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P.S. Wir sprechen selbstverständlich jedes natürliche Geschlecht an und brauchen keine das Deutsche verschandelnde Gender-Kunst-Sprache, sondern verständliche Kommunikation. Der Bundesgerichtshof (Urteil vom 13. März 2018 – VI ZR 143/17, BGHZ 218, 96 ff. = BB 2018, 897 [Ls.]) hat sehr deutlich formuliert, dass nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis der Bedeutungsgehalt einer grammatisch männlichen Personenbezeichnung jedes natürliche Geschlecht umfasst (“generisches Maskulinum”). Damit hat der BGH vor Jahren schon ausgesprochen, was dem mehrheitlichen Willen der Bevölkerung entspricht.