Yacht-Kauf: „Acceptance“-Klauseln, Kaufvertrag, Vorvertrag, Qualitätsprüfung, Sonderregelungen und Garantie

Yacht-Kauf:

Wer eine größere Yacht kauf, findet im Kaufvertrag Klauseln zu „Acceptance“ oder „Delivery and Acceptance“.
Verwirrung entsteht spätestens, wenn der Vertrag eines deutschen Eigners in englischer Sprache unter italienischem Recht mit der Klausellogik des English Contract Law gestaltet wird.

Die „Acceptance-“ und „Warranty“- Klausen und ihre Komplikationen

Die „Acceptance“ – Klausel kann an unterschiedlichsten Stellen auftauchen: Nach Zahlung einer Deposit-Sicherheit zur Absicherung der Ernsthaftigkeit des Geschäftes findet in der Regel eine Begutachtung der Qualität der Yacht statt.
Ist das Ergebnis positiv, so wird bereits an dieser Stelle eine erste „Acceptance“ vereinbart.
Parteien erkennen die Yacht als vertragstauglich an und bestätigen rechtsverbindlich den Kauf.
Dabei wird festgelegt, wer wie welche Reparaturen oder Zusatzarbeiten ausführen muss und welcher Endpreis sich ergibt.
Regelmäßig kommt es dann am Ende noch bei Übergabe der Yacht zu einer „Delivery and Final Acceptance“, wobei der Käufer erklärt, die Yacht i.S. der Vertragserfüllung erhalten zu haben.
So ähnlich dieser Prozess in den meisten Fällen ablaufen wird, so unterschiedlich können die konkreten Einzelfallregelungen und Rechtswirkungen sein.

 

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