und kritisch, denn

„Die gefährlichste aller Weltanschauungen ist die Weltanschauung der Leute, welche die Welt nicht angeschaut haben! (Alexander von Humboldt)

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