Die aktuellen Neuregelungen rund um den Cannabis-Konsum in Deutschland sind Anlass das Thema einmal näher zu beleuchten und auch auf den Konsum auf Yachten zu übertragen.
1. Aktuelle Rechtslage generell in Deutschland am Arbeitsplatz
In Deutschland, wo der Besitz kleiner Mengen Cannabis für den Freizeitgebrauch nun legal ist, bleiben die Regeln am Arbeitsplatz jedoch strenger.
Die Rechtslage bezüglich des Konsums von Cannabis am Arbeitsplatz in Deutschland ist ein komplexes Feld, das verschiedene rechtliche und praktische Erwägungen beinhaltet. Trotz der Legalisierung von Cannabis für den Freizeitgebrauch müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber die spezifischen arbeitsrechtlichen Bestimmungen und die Fürsorgepflicht am Arbeitsplatz beachten.
Legaldefinition und Regelungen im Umgang mit Cannabis:
- Das CanG erlaubt erwachsenen Personen den Besitz von bis zu 50g Cannabis an ihrem Wohnsitz und 25g außerhalb davon für den Eigenkonsum (§ 3 KCanG).
- Das Gesetz umfasst eine Legaldefinition von Cannabis, einschließlich Marihuana und Haschisch, sowie der Wirkstoffe wie THC, während Cannabidiol (CBD) und Nutzhanf ausgenommen sind (§ 1 Nr. 8 KCanG).
Cannabis als Rausch- und Suchtmittel:
- Cannabis ist als Rauschmittel definiert, das berauschende Wirkungen wie Euphorie, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen hervorrufen kann (§ 1 Nr. 8 KCanG).
- In sicherheitsrelevanten Bereichen kann der Konsum von Cannabis zu Selbst- und Fremdgefährdungen führen, was zu einer Einschränkung der Fahrtüchtigkeit und anderen psychomotorischen Funktionen führen kann.
Konsum von Cannabis im Arbeitsverhältnis:
- Der Konsum von Cannabis ist in bestimmten Bereichen und Situationen gemäß § 5 KCanG verboten, einschließlich des Konsums in der Nähe von Minderjährigen und in militärischen Bereichen (§ 5 KCanG).
- Zusätzlich gelten spezialgesetzliche Regelungen wie § 24a StVG, § 8 III BOKraft, § 13 III BOStrab und § 4a I 1 LuftVG, die den Konsum von Cannabis in sicherheitsrelevanten Bereichen verbieten.
Arbeitsrechtliche Pflichten und Nebenleistungspflicht:
- Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsfähigkeit nicht durch den Konsum von Cannabis zu beeinträchtigen (§ 241 II BGB).
- Ein absolutes Cannabisverbot während der Arbeitszeit kann durch den Arbeitgeber verhängt werden, insbesondere in sicherheitsrelevanten Bereichen.
Besitz, Erwerb und Abgabe von Cannabis im Arbeitsverhältnis:
- Der Besitz von Cannabis ist grundsätzlich verboten (§ 2 I Nr. 1 KCanG), mit Ausnahmen für volljährige Personen gemäß § 3 KCanG.
- Der Erwerb, Handel und die Abgabe von Cannabis sind ebenfalls untersagt (§ 2 I Nr. 4, 7, 11, 12 KCanG).
Folgen von Verstößen gegen das Cannabisgesetz:
- Verstöße gegen das Cannabisgesetz können arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, einschließlich der Möglichkeit von Ermittlungsmaßnahmen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Sanktionen.
- Verstöße gegen die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften (§ 15 II DGUV Vorschrift 1) können ebenfalls zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen führen.
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit ihrer Arbeitnehmer am Arbeitsplatz zu schützen. Dies schließt ein, dass sie Maßnahmen ergreifen müssen, um zu verhindern, dass Arbeitnehmer unter dem Einfluss von Rauschmitteln stehen, die ihre Fähigkeit zur Arbeit sicher und effektiv auszuführen, beeinträchtigen könnten. Diese Fürsorgepflicht erstreckt sich auf die Einhaltung der Arbeitsstättenverordnung und der Unfallverhütungsvorschriften.
Pflichten der Arbeitnehmer
Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsleistung unbeeinträchtigt zu erbringen. Der Konsum von Cannabis, auch wenn er außerhalb der Arbeitszeit erfolgt, darf nicht zu einer Beeinträchtigung der Arbeitsfähigkeit führen. Sollte der Konsum von Cannabis die Leistungsfähigkeit eines Mitarbeiters beeinträchtigen, kann dies zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich Abmahnungen und im Extremfall zur Kündigung.
Gestaltung von Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen
In Deutschland ist es üblich, dass in Arbeitsverträgen und Betriebsvereinbarungen spezifische Klauseln zum Umgang mit Alkohol- und Drogenkonsum aufgenommen werden. Solche Regelungen können ein vollständiges Verbot des Konsums von Rauschmitteln am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit beinhalten, ähnlich den Richtlinien für Alkoholkonsum.
Datenschutz und Mitarbeiterüberwachung
Die Überwachung des Drogenkonsums am Arbeitsplatz wirft Fragen des Datenschutzes auf. Maßnahmen wie Drogentests sind nur unter strikten Bedingungen zulässig und müssen die Privatsphäre der Mitarbeiter respektieren. Solche Tests sind in der Regel nur gerechtfertigt, wenn sie zur Sicherheit am Arbeitsplatz beitragen und rechtlich sowie in Betriebsvereinbarungen klar geregelt sind.
Spezielle Berufsgruppen
Für bestimmte Berufsgruppen, insbesondere solche, die mit hohen Sicherheitsrisiken verbunden sind (z.B. Fahrer von öffentlichen Verkehrsmitteln, Piloten, Maschinenführer), gelten strengere Regeln. In diesen Bereichen kann jeglicher Drogenkonsum, einschließlich Cannabis, streng verboten sein, und es können regelmäßige Tests durchgeführt werden. (Spezialgesetzliche Regelungen wie § 24a StVG, § 8 III BOKraft, § 13 III BOStrab und § 4a I 1 LuftVG, verbieten den Konsum von Cannabis in sicherheitsrelevanten Bereichen.)
Fazit
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland verändert nicht die grundlegenden Erwartungen an die Leistungsfähigkeit von Arbeitnehmern während der Arbeitszeit. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass die Arbeitsleistung nicht durch den Konsum von Cannabis oder anderen Rauschmitteln beeinträchtigt wird. Klare Regelungen und offene Kommunikation sind entscheidend, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten ihre Rechte und Pflichten verstehen. Unternehmen sollten aktiv Richtlinien entwickeln und umsetzen, die den sicheren und gesetzeskonformen Umgang mit Cannabis am Arbeitsplatz adressieren.
2. Rechtslage an Bord einer Yacht
Die rechtlichen Fragen zum Konsum von Cannabis auf einer Yacht hängen stark von den jeweiligen nationalen Gesetzen sowie internationalen Seerechtsbestimmungen ab. Sie variieren je nachdem, ob es sich um die Crew oder Gäste handelt und ob die Yacht in nationalen Gewässern oder auf hoher See ist.
2.1 Cannabisgenuss durch die Crew
a) Während des Dienstes
Für die Crewmitglieder einer Yacht gelten im Dienst strenge Sicherheits- und Verhaltensregeln. Unabhängig von den lokalen Gesetzen zur Legalisierung von Cannabis ist der Konsum während der Arbeitszeit in der Regel untersagt. Dies dient der Sicherstellung der nautischen und technischen Sicherheit sowie der Verantwortung gegenüber den Gästen und anderen Crewmitgliedern. Verstöße können zu disziplinarischen Maßnahmen, einschließlich Kündigung, führen.
b) Während der Freizeit
Obwohl Crewmitglieder in ihrer Freizeit möglicherweise Cannabis konsumieren dürfen, hängt dies von den Gesetzen des Landes ab, unter dessen Flagge die Yacht fährt, sowie den spezifischen Regeln, die vom Eigentümer oder Betreiber der Yacht festgelegt wurden. Viele Yachtbetreiber verbieten den Konsum von Rauschmitteln an Bord grundsätzlich, um rechtliche Komplikationen und Sicherheitsrisiken zu vermeiden.
2.2 Cannabisgenuss durch Gäste an Bord
a) Was ist erlaubt?
Gäste auf einer Yacht können möglicherweise Cannabis konsumieren, wenn dies in den Gewässern, in denen die Yacht sich befindet, legal ist und keine gegenteiligen Regelungen durch den Yachtbetreiber existieren. Beispielsweise, wenn eine Yacht in Gewässern eines Landes fährt, das den Cannabisgebrauch legalisiert hat, könnte dies unter bestimmten Umständen toleriert werden.
b) Was kann verboten werden?
Der Yachtbetreiber kann unabhängig von lokalen Gesetzen eigene Regeln aufstellen, die den Konsum von Cannabis an Bord verbieten. Solche Regelungen können aus Sicherheitsgründen, zur Vermeidung von Haftungsrisiken oder zur Einhaltung internationaler Vorschriften erforderlich sein.
2.3 Internationale Regelungen
Auf internationalen Gewässern gelten die Gesetze des Landes, unter dessen Flagge die Yacht registriert ist. Yachten, die unter der Flagge von Ländern fahren, in denen Cannabis illegal ist, müssen diese Gesetze auch auf hoher See befolgen. Darüber hinaus können internationale Konventionen, wie das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Seerecht (UNCLOS) und das Übereinkommen über psychotrope Substanzen, Einfluss darauf haben, wie mit dem Besitz und Konsum von Cannabis an Bord umgegangen wird.
Fazit
Der Konsum von Cannabis an Bord einer Yacht ist durch eine komplexe Überlagerung von lokalen Gesetzen, den Bestimmungen des Flaggenstaates und den Regeln des Betreibers geregelt.
Für Yachtbetreiber und -eigentümer ist es ratsam, klare Richtlinien zu formulieren und diese sowohl der Crew als auch den Gästen klar zu kommunizieren, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Sicherheit aller an Bord zu gewährleisten.
MEIN RAT: Gestützt auf hohe Sicherheitsanforderungen an Bord einer Yacht sollte der Genuss von Drogen aller Art generell ausgeschlossen werden. Es gibt kein Recht auf Drogen an Bord.