Mit der „Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeeres-Gewässern und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien“ (SSVO) modernisiert Kroatien sein Seerecht. Ziel: mehr Sicherheit & besserer Umweltschutz. Betroffen sind Skipper, Yacht-Owner, Charterfirmen, SUP- & Kajakfahrer.
1. Mindestabstände zur Küste & zu Badezonen
Kategorie | Küstennavigation | Annäherung an Badezonen |
---|---|---|
? 30 m Länge / Wasserflugzeug | ab 300 m | ab 300 m |
15 – < 30 m Länge | ab 150 m | ab 100 m |
< 15 m Länge | ab 50 m | ab 50 m |
Persönliche Wasserfahrzeuge (SUP, Kajak, Tretboot, Unterwasser-Scooter)
🕑 Sonnenaufgang – Sonnenuntergang?|?300-m-Korridor entlang der Küste, kein Zutritt zu organisierten Badezonen.
2. Ankern & Festmachen – Artikel 53 SSVO
- Ankerverbot in offiziell gekennzeichneten Sperrgebieten.
- Mind. 50 m Abstand zur Absperrung organisierter Badezonen & 150 m zu Naturstränden.
- Festmachverbot innerhalb von Badezonen sowie bei Unterwasserkabeln, Pipelines & Auslässen.
- Festmacherleinen/Ankerketten kennzeichnen – andere Schiffe dürfen nicht behindert werden.
- Kein Festmachen, wenn Teile des Bootes > 50 m vom Ufer entfernt sind oder Küstenvegetation beschädigt wird.
- Hafenbehörden können Ankern & Festmachen je nach Schiffsgröße oder Verkehrsaufkommen einschränken.
3. Persönliche Wasserfahrzeuge (neu definiert)
Geräte ohne Registrierungspflicht – z. B. Kajak / SUP / Tretboot / Sea-Scooter dürfen sich tagsüber im 300-m-Küstenkorridor bewegen, kein Zutritt zu Badezonen.
4. Regeln für Beiboote & Tender
- Unregistrierte Beiboote/Tender ? maximal 500 m Abstand vom Mutterschiff.
- Ausnahme: Transport von Personen/Gütern zum nächstgelegenen Liegeplatz oder Hafen.
5. Bußgelder & Kontrollen
Die SSVO sieht empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Fahrverbote vor. Kontrollen führen Hafenämter, Küstenwache & Polizei durch; AIS-, Logbuch- und Drohnenaufnahmen werden als Beweis akzeptiert.
6. Tipps für Skipper 2025 +
- Törnplanung: Aktuelle nautische Karten & Amtliche Mitteilungen berücksichtigen.
- Elektronische Navigationsdaten sichern – bei Beanstandungen liefern sie den Entlastungsbeweis.
- Vorab-Genehmigungen für beliebte Ankerbuchten prüfen; Verbote wechseln saisonal.
- Crew-Briefing zu SUP- & Tender-Regeln – hohe Bußgelder vermeiden.
- Online Bootsanmeldung Kroatien rechtzeitig vor Einreise erledigen.
Häufige Fragen (FAQ)
Wie weit muss ich 2025 von der kroatischen Küste entfernt bleiben?
Abhängig von der Länge: 50 m (< 15 m), 150 m (15–30 m) oder 300 m (? 30 m / Wasserflugzeug).
Darf ich in Kroatien überall ankern?
Nein. Ankern ist in Sperrzonen, < 50 m vor Badezonen-Absperrungen und < 150 m vor Naturstränden verboten. Hafenbehörden können weitere Verbote erlassen.
Gelten die Abstandsregeln auch nachts?
Ja. Die SSVO unterscheidet nicht zwischen Tag & Nacht – nur persönliche Wasserfahrzeuge sind ausschließlich tagsüber zulässig.
Fazit
Die SSVO 2025 schafft Regelungen für sicheres & umweltschonendes Navigieren vor Kroatiens Küste.
Seitens unserer Leser gibt es Kritik an der SSVO 2025 („alle Buchten off limits – Gefahr bei Unwetter“) – dazu unser Kommentar:
1. „Alle Buchten sind gesperrt“ – so steht es nicht im Gesetz
- Die SSVO untersagt das Ankern nur in klar definierten Zonen:
- Sperrgebiete, die in nautischen Karten oder in amtlichen Veröffentlichungen als „anchoring prohibited“ markiert sind.
- 50 m vor der Absperrung organisierter Badezonen.
- 150 m vor natürlichen Badestränden (»prirodno kupalište«).
- Bereiche mit Unterwasserkabeln, Pipelines, Auslässen.
- Zusätzliche Sperren, die die zuständige Kapetanija zeit? oder ortsbezogen erlässt. Narodne Novine
Fazit: Die Regel betrifft nicht jede Bucht – nur jene, die unter eine der obigen Kategorien fallen. In vielen Buchten liegt die 150-m?Linie deutlich außerhalb der geschützten Wasserfläche, sodass Ankern weiterhin möglich ist (z. B. Bra? – Lu?ice, Lastovo – Zaklopatica).
2. Sicherheit hat Vorrang – Notankerungen bleiben zulässig
Kein Seerecht der Welt verbietet Kapitänen, bei unmittelbarer Gefahr für Schiff oder Besatzung zu handeln. Die SSVO verpflichtet Skipper in Art. 53 Abs. 1 und 5 ausdrücklich, „jede Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden“. Setzt man bei Starkwind oder Maschinenausfall Notsankere, greift das übergeordnete Prinzip des force majeure / safety of life at sea (COLREG Regel 2). In der Praxis:
- Situation sofort per VHF an die örtliche Kapetanija melden.
- Position protokollieren (Logbuch, Plotter?Screenshot).
- Nach Abflauen unverzüglich verholen oder aufsammeln.
Erfahrungswerte aus den Kapetanijen Pula & Šibenik zeigen, dass solche Notsituationen nicht geahndet werden, solange sie glaubhaft belegt sind.
3. Warum restriktivere Regeln?
- Übernutzung sensibler Buchten führte in den letzten Jahren zu Erosionsschäden und Seegrasverlust (Posidonia).
- Kroatien reagiert auf EU?Vorgaben zum Habitatschutz und auf Druck der Kommunen, die Badetourismus und Nautik in Einklang bringen wollen.
4. Handlungsspielraum für Skipper & Branche
Maßnahme | Nutzen |
---|---|
Seekarten & NtM vor jedem Törn aktualisieren | Sperrgebiete ändern sich saisonal |
Genehmigte Bojenfelder nutzen (oft günstiger als Strafzettel) | Umweltkonform & wettergeschützt |
Kapetanija vorab kontaktieren, wenn Unsicherheit besteht | Klare Anweisung = Rechtssicherheit |
Verbandsarbeit (Kroatischer Charterverband, EBI) unterstützt sachorientierte Nachjustierungen | Realistische Pufferzonen statt Pauschalverbote |
5. Unsere Position
- Kritik an praxisfernen Regeln ist berechtigt, wenn sie Seemannschaft unmöglich machen würden.
- Die SSVO 2025 schließt aber keinesfalls flächendeckend alle Buchten, sondern setzt Schutzkorridore, die mit sorgfältiger Navigation einhaltbar sind.
- Wir fordern die Behörden auf, transparente digitale Kartenlayer (ENC/N2K) mit allen Sperrzonen zu veröffentlichen und klare Notfallklauseln zu kommunizieren.
- Skipper sollten ihrerseits professionelles Verhalten zeigen: rechtzeitige Routenplanung, AIS?Daten sichern, Umweltschäden vermeiden.
Wer sich informiert, vorausschauend plant und im Zweifel das Gespräch mit der Kapetanija sucht, wird auch 2025 noch sichere, legale Ankerplätze in Kroatien finden – selbst bei Starkwetterlagen. Das Ende des Nautik?Tourismus ist nicht absehbar, aber konstruktiver Dialog aller Beteiligten bleibt unerlässlich.