Kauft ein EU Kunde eine Yacht in den USA wird jeder amerikanische Anwalt selbstverständlich das amerikanische maritime Recht anwenden wollen, vor allem das eines bestimmten Staates mit dem direktesten Bezug zum Geschäft. So einfach ist das aber nicht, wenn der Käufer EU-Konsument ist.
Das Rom I-Abkommen (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) und das Recht der Staaten der USA stehen grundsätzlich in einem Verhältnis der Autonomie. Das bedeutet, dass das Rom I-Abkommen keine direkte Anwendung auf Verträge mit Parteien außerhalb der Europäischen Union (EU) hat, einschließlich Verträgen mit Parteien in den USA.
Die Rom I-Verordnung ist eine EU-Verordnung, die Regeln für das auf vertragliche Schuldverhältnisse anwendbare Recht in zivil- und handelsrechtlichen Angelegenheiten innerhalb der Europäischen Union festlegt. Sie ist außerhalb der EU nicht bindend.
Das Rom I-Abkommen gilt für Verträge in Zivil- und Handelssachen zwischen Parteien, von denen mindestens eine Partei ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem EU-Mitgliedstaat hat. Es legt Regeln fest, um das anwendbare Recht für solche Verträge zu bestimmen, sofern die Parteien keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen haben.
Die Rom I-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 593/2008) gilt nicht direkt für das Recht der Staaten der USA.
Für Verträge mit Parteien in den USA wird das anwendbare Recht in erster Linie durch das Recht des jeweiligen Bundesstaates festgelegt. Jeder Bundesstaat in den USA hat sein eigenes Vertragsrecht, das zum Teil variieren kann. Bei Verträgen mit Parteien aus verschiedenen Bundesstaaten oder Ländern können Wahl des Rechts, Kollisionsnormen oder andere rechtliche Grundsätze verwendet werden, um das anwendbare Recht zu bestimmen.
In den Vereinigten Staaten wird das Vertragsrecht in erster Linie durch das Recht der einzelnen Bundesstaaten geregelt, nicht durch bundesstaatliches Recht.
Jeder Bundesstaat hat seine eigenen Vertragsrechtsvorschriften, die in gewissem Maße variieren können. Bei Verträgen, an denen Parteien aus verschiedenen Bundesstaaten oder Ländern beteiligt sind, können Bestimmungen zur Rechtswahl, Kollisionsregeln oder andere rechtliche Grundsätze herangezogen werden, um das anwendbare Recht zu bestimmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass Verbraucherschutzgesetze in den USA ebenfalls auf staatlicher Ebene geregelt sind und von Bundesstaat zu Bundesstaat variieren können. In einigen Fällen können Bundesgesetze wie der Magnuson-Moss Warranty Act gewisse Schutzbestimmungen für Verbraucher bieten.
Daher wird bei einem Vertrag zwischen einem EU-Verbraucher und einer Partei in den Vereinigten Staaten das anwendbare Recht in der Regel auf der Grundlage der Prinzipien und Regeln des maßgeblichen Bundesstaatsrechts in den Vereinigten Staaten bestimmt, nicht auf der Grundlage der Rom I-Verordnung.
Bei Verbraucherverträgen können jedoch EU-Richtlinien wie die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU) Anwendung finden, um bestimmte Mindeststandards für den Verbraucherschutz sicherzustellen. Diese Richtlinien können Verbraucherrechte in Bezug auf Verträge über Waren und Dienstleistungen regeln.
Sollten Sie in einer solchen Situation sein, lassen Sie sich nicht gleich überreden, jede US Rechtwahlvereinbarung zu unterzeichnen, sondern lassen Sie prüfen, was für Sie die günstigste Gestaltung ist. Ihr Recht im Zweifel in den USA durchzusetzen ist aufwändig und teuer!