Zypern bietet für Expad-Crew-Mitglieder besondere steuerliche Anreize

Die Verlängerung der 20%igen Expatriate-Hilfe wäre eine willkommene Ergänzung in einem Umfeld, das derzeit durch die Unsicherheit des COVID-19 gekennzeichnet ist.

Während eine 50%ige Erleichterung für Personen mit höherem Arbeitseinkommen gilt und auch in Zukunft gelten wird, ist eine 20%ige Verlängerung eine willkommene Ergänzung für Personen mit niedrigerem Arbeitseinkommen. Beide könnten sich als ein nützliches Instrument erweisen, um ein breites Spektrum von Personen für die Aufnahme einer Beschäftigung in Zypern zu gewinnen.

Neben seinen relativ niedrigen persönlichen Einkommenssteuersätzen bietet Zypern Expatriates, die dort eine Arbeit aufnehmen, zahlreiche Vorteile. Normalerweise ist ein steuerpflichtiges Einkommen bis zu 19.500 € effektiv von der Einkommenssteuer befreit. Steuerpflichtiges Einkommen, das diesen Betrag übersteigt, unterliegt progressiven Einkommenssteuersätzen von 20% bis 35% (letzteres gilt für Einkommen über 60.000 €). Es können jedoch Anreize für Expatriates in Bezug auf das Arbeitseinkommen angewandt werden. Wenn eine Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung besteht, gibt es zwei Hauptformen von Vergünstigungen für Expatriates, die als Abzug für Einkommensteuerzwecke verwendet werden können. Für jedes Steuerjahr steht ein 50%iger Abzug für diejenigen zur Verfügung, die ein Arbeitseinkommen von mehr als 100.000 € jährlich erzielen, oder ein 20%iger Abzug für diejenigen, die weniger als 100.000 € verdienen.

50% Ermäßigung

Personen, die als in Zypern steuerlich ansässige Personen gelten, können vom 50%igen Abzug (Expatriate-Relief) der persönlichen Einkommenssteuer profitieren, wenn sie im vorangegangenen Steuerjahr nicht in Zypern steuerlich ansässig waren; in drei der letzten fünf Steuerjahre vor Beginn ihrer Beschäftigung in Zypern keinen Steuerwohnsitz in Zypern hatten; und über 100.000 € verdienen. Ein solcher Abzug wird für 10 Jahre gewährt, wenn ihr jährliches Bruttoarbeitseinkommen 100.000 € übersteigt. Der Begriff „Bruttovergütungen“ umfasst unter anderem die folgenden Punkte das jährliche Bruttoeinkommen als Ergebnis der Beschäftigung der Person in Zypern; und
Bonusse, Sachleistungen oder jede andere Art von Einkommen, die direkt mit der Beschäftigung in Zypern zusammenhängen.

20% Entlastung

Wenn das jährliche Bruttoarbeitseinkommen einer Person unter 100.000 € fällt, entfällt der 50%ige Abzug. Der 20%ige Abzug kann jedoch in solchen Fällen bis zu einer Obergrenze von 8.550 € pro Jahr angewendet werden (es gilt der niedrigere Wert von 20% oder 8.550 €). Der Abzug dauerte fünf Jahre ab dem Steuerjahr 2012 und begann am 1. Januar des auf den Beschäftigungsbeginn folgenden Jahres (im Gegensatz zum 50%-Abzug, der sofort beginnt). Die Anträge für den 20%-Abzug sollten Ende 2020 abgeschlossen werden, aber dem Parlament wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung um weitere fünf Jahre vorschlägt. Im Falle seiner Verabschiedung bedeutet dies, dass anspruchsberechtigte Personen die Befreiung bis 2025 beantragen können und im Erfolgsfall den Abzug für 10 Jahre ab Beginn ihrer Beschäftigung erhalten.

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