Wie gut sind Ihre Risiko-Abschirmmaßnahmen rund um Ihre Yacht und deren Betrieb?
Wir sehen uns in letzter Zeit mit wachsenden Probleme mit Versicherungsregulierungen konfrontiert; fast jeder zweite Fall muss vor Gericht, weil Versicherungen die Eintrittspflicht bestreiten oder die Schadenshöhe um jeden Preis mindern wollen. Selbst in offensichtlich klaren Fällen bleibt die gesetzlich geregelte Abschlagszahlung aus. Dazu kommen über Ketten von Maklern und Asskuradeuren abgeschlossene Versicherungen, die auf den ersten Blick günstig, sich als Verträge mit ausländischen Versicherungen erweisen, wo nicht immer ein inländischer Gerichtsstand die Eintreibung erleichtert. Hier geht viel Vertrauen verloren.
„Was sind die aktuellen Brennpunkte bei der Versicherung von Superyachten für die Eigner“ lautet kürzlich meine Frage an führende Versicherer vor allem in deutschsprachigen Raum.
Die Antworten, lassen sich zusammen mit unseren Erfahrungen in folgende Analyse-Fragen zusammenfassen:
1. Besteht ein transparentes Konstrukt der handelnden Personen auf Versichererseite?
Makler, Assekuradeure, Underwriter, führende Versicherer etc. führen vielfach zu einer chaotischen Struktur, bei der nur noch Fachinsider wissen, wer wie rechtlich Verantwortung trägt und vor allem im Falle von Schäden der Anspruchspartner ist.
2. Welches Recht und Gerichtsstand gelten bzw. sind rechtswirksam vereinbart? Wo muss ggf. geklagt werden?
3. Wie erfolgt der Schadenservice? Hat der Betreuer eine Schadenabteilung bzw. Serviceabteilungen?
4. Erfolgt eine Schadenzahlung auf den festgestellten Schaden oder nur bei mindestens gleichwertiger Ersatzanschaffung?
5. Was bedeutet der BREXIT für die Versicherung meiner Yachten?
a) Verträge mit UK Versicherern – künftige Probleme bei Deckung auf dem englischen Markt
b) Verträge unter Common Law
c) Versicherungen für Red Ensign beflaggte Yachten in der EUWir prüfen fallindividuell und erstellen ein Risikoprofil mit ggf. Handlungsbedarf.
Lesen Sie hierzu auch meinen Beitrag >> BREXIT verändert die Yachtindustrie
6. Bin ich bei einem One-Stop-Shop-Anbieter versichert?
Bietet er Kasko, Haftpflicht, P&I, Crewversicherungen etc. von einem Ansprechpartner zur Vermeidung von Deckungslücken oder Doppelversicherung?
7. Verlängert mein Versicherer den Vertrag und zu welchen Konditionen?
Viele Policen im Ausland, auch z.B. Lloyds-Policen sind Jahresverträge und jedes Jahr muss rechtzeitig für eine Verlängerung mit ggf. intensiven Verhandlungen, Risikoveränderungsprüfung und Konditionenänderung Sorge getragen werden.
8. Führt eine Nichtverlängerung der Klasse im konkreten Fall zum Verlust des Versicherungsschutzes?
9. Crew an Bord: Welche Auflagen und Pflichten hat der Eigner zu beachten?
10. Compliance-Prüfung des Versicherungsnehmer, Yachteigner und UBO und ausdrückliche Akzeptant durch den Versicherer? Risiken: Sanktionsprüfung, Verlust des Versicherungsschutzes.
Die internationalen Transparenzregeln vor allem zu „Know your Customer“ und „Geldwäsche“ halten auch beim Abschluss von Versicherungen Einzug und die Versicherungen müssen genau prüfen, wer ihr Vertragspartner ist und wie die Yachten und deren Unterhaltskosten finanziert werden.