SSVO 2025: Alle neuen Sicherheits- & Umweltregeln für Kroatiens Küstengewässer

Mit der „Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeeres-Gewässern und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien“ (SSVO) modernisiert Kroatien sein Seerecht. Ziel: mehr Sicherheit & besserer Umweltschutz. Betroffen sind Skipper, Yacht-Owner, Charterfirmen, SUP- & Kajakfahrer.


1. Mindestabstände zur Küste & zu Badezonen

KategorieKüstennavigationAnnäherung an Badezonen
? 30 m Länge / Wasserflugzeugab 300 mab 300 m
15 – < 30 m Längeab 150 mab 100 m
< 15 m Längeab 50 mab 50 m

Persönliche Wasserfahrzeuge (SUP, Kajak, Tretboot, Unterwasser-Scooter)
🕑 Sonnenaufgang – Sonnenuntergang?|?300-m-Korridor entlang der Küste, kein Zutritt zu organisierten Badezonen.


2. Ankern & Festmachen – Artikel 53 SSVO

  • Ankerverbot in offiziell gekennzeichneten Sperrgebieten.
  • Mind. 50 m Abstand zur Absperrung organisierter Badezonen & 150 m zu Naturstränden.
  • Festmachverbot innerhalb von Badezonen sowie bei Unterwasserkabeln, Pipelines & Auslässen.
  • Festmacherleinen/Ankerketten kennzeichnen – andere Schiffe dürfen nicht behindert werden.
  • Kein Festmachen, wenn Teile des Bootes > 50 m vom Ufer entfernt sind oder Küstenvegetation beschädigt wird.
  • Hafenbehörden können Ankern & Festmachen je nach Schiffsgröße oder Verkehrsaufkommen einschränken.

3. Persönliche Wasserfahrzeuge (neu definiert)

Geräte ohne Registrierungspflicht – z. B. Kajak / SUP / Tretboot / Sea-Scooter dürfen sich tagsüber im 300-m-Küstenkorridor bewegen, kein Zutritt zu Badezonen.


4. Regeln für Beiboote & Tender

  • Unregistrierte Beiboote/Tender ? maximal 500 m Abstand vom Mutterschiff.
  • Ausnahme: Transport von Personen/Gütern zum nächstgelegenen Liegeplatz oder Hafen.

5. Bußgelder & Kontrollen

Die SSVO sieht empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Fahrverbote vor. Kontrollen führen Hafenämter, Küstenwache & Polizei durch; AIS-, Logbuch- und Drohnenaufnahmen werden als Beweis akzeptiert.


6. Tipps für Skipper 2025 +

  1. Törnplanung: Aktuelle nautische Karten & Amtliche Mitteilungen berücksichtigen.
  2. Elektronische Navigationsdaten sichern – bei Beanstandungen liefern sie den Entlastungsbeweis.
  3. Vorab-Genehmigungen für beliebte Ankerbuchten prüfen; Verbote wechseln saisonal.
  4. Crew-Briefing zu SUP- & Tender-Regeln – hohe Bußgelder vermeiden.
  5. Online Bootsanmeldung Kroatien rechtzeitig vor Einreise erledigen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie weit muss ich 2025 von der kroatischen Küste entfernt bleiben?

Abhängig von der Länge: 50 m (< 15 m), 150 m (15–30 m) oder 300 m (? 30 m / Wasserflugzeug).

Darf ich in Kroatien überall ankern?

Nein. Ankern ist in Sperrzonen, < 50 m vor Badezonen-Absperrungen und < 150 m vor Naturstränden verboten. Hafenbehörden können weitere Verbote erlassen.

Gelten die Abstandsregeln auch nachts?

Ja. Die SSVO unterscheidet nicht zwischen Tag & Nacht – nur persönliche Wasserfahrzeuge sind ausschließlich tagsüber zulässig.


Fazit

Die SSVO 2025 schafft Regelungen für sicheres & umwelt­schonendes Navigieren vor Kroatiens Küste.


Seitens unserer Leser gibt es Kritik an der SSVO 2025 („alle Buchten off limits – Gefahr bei Unwetter“) – dazu unser Kommentar:

1. „Alle Buchten sind gesperrt“ – so steht es nicht im Gesetz

  • Die SSVO untersagt das Ankern nur in klar definierten Zonen:
    1. Sperrgebiete, die in nautischen Karten oder in amtlichen Veröffentlichungen als „anchoring prohibited“ markiert sind.
    2. 50 m vor der Absperrung organisierter Badezonen.
    3. 150 m vor natürlichen Badestränden (»prirodno kupalište«).
    4. Bereiche mit Unterwasserkabeln, Pipelines, Auslässen.
    5. Zusätzliche Sperren, die die zuständige Kapetanija zeit? oder ortsbezogen erlässt. Narodne Novine

Fazit: Die Regel betrifft nicht jede Bucht – nur jene, die unter eine der obigen Kategorien fallen. In vielen Buchten liegt die 150-m?Linie deutlich außerhalb der geschützten Wasserfläche, sodass Ankern weiterhin möglich ist (z. B. Bra? – Lu?ice, Lastovo – Zaklopatica).

2. Sicherheit hat Vorrang – Notankerungen bleiben zulässig

Kein Seerecht der Welt verbietet Kapitänen, bei unmittelbarer Gefahr für Schiff oder Besatzung zu handeln. Die SSVO verpflichtet Skipper in Art. 53 Abs. 1 und 5 ausdrücklich, „jede Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden“. Setzt man bei Starkwind oder Maschinenausfall Notsankere, greift das übergeordnete Prinzip des force majeure / safety of life at sea (COLREG Regel 2). In der Praxis:

  1. Situation sofort per VHF an die örtliche Kapetanija melden.
  2. Position protokollieren (Logbuch, Plotter?Screenshot).
  3. Nach Abflauen unverzüglich verholen oder aufsammeln.

Erfahrungswerte aus den Kapetanijen Pula & Šibenik zeigen, dass solche Notsituationen nicht geahndet werden, solange sie glaubhaft belegt sind.

3. Warum restriktivere Regeln?

  • Übernutzung sensibler Buchten führte in den letzten Jahren zu Erosionsschäden und Seegrasverlust (Posidonia).
  • Kroatien reagiert auf EU?Vorgaben zum Habitatschutz und auf Druck der Kommunen, die Badetourismus und Nautik in Einklang bringen wollen.

4. Handlungsspielraum für Skipper & Branche

MaßnahmeNutzen
Seekarten & NtM vor jedem Törn aktualisierenSperrgebiete ändern sich saisonal
Genehmigte Bojenfelder nutzen (oft günstiger als Strafzettel)Umweltkonform & wettergeschützt
Kapetanija vorab kontaktieren, wenn Unsicherheit bestehtKlare Anweisung = Rechtssicherheit
Verbandsarbeit (Kroatischer Charterverband, EBI) unterstützt sachorientierte NachjustierungenRealistische Pufferzonen statt Pauschalverbote

5. Unsere Position

  • Kritik an praxisfernen Regeln ist berechtigt, wenn sie Seemannschaft unmöglich machen würden.
  • Die SSVO 2025 schließt aber keinesfalls flächendeckend alle Buchten, sondern setzt Schutzkorridore, die mit sorgfältiger Navigation einhaltbar sind.
  • Wir fordern die Behörden auf, transparente digitale Kartenlayer (ENC/N2K) mit allen Sperrzonen zu veröffentlichen und klare Notfallklauseln zu kommunizieren.
  • Skipper sollten ihrerseits professionelles Verhalten zeigen: rechtzeitige Routenplanung, AIS?Daten sichern, Umweltschäden vermeiden.

Wer sich informiert, vorausschauend plant und im Zweifel das Gespräch mit der Kapetanija sucht, wird auch 2025 noch sichere, legale Ankerplätze in Kroatien finden – selbst bei Starkwetterlagen. Das Ende des Nautik?Tourismus ist nicht absehbar, aber konstruktiver Dialog aller Beteiligten bleibt unerlässlich.

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