Yacht-Kauf: Pure Emotion trifft hohes Risiko

Yacht-Kauf: Emotion und Risiko

Der Yacht-Eigner liebt sein teures Spielzeug. Passion und Genuss überlagern im Gehirn des Eigners in der Regel alle Risiken.
Beachtenswertes wird hier gelistet – und auf Wunsch durch uns im Hintergrund erledigt.

Yacht-Kauf: Rechtsvoraussetzungen und -folgen.

Durch sorgfältige Analyse und Gestaltung folgender zentralen Themen stellen Sie entscheidende Weichen:

Rechtswahl im kommerziellen Kontext
Wird die Yacht kommerziell genutzt, ist sie mit jedem Anlagegut eines gewerblich tätigen Unternehmens vergleichbar. Wie für jedes Unternehmen müssen hier Standort/Sitz, geltendes Recht und die daraus resultierenden Möglichkeiten genau geprüft und gewählt werden.

Rechtswahl im internationalen Kontext
Eine Yacht ist ein „schwimmendes Unternehmen in wechselnden Rechtsräumen“. Auf ihr gilt grundsätzlich das Recht des Flaggen-Staates, aber auch situativ Rechte berührter Nationen. Hierdurch können Schnittstellen-Konflikte entstehen, die es zu beachten gilt.

Problematik der Zwischengesellschaft
Jeder EU-Eigner, der zwischen sich und die Yacht eine Betriebsgesellschaft = Zwischengesellschaft schaltet, muss bei Geltung von Außensteuerrecht bzw. CFC-Rules wichtige stuerliche Besonderheiten beachten.

Einhaltung vorgeschriebener Sicherheitsaspekte

1. SOLAS convention (Safety of Life at SEA):
Objective is to specify minimum standards for the construction, equipment and operation of ships and charter yachts, which are compatible with their safety.

2. MARPOL 73/78 (International Convention for the Prevention of Pollution from Ships)
MARPOL is the main international convention covering prevention of pollution of the marine environment

3. International Convention on Load Lines, 1966
The main objective of the Load Lines convention is to give limits to the draught to which a ship may be loaded

4. STCW (International Convention on Standards of Training, Certification and Watchkeeping for Seafarers
Standards for training, certification and wahtchkeeping for seafarers working onboard ships engaged on international voyages
Crew with Yacht Qualifications can only work on yachts up to 3000 GT

5. COLREGs (International Regulation for Preventing Collisions at Sea, 1972
Objective is to set out the rules of the road for vessels engaged on voyages on the high seas

6. UK MCA Large Commercial Yacht Codes
for Commercial and charter yachts as equivelent to SOLAS, Load Lines and STCW

7. National Regulations
Every Flag State has to enforce the international conventions. Aditionally they enforce their own national requirements.

8. Port State Regulations
Charter Yachts are regularly visited by Port State Inspectors to secure, that they comply with the international and national regulations.

9. Classification Rules
Class Societies like ABS, DNV, LR, RINA

Gewährleistung und Garantien
sind im Yachtkauf und -bau hoch diffizile Regelungen, die je nach Geltung eines Civil-Law oder des Common Law ganz unterschiedlich geregelt bzw. zu vereinbaren sind.

Privatnutzung oder Charter
Eine sehr grundlegende Frage, die ganz zu Beginn jeder Yachtkauf- und -betriebslösung zu klären ist und – ganz spezielle Weichenstellungen auslöst.

Einsatzrisiken
Wo wird eine Yacht wie genutzt? Fährt sie z.B. durch Gebiete, in denen mit Piratenangriffen gerechnet werden kann, fährt sie in geografisch schwierige Gebiete, z.B. Nordroute?

Versicherungsfragen
Es gibt keine „Standardversicherung“ für eine Yacht. Jede Yacht hat abhängig von unzähligen Faktoren ihr individuelles Versicherungspaket, bei dem vor allem Ein- und Ausschlüsse  genau geprüft und ggf. verhandelt werden müssen.

Finanzierung, Hypothek und sonstige Sicherheiten
Wer eine Yacht finanzieren möchte, findet hierzu am Markt einige wenige spezialisierte Finanzinstitute, die meist bis zu 60% der Kaufsumme finanzieren. Abgesichert wird die Yacht über eine Schiffshypothek, was auch bedeutet, dass nur solche Flaggen in Frage kommen, die eine seriöse und rechtlich klare Hypothekeneintragung bieten.

Flaggenwahl und Eigentümerstruktur
Die Wahl der Flagge prägt Recht, Steuern, Betriebskosten – und damit jede Effizenz.
Eine der wichtigsten Entscheidungen ist die Eigentumsstruktur und die Registrierung.
Wer soll rechtlich Yachteigner sein und welchem Recht und welcher Gerichtsbarkeit soll sie unterliegen?
Was sind die steuerlichen Konsequenzen?
Wird sie On-Shore oder Off-Shore genutzt?
Wie sieht die Haftung aus?
Wie gestaltet sich die Yacht im gesamten Vermögensportfolio mit welchen Risiken und Konsequenzen?
Macht es Sinn, Flagge, Eigner- und Betriebsperson in unterschiedlichen Rechtskreisen und Jurisdiktionen anzusiedeln?
Die gewählte Jurisdiktion sollte allgemein akzeptiert werden und gleichzeitig politische und wirtschaftliche Stabilität ohne unnötige Regulierung und Bürokratie bieten.
Im Falle einer Finanzierung werden Kreditgeber und Versicherungsgesellschaften Image und Recht eines Flaggenstaates vor allem hinsichtlich der Einhaltung und Durchsetzung von Umwelt-, Sicherheitsstandards in Erwägung ziehen.

Arbeitsrecht und internationales Crewing

Für internationale Crews und Flaggen ist genau zu klären, welche Rechte und Pflichten arbeitsrechtlich gelten sowie welche lohnsteuerlichen und vor allem sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zu beachten sind.

Steuerliche Aspekte
Je nach Konstrukt sind  Fragen der internationale Umsatzversteuerung, des Außensteuerrechts, der CFC Rules, der Einkommensteuer, Körperschafts- bzw. Unternehmensteuer sowie Abgeltungssteuer zu beachten und ggf. im Rahmen zulässiger Möglichkeiten zu gestalten.

Bitte weiter lesen:

„Die Tücken der Verträge“ (Schließmann, Boote EXCLUSIV 3/14)

Info-Box

Hier verlassen Sie die Seite zum

Yacht-Recht: www.der-yacht-anwalt.de/
Internationalen Wirtschaftsrecht: www.cps-schliessmann.de

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