Griechenland veröffentlicht ebenfalls neue VAT Regeln für die Charter/Miete von Yachten

Die neuen Mehrwertsteuervorschriften Griechenlands entsprechen der Richtlinie der Europäischen Union und decken sich mit den jüngst in Frankreich und Italien veröffentlichten.

Demnach gilt der Grundsatz, dass die Mehrwertsteuer für die Zeit, in der sich die Yacht in EU-Gewässern befindet, zum vollen Satz (in Griechenland 24 Prozent) erhoben wird und in internationalen Gewässern oder Nicht-EU-Gewässern keine Mehrwertsteuer erhoben wird. Dabei sollen die AIS-Systeme der Yacht mit einer Regierungsplattform verbunden werden, die die Bewegungen der Yachten verfolgt und entsprechend die fällige Mehrwertsteuer berechnet. Es gilt die Mehrwertsteuer des Landes, in dem die Charter beginnt. Dies gilt für Yachten, die in Griechenland zur Charter/Miete anstehen, wie auch solche, die bereits im Besitz griechischer Charterlizenzen sind.

Noch offen ist, ob die neuen griechischen Regelungen schon zur Sommercharter-Saison angewendet werden.

Drei Steuerklassen sind geplant:

  • Volle MwSt. / 24 % für Charter/Mieten, die in griechischen Gewässern stattfinden, ohne Kontakt in Nicht-EU- oder internationale Gewässer abzureisen (6-Meile-Grenze)
  • Volle Mehrwertsteuer / 24 % – mit Abzug für die anteilige Zeit außerhalb der EU-Gewässer oder in internationalen Gewässern.
  • Reduzierte Mehrwertsteuer / 12 % für Yachten, die mindestens 60 Prozent der Charter-/Mietzeit außerhalb der Hoheitsgewässer  (Territorialgewässer werden berücksichtigt: sechs Seemeilen vom Festland und sechs Seemeilen von den Territorialgewässern einer Insel entfernt). Dies gilt auch für Yachten, die Charter/Mieten außerhalb des EU-Hoheitsgebiets beginnen und mehr als 60 Prozent der gecharterten Tage im Ausland bleiben und ihre Charter in Griechenland beenden.

Das Ein- und Aussteigen in Griechenland bedarf weiter einer griechischen Charterlizenz und ist nicht abgeschafft.

zu Frankreich/Italien lesen Sie bitte HIER

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