Hier ist eine Zusammenfassung der wichtigsten Sicherheitsvorschriften und -ausrüstung für eine Yacht unter 24 m mit kommerzieller Nutzung bei Charter in der EU:
- Die Yacht muss den Anforderungen der EU-Richtlinie für Sportboote entsprechen. Dies umfasst Vorschriften für Konstruktion, Stabilität, Schwimmfähigkeit, Anker, Navigationssicherheit, Brandschutz und weitere technische Anforderungen.
 - Es müssen geeignete Rettungsmittel wie Rettungswesten, Rettungsinseln, Signalleuchten usw. vorhanden sein. Die Anzahl richtet sich nach der maximalen Personenzahl an Bord.
 - Funkausrüstung wie UKW-Sprechfunk, NAVTEX und EPIRB (Notsender) müssen installiert sein. Dies ermöglicht die Kommunikation mit den Rettungsdiensten.
 - Es müssen Feuerlöscher, Branddecken und weitere Brandschutzausrüstung entsprechend der Yachtgröße vorhanden sein.
 - Für gewerbliche Schiffe ist eine Sicherheitsbescheinigung des Flaggenstaats erforderlich. Diese bestätigt die Erfüllung aller Sicherheitsstandards.
 - Der Kapitän muss über einen Befähigungsnachweis für das Führen der Yacht verfügen. Für Gästefahrten wird in der Regel ein Sportküstenschifferschein benötigt.
 - Es gelten die nationalen Vorschriften des Flaggenstaats Polen und die Gesetze der Gewässer, in denen gechartert wird. In vielen EU-Ländern ist eine Chartererlaubnis erforderlich.
 - Regelmäßige Sicherheitsüberprüfungen und Wartungen sollten durchgeführt werden, um die Sicherheit an Bord dauerhaft zu gewährleisten.
 
Für eine Charter-Yacht unter 24 m Länge mit kommerzieller Nutzung in der EU ist folgende Sicherheitsausrüstung vorgeschrieben oder empfohlen:
- Rettungswesten für alle Personen an Bord, entsprechend zertifiziert und in ausreichender Zahl (Navigation area “3” (offshore navigation) life raft must be of: SOLAS A-pack, or SOLAS B-pack, or ISO 9650-1 pack 1 standard)
 - Rettungsinsel oder Rettungsboote, kapazitätsabhängig
 - Leuchtraketen und Handfackeln als Seenotsignale
 - Radarreflektor und Positionslichter
 - Feuerlöscher nach Anzahl, Größe und Brandklassen (mind. 2 Stück)
 - Feuerlöschdecken (mindestens 2 Stück)
 - UKW-Sprechfunkanlage für Seefunk
 - NAVTEX-Empfänger für Wettermeldungen
 - Notsender (EPIRB) für Seenotfall
 - Erste-Hilfe-Set und Medikamente
 - Anker und Ankerkette entsprechend Gewicht/Länge
 - Bugstrahlruder o. ä. Antrieb für An- und Ablegemanöver
 - Bilgepumpen und Lensausrüstung
 - Navigationselektronik (Kompass, GPS, Radar)
 - Rettungs-/Signalleinen entlang Bordwand
 - Schiffshorn, Flaggen und Seekarten des Fahrtgebiets
 


