Immer wieder taucht die Frage von deutschen Eignern oder Charterern größerer Yacht mit Fahrgebiet im Ausland auf, inwieweit sie diese mit einem deutschen Sportbootführerschein See führen dürfen.
Ich möchte einen Blick auf die kroatischen Regelungen werfen, denn hier sorgt gerade dabei die Begrenzung auf 30 GT ins Spiel, wie sie dem kroatischen Skipper Patent B zu eigen ist, die Eigner für alle Yachten als gültig ansehen. Dem ist aber nicht so.
Ich habe etwas recherchiert und auch bei dem Lehrbuchautor und Leitung einer Yachtschule, Rolf Dreyer, nochmals mich vergewissert.
Der deutsche SBF See gilt gilt auf den Seeschifffahrtsstraßen. Dies ist der Geltungsbereich der SeeSchStrO, dessen seewertige Grenze in 3 Seemeilen Abstand von der Basislinie verläuft
— für alle Sportboote, Fahrzeuge, die für Sport- oder Freizeitzwecke eingesetzt werden
— unabhängig von Größe, Gewicht, Motorstärke
— für Segel- wie für Motorboote
— nicht für gewerbliche Zwecke (Personenbeförderung, Ausbildung)
— nicht Fahrzeuge mit bezahlter Besatzung
Jenseits der Seeschifffahrtstraßen gibt es in Deutschland keine Führerscheinpflicht. Dort darf sowieso jeder fahren, sodass in Deutschland mit dem Sportbootführerschein See das gesamte Küstenmeer und darüber hinaus die Hohe See befahren werden darf. Natürlich unter Beachtung der KVR Generalklauseln, die zur seemännischen Sorgfalt verpflichten, also z. B., dass nur mit einem seetüchtigen, ausreichend bemannten Fahrzeug gefahren und nur mit entsprechender Erfahrung des Schiffsführers ein Schiff geführt werden darf. Insoweit hat „Dürfen“ eine natürliche Grenze wo „Können“ aufhört und Verantwortung ohne Selbstüberschätzung greift.
Kroatien hat verbindlich erklärt, dass es den deutschen Sportbootführerschein See als Fahrerlaubnis in gleichem Umfang, wie er auch in Deutschland gilt, anerkennt. Daher darf mit dem Sportbootführerschein See das kroatische Küstenmeer (12-Seemeilen-Zone) mit einer privaten Yacht unabhängig von Größe, Gewicht, Motorstärke befahren werden, egal ob diese Yacht im Eigentum steht oder gechartert ist.
Betonenswert ist aber auch, dass Kroatien hat sich rechtlich vorbehalten, die Anerkennung des SBF See in den eigenen Hoheitsgewässern ggf. einzuschränken, was generell aber nicht der Fall ist.
Die kroatische Regierung hat eine Übersichtstabelle “In accordance with Article 4 Paragraph 3 of The Ordinance on Boats and Yachts (Official Gazette No. 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 and 18/09)” herausgegeben, in der man folgendes findet
Das ist verwirrend, denn daraus liest man eine generelle Beschränkung auf 30 GT. Das ist aber nicht Fakt.
Nach weiterer Nachforschung erfährt man, dass dies nur für große Katamarane gilt und gerade in 2020 die 30 GT-Regel auf 18m abgeändert wurde. Die neue, klar definierte Längenbegrenzung bringe mehr Klarheit und Rechtssicherheit.
Auszug aus dem Amtsblatt: (2) bis zum Inkrafttreten der in Absatz 1 genannten Verordnung Punkt 1. und 2. Artikel 80. Artikel 81 der Artikel 82. Verordnung über Boote und Yachten (“Amtsblatt” Nr. 27/2005, 57/2006, 80/2007, 3/2008, 18/2009, 56/2010, 97/2012, 137/2013, 18/2016, 72/2017, 8/2020) werden die Worte “30 BT” durch die Worte “18 m” ersetzt.
2021 soll diese Einschränkung ganz abgeschafft werden.
Das am weitesten verbreitete kroatische Küstenpatent nennt sich „Boat Skipper Category B“. Der Führerschein „Boat Skipper B“ oder im Kroatischen Voditelj Brodice Kategorija B, sollt (was es inhaltlich und von der Qualifikation und internationalen Anerkennung her aber nicht ist) das kroatische Pendant zum deutschen Sportbootführerschein See (SBF See) bzw. dem österreichischem Fahrtenbereich 2 (FB2). Es wird vom kroatischen Ministerium für Seefahrt, Transport und Infrastructure (Ministry of Maritime Affairs, Transport and Infrastructure) ausgestellt. Die Prüfung kann daher ausschließlich in Kroatien abgelegt werden. Das kroatische Küstenpatent „B“ ist für Segelyachten, Katamarane, Motoryachten, Jetski und auch Cargo- oder Fischerboote innerhalb der 12-Meilen-Zone gültig. Es enthält auch den UKW-Seesprechfunk. Zusätzlich dürfen auch Charter-Yachten bis 30 BRT ohne professionelle Crew gesteuert werden. Für Fahrer unter 18 Jahren ist die Führung eines Wasserfahrzeuges auf 20 PS / 15 KW limitiert. Über 18 Jahren gibt es keine Leistungsbegrenzung mehr. Im Gegensatz zum SBF See ist der kroatische Führerschein auf 30 Bruttoregistertonnen (30 GT) begrenzt. Es gibt keine Einschränkung der Hoheitsgewässer und mit dem Boat Skipper B sind bis 3 Seemeilen vor der Küste auch kommerzielle Fahrten erlaubt. Der Boat Skipper B beinhaltet die Funklizenz, die auf allen, mit Funk ausgerüsteten Schiffen und Yachten (Charterschiffe ab 7 Meter) obligatorisch ist. Für Besitzer des deutschen SBF See ist hier zusätzlich ein SRC (Short Range Certificate) notwendig. Es gibt keine zeitliche Befristung für das kroatische Küstenpatent B.
Anerkannt wird das kroatische Küstenpatent außer in Kroatien auch in allen Mittelmeeranrainerstaaten. Diese Staaten sind allesamt Mitglied der IMO (International Maritime Organisation) und haben untereinander ein Abkommen über die gegenseitige Anerkennung der Bootsführerscheine abgeschlossen. In diesen Ländern kann man mit den Boatskipper B ein Schiff führen und auch chartern. Für deutsche Staatsbürger ist das kroatische Küstenpatent innerhalb Deutschlands leider nicht gültig.
Ein Deutscher darf mit dem kroatischen Patent B NICHT in deutschen Gewässern fahren und kann den kroatischen Schein auch NICHT in einen SBF umschreiben lassen. Führerscheine, die von deutschen Staatsbürgern im Ausland erworben werden, sind i.d.R. nur im Erwerbsland gültig und können nicht umgeschrieben werden.
Ein Kroate, der in deutschen Gewässern zu Gast ist, darf allerdings bei Wohnsitz im Ausland im Rahmen eines Urlaubs etc. ein Boot/eine Yacht in Deutschland chartern, Es gilt die sog. „Gastregelung“. Schiffsführer, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, dürfen zu Urlaubs- und Erholungszwecken ein Jahr lang mit dem in ihrem Land vorgeschriebenen Bootsführerschein auf deutschen Gewässern fahren. Bleiben sie länger als ein Jahr im Bundesgebiet, muss der deutsche Sportbootführerschein erworben werden (auf diese Regelung nimmt auch die anliegende ADAC-Veröffentlichung „Sportschifffahrt – Info für Sportbootfahrer“ Bezug).
Anmerkung: In Kroatien ist neben dem SBF ein anerkanntes Funkzeugnis notwendig!