„Ein harter BREXIT kann noch abgewendet werden“

Der 29.03.2019 ist abgelaufen. Der 12.04. war der neue 29.03….

Mit der Einigung vom 10. April hat Großbritannien mit einer weiteren Fristverlängerung nun bis zum 31. Oktober Zeit, einen doch noch geregelten Brexit über die Bühne zu bringen. Wenn sie das nicht schaffen, ist der harte Brexit endgültig unausweichlich. Dann ist der 31.10. eben der 29.04.

Ich las am 28.3. einen interessanten Kommentar:

Rein rechtlich wäre auch am 29.3. Schluss gewesen sein, denn der Austrittsantrag ist das einzig Rechtsverbindliche derzeit, wenn nicht die EU in Voraussicht am 21. März eine Fristverlängerung bis 12. April gewährt hätte. Die EU wollte verhindern, dass das Vereinigte Königreich ungebremst ins ökonomische Chaos stürzt. Ohne den Aufschub wäre das unweigerlich passiert. Schließlich endete die ursprüngliche Brexit-Frist am 29. März um 23 Uhr mitteleuropäischer Zeit.

Wie kann es weitergehen? Dazu eine Grafik aus zeitonline von 31.3.2019, die auch unter der Verlängerung analog gilt:


Grafik von Paul Blickle, Julian Stahnke und Zacharias Zacharakis

Am 1. Februar 2019 habe ich meinen Artikel zum BREXIT und seinen Folgen für die YACHTINDUSTRIE für MEER & YACHTEN verfasst, den Sie HIER lesen können.

MEER & YACHTEN widmet sich aus aktuellem Anlass in zwei Teilen den rechtlichen Konsequenzen für die internationale Yacht-Branche. Die dortigen Ausführungen gelten auch unter dem Aspekt der Verlängerung zum 31.10., ggf. können bei Zöllen weichere Regelungen erfolgen.

Teil 1 (hier): Darstellung des juristischen Status Quo.

Teil 2 dann (MEER & YACHTEN 2-2019: Erläuterungen anhand eines konkreten Fallbeispieles).

Für Yachten gilt grundsätzlich:

  1. Jeder Fall muss individuell geprüft werden
  2. PRIVAT-YACHTEN mit UK Flagge
    • bereits in EU mit VAT PAID: Versteuerung bleibt, auch bei UK Flagge, wenn die Yacht nicht länger als 3 Jahre aus der EU z.B. nach UK kommt; dazu muss jedes Verlassen und Wiedereintreten in die EU ordnungsgemäß als vorübergehend deklariert werden, damit VAT PAID Status nicht verloren geht.
    • Yacht aus UK in die EU nach BREXIT: Vorübergehender Import nach 18 Monate Regel; wird hier zwischendrin die EU verlassen, muss auch das höchst genau deklariert werden.
  3. COMMERCIAL-YACHTEN mit UK Flagge
    • Im- / Export der Yacht in die EU
    • ggf. Charterlizenz nötig

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