Werft-Insolvenz während des Yachtbaus – Rechtslage & Strategien

Der Bau einer Yacht stellt eine erhebliche Investition dar und das Risiko einer Insolvenz der Werft während des Baus kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Hier sind einige Punkte, die sowohl die Risiken als auch die internationalen Regelungen in der EU und den USA vergleichen und eine anwaltliche Vorgehensweise darstellen:

Risiken bei Insolvenz der Werft

Wenn eine Werft während des Yachtbaus insolvent geht, können folgende Risiken auftreten:

  • Projektstillstand: Der Bau wird gestoppt, und die Yacht bleibt unvollendet.
  • Vermögensverwertung: Insolvenzverwalter können die teilweise fertiggestellte Yacht beschlagnahmen.
  • Verluste: Es besteht ein hohes Risiko, dass bereits gezahlte Gelder nicht zurückerstattet werden.
  • Qualitätsmängel: Eine insolvente Werft könnte aus Kostengründen minderwertige Materialien verwenden oder Abstriche bei der Bauqualität machen.

Internationale Regelungen

EU

In der EU regeln die nationalen Insolvenzgesetze, wie mit den Vermögenswerten insolventer Unternehmen umgegangen wird. Wichtige Punkte sind:

  • EuInsVO: Die Europäische Insolvenzverordnung regelt die Zusammenarbeit und Anerkennung von Insolvenzverfahren innerhalb der EU.
  • Eigentumsvorbehalt: Eigentumsvorbehaltsklauseln sind üblich und können den Eigentümer schützen, indem sie sicherstellen, dass das Eigentum an der Yacht bereits während des Baus auf ihn übergeht.
  • Verhandlungsspielraum: Insolvenzverwalter in der EU haben in der Regel weitreichende Befugnisse, um Lösungen zu verhandeln.

USA

In den USA werden Insolvenzverfahren durch den Bankruptcy Code geregelt:

  • Chapter 11: Ermöglicht eine Reorganisation unter Aufsicht eines Insolvenzgerichts, was oft bevorzugt wird, um das Unternehmen weiterzuführen und Projekte abzuschließen.
  • Security Interests: Sicherheitsvereinbarungen wie Pfandrechte können genutzt werden, um Zahlungen abzusichern.

Anwaltliche Strategie und Taktik

  1. Vertragsgestaltung:
  2. Wir legen bei der Vertragsgestaltung hohen Wert auf präventive Sicherungsregelungen.
  3. Präventive Maßnahmen:
    • Finanzielle Due Diligence: Führen Sie eine gründliche Prüfung der finanziellen Stabilität der Werft durch.
    • Projektmonitoring: Regelmäßige Überwachung des Baufortschritts und der finanziellen Gesundheit der Werft.
    • Perfomance-Bürgschaft einer Bank: Keine preiswerte Lösung, aber oftmals vermögensrettend. Kosten können zwischen Werft und Eigner aufgeteilt werden.
    • Ausfallversicherung: Alternative zur Bürgschaft, wobei es nur wenige Anbieter solcher Policen gibt.
  4. Reaktive Strategien:
    • Kreditvergabe: Überlegen Sie, der Werft einen Kredit zu gewähren, um den Bau fortzusetzen, jedoch nur mit ausreichenden Sicherheiten.
    • Übernahme der Werft: In extremen Fällen könnte eine Übernahme der Werft in Betracht gezogen werden, dies erfordert jedoch eine gründliche Bewertung aller Risiken und Verbindlichkeiten.
    • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern: Versuchen Sie, günstige Konditionen für die Fertigstellung des Baus mit den Insolvenzverwaltern auszuhandeln.
  5. Jurisdiktionsabhängige Taktiken:
    • EU: Nutzen Sie die Möglichkeiten der EuInsVO zur Anerkennung und Durchsetzung von Insolvenzverfahren und Eigentumsvorbehalten.
    • USA: Beantragen Sie Schutzmaßnahmen unter Chapter 11, um eine Fortführung der Bauarbeiten zu ermöglichen.

Jede Situation ist einzigartig und erfordert eine maßgeschneiderte Strategie. Ein fundierter Vertrag und eine kontinuierliche Überwachung der laufenden Compliance sind entscheidend, um die Risiken zu minimieren und eine erfolgreiche Fertigstellung des Projekts sicherzustellen.

Wir hatten bereit mehrfach mit deratigen Situationen zu tun, zuletzt bei Silent und dem Bauauftrag eines Klienten. Wir beraten Sie lösungsorientiert.

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