YACHTSHARING – haben oder nicht haben müssen, das ist die Frage

Sharing-Modelle haben sich als Alternative zu alleinigem Kauf oder Leasing bei Immobilien, Autos und im Privatjet-Sektor etabliert.

Im Yacht-Bereich tut sich der Markt deutlich schwerer, Das hat seine Gründe.

Sehen wir uns einmal zwei Anbieter näher an:

SeaNet, der Pionier, bereits vor 20 Jahren gegründet wurde, um Fractional Ownership für Yachten von 32′ bis 131′ (9,75 m bis 40 m) anzubieten. Es bietet die vollständige Verwaltung des Schiffes einschließlich Wartung und Concierge-Service für maximal vier Eigentümer pro Yacht. Dazu der CEO MATTY ZADNIKAR im Interview.

Das Konzept von SeaNet richtet sich an Interessenten, die keine Zeit haben, das Boot laufend zu nutzen, noch weniger, sich darum zu kümmern. Dennoch möchten diese ein Boot für mehr als ein bis zwei Wochen im Jahr exklusiv mit dem Wissen nutzen, dass sie „Ihr Boot“ (mit allen Kosten) nur mit drei anderen Eigner-Familien teilen müssen. Dies ist exklusiver als Charter und vor allem in Bezug auf die Rundherum-Services sehr viel individueller auf die einzelnen Eignern zugeschnitten.

Sein rechtliches Angebot ist einfach: Der Miteigner kauft einen Eigentumsanteil an einer bei EU Nutzung versteuerten, privat genutzten Yacht.

Yacht-Sharing ist derzeit noch ein Nischensegment, das jedoch kontinuierlich wächst. „Auch Leute mit Geld wollen kein Geld verbrennen. Es ist wunderbar, bei schönem Wetter entlang der Küste von Südfrankreich zu fahren, Freunde einzuladen und die See zu genießen“, sagt Matty Zadnikar in einem Interview des Handelsblatts am 28.02.2019. „Aber am Ende der Saison kommen Rechnungen, Rechnungen, Rechnungen. Man zahlt zwölf Monate im Jahr die laufenden Kosten. Aber bestenfalls ist man fünf oder vielleicht auch sechs Wochen im Jahr an Bord. Man zahlt also sehr viel für relativ wenig.“ Der Niederländer verkauft mit seinem Unternehmen SeaNet Anteile an Benetti-Yachten, die sich jeweils zwei, drei oder vier Eigner teilen. „Wir kämpfen in Europa noch sehr mit dem Gefühl, dass es meins sein muss. In Amerika sind wir da schon viel weiter. Wir merken den Wandel vor allem bei jüngeren Kunden, die mit Internetfirmen sehr viel Geld gemacht haben. Sie sind weniger am Eigentum, sondern mehr am Nutzen interessiert“, erklärt er.

Ich stimme dem mit der Einschränkung zu, dass diese jüngeren Nur-Nutzer dann auch kein Sharing wollen, sondern eher die freibleibende Luxus-Charter wählen. Ich glaube sogar, dass es in Europa ein Nischensegment für eine ganz bestimmte Klientel bleiben wird. Viele haben es schon angedacht und versucht, wenige waren wirklich erfolgreich. Dies liegt an der Psychologie des „Will haben“, dem Eignerstolz am Eigentum. Wenn schon, dann ganz, lieber etwas kleiner, aber mein.

Geteiltes Leid ist nicht weniger Leid, sondern oft mehr Ärger und Abstimmung, bei allem Servicepaket. Man kann sich bei den Sharingmodellen nicht unbedingt aussuchen, mit wem man teilt und wie verantwortungsvoll und pfleglich die mit der Yacht umgehen. Natürlich wird bei allem Modellen eine mehr oder weniger verpflichtende Full Service Betreung mit aller Verwaltung und Maintenance bis zur Reparatur in die Modelle integriert, doch sind und bleiben das Service-Verträgen zwischen der Eigner-Gemeinschaft und z.B. SeaNet. Werden sie abbedungen, bleibt das, was jedem Eigner und Betreiber einer Yacht obliegt: Verantwortung und Haftung, damit Kümmern-Müssen. Und bei allen Service-Verträgen und Dienstleistern: Als Mit-Eigner muss ich die Erfüllung kontrollieren und überwachen, denn nichts geschieht von selbst.

Statussysmbole teilt man nicht. Teileigentum, so Eigner sieht dann schnell so aus, als könne man sich keine ganze Yacht leisten. Die ökonomische Frage steht da eher hintenan. Eigentum bedeutet nämlich „Mein-Sein“, damit wietgehend machen zu können, was man will. Gerade eine Yacht ist ein schwimmendes Zuhause, das der Eigner nach seinen Vorstellungen einrichtet. Interior, Kunst, Bilder, persönliche Gegenstände. Eine Ausstattung Bekleidung, damit einfach mit der Handtasche angereisen werden kann. Heimkommen. Ankommen. Nicht packen müssen. Eine geteilte Yacht ist trotz Eigentum auf dem Papier wie eine gechartere Yacht immer Hotel, maximal Wohnen auf Zeit. Neutral. Austauschbar. Bei Verlassen zu räumen. Eben „Nicht-Mein“.

Wer nur am Nutzen interessiert ist, der möchte, auch wenn er vielleicht mehrmals im Jahr chartert, nicht immer dieselbe Yacht fahren, sondern auch einmal verscheidene Erfahrungen machern oder Erlebnisse genießen. Maximale Flexibilität und Nicht-Verpflichtung. Kein Geld parken. Liquiditätsoptimierung. Auch unterschiedliche Arten und Größen einer Yacht, je nach Situation: Zu zweit, mit Familie, mit Freunden. Da ist Charter ideal. Auch dort gibt es sehr luxuriös und exklusiv zugeschnittene Angebote. Und man muss sich noch weniger kümmern. Es ist der Luxus für den Augenblick und man ist davor und danach frei und ungebunden. Eigner-Sein bedeutet immer Verantwortung und Haftung.

Zwischen Charter und Eignerschaft oder Teileigentum gibt es – quasi als Mezzanine Stufe – sog. „Membership“ Modelle. Bluebnc z.B. bietet eine solche Lösung für alle, die einen luxuriösen Yachting-Lifestyle ohne zusätzliche Kosten und Ärger suchen. Die Mitgliedschaftsprogramme ermöglichen ein einfaches schlüsselfertiges Yachting-Erlebnis, bei dem Abschreibungen, Wartungskosten, Gehälter, Reparaturen, Liegeplatzgebühren, Servicetermine und vieles mehr entfallen.

MEROS, ein Newcomer mit Präsentation einer ersten Yacht auf der boot 2023 mit einem Share oder Co-Own Konzept stell sein Modell vor: Yacht-Sharing als neuer Luxus – PODCAST mit dem CEO MARTIN HUBER.

MEROS kenne ich dadurch etwas näher, als die rechtliche, steuerliche und wirtschaftliche Konzepterstellung wesentlich aus meiner Feder stammt und ich auch die Verträge zum Quarter-Sahre-Modell gestaltet habe. Natürlich gebe ich hier keine Details zum Besten. MEROS geht im Gegensatz zu SeaNet einen differenzierteren Weg als SeaNet und legt in Sache exklusiver Rundum-Betreuung bis hn zur kompletten Luxus-Logistik noch eine Schippe drauf.

MEROS setzt ausschließlich auf SUNSEEKER Yacht und steht mit der SUNSEEKER LONDON GROUP in enger Beziehung.

Zwei Sharing Modelle werden angeboten:

1.

Beim Flex-Share-Modell investieren Interessenten in die Finanzierung der Yacht und bekommen je nach Finanzierungsgrad gegen eine garantierte Nutzungs-Kostenpauschale eine bestimme Nutzungsdauer pro Jahr zugesprochen ohne direkter Eigentümer zu werden.

Die Finanzierung ist quasi die Eintrittskarte zur Nutzungsmöglichkeit der voll gemanagten Yacht. M.E. ist das nah am Charter. Das ist wie die Einzahlung in einen geschlossenen Fonds, über den die Yacht, die in einer z.B. in Malta sitzenden kommerziellen Eigner- und Betreibergesellschaft gehalten wird, finanziert wird.

Mit der Finanzierung in das Flex-Share-Modell wird das Recht zur Nutzung gegen eine bestimmte Gebühr je nach Höhe der der jeweiligen Investition gekoppelt. Mangels Eigner-Stellung fallen dessen Risiken vor allem wirtschaftlicher und rechtlicher Art weg. Die Yacht, ihre Technik, die Besatzung und das Management liegen in der Verantwortung von MEROS. Die Nutzung durch die Nutzungsberechtigten Financiers ist rechtlich als Charter oder Dauerleasing in bestimmtem Umfang zu qualifizieren.

Die Anfangsinvestition versteht sich zunächst als Kaution, die mit einem Abzug von 8% vollständig zurückgezahlt werden, wenn der Zeichner das Flex-Share Modell innerhalb der ersten 24 Monate verlässt.

Ähnlich wie bei einem Fahrzeugleasing trägt der, der seinen Anteil zurückgibt, um auszusteigen oder um auf ein anderes oder größeres Schiff in der Flotte umzusteigen kein Risiko eines Wertverlustes beim Wiederverkauf. Die Flexibilität der Nutzungänderung ist damit höher als bei einer Eignerstellung. Man kann dazu weitere Zeiten zusätzlich erwerben oder seine Zeiten bei Nichtnutzung zum Charter an andere Nutzungsberechtigte oder auch Dritte verkaufen. Das Meros Flex-Share bietet darüber hinaus die Möglichkeit, Nutzungswochen innerhalb der Miteigentümerschaft zu tauschen. Für jede Woche wird ein Wochenwert festgelegt, der von der Saison und der Yacht abhängt. Wird eine Sommerwoche gegen eine Herbstwoche getauscht, wird der monetäre Vor- oder Nachteil, was die Flexibilität erhöht.

Das Flex-Share-Modell beginnt mit einem 6-wöchigen Nutzungsanspruch und kann flexibel erhöht werden. Ab der 12. Woche besteht die Wahlmöglichkeit, Yachten an verschiedenen Standorten zu nutzen. Dies aber erst, wenn MEROS genügend Yachten im Markt hat. Vision. Derzeit steht alles auf Anfang. Für jede Woche wird ein Wochenwert festgelegt, der von der Saison und der Yacht abhängt. Wird eine Sommerwoche gegen eine Herbstwoche getauscht, wird der monetäre Vor- oder Nachteil, der für den einzelnen Nutzer entsteht, ausgeglichen, so dass Sie nicht nur insgesamt im Jahr flexibel sind, sondern auch wann.

2.

Beim Quarter-Share-Modell kauft der Teil-Eigner einen echten Anteil an einer versteuerten Yacht zur Privatnutzung mit Servicerechten und -pflichten und dem recht auf 12 Wochen Jahresnutzung.

Rechtlich handelt es sich dabei um eine Bruchteils-Eigentümergemeinschaft. Das Bruchteilseigentum ist eine besondere Form des Eigentums, bei der die Sache mehreren Personen gehört und sich die Eigentumsanteile nach Bruchteilen bestimmen. Jeder Anteil ist ideell und die Eigentümer bilden eine Bruchteilsgemeinschaft. Jeder Teilhaber kann über seinen Anteil frei verfügen, d. h. ihn ohne Zustimmung der übrigen Teilhaber veräußern und belasten. Auf die Anteile der übrigen Miteigentümer hat dies keinen Einfluss.

Gegenstück des Bruchteilseigentums ist das Gesamthandseigentum, bei dem nur gemeinschaftlich über das Eigentum verfügt werden kann, weil Bruchteile nicht existieren.

Das MEROS Modell ist bewusst keine Gesellschaft bürgerlichen Rechts und damit keine Personengesellschaft. Denn beide Rechtsformen unterscheiden sich auch im Hinblick auf die für die Beteiligten.

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft erschöpft sich der Gemeinschaftszweck in der gleichartigen Mitberechtigung mehrerer Personen an einem bestimmten Gegenstand. Hingegen erstreckt sich die GbR nach den §§ 705 ff. BGB auf einen weitergehenden Zweck. Demnach müssen die Parteien mit einem gemeinschaftlich erworbenen Gegenstand ein übereinstimmend festgelegtes Ziel gemeinsam verwirklichen wollen.

Die Bruchteilsgemeinschaft und die GbR unterscheiden sich auch in der Ausgestaltung der Haftung.

Bei einer Bruchteilsgemeinschaft besteht zunächst ein vertraglicher Anspruch. Dieser wurde aber in der Regel nur mit einem der Berechtigten begründet. Daher ist generell nur dieser verpflichtet. Die Bruchteilsgemeinschaft haftet aufgrund fehlender Rechtsfähigkeit nicht.

Die Haftungsfragen der GbR unterscheiden zwischen der Haftung der GbR an sich und der einzelner Gesellschafter. Die GbR gilt als rechtsfähig. Daher steht sie vertraglich gegenüber den Geschäftspartner in die Haftung. Dennoch kann die GbR als bloßes „Denkgebilde“ selbst keine vertraglichen Beziehungen begründen und muss durch die Gesellschafter vertreten werden. Damit diese die GbR wirksam vertreten können, müssen sie Vertretungsbefugnis haben. Neben die Haftung der GbR per se tritt die Haftung der Gesellschafter. Obwohl die GbR allein Vertragspartner wird, haften jedoch die Gesellschafter der GbR für die vertraglichen Verbindlichkeiten wie ein OHG-Gesellschafter.

Ich bin gespannt, wie sich der Nischenmarkt in den nächsten Jahren entwickeltund ob sich das MEROS Konzept mit der Marke Sunseeker und des optimierten Luxus etabliert.

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