Vorsicht beim Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Dienstleistungen im EU-Ausland

Beim Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Erwerben und Dienstleistungen kann sich der deutsche Unternehmer entspannt zur?cklehnen. Verwendet er diese Erwerbe und Dienstleistungen f?r Abzugsums?tze, darf er die geschuldete Steuer als Vorsteuer abziehen. Formelle Voraussetzungen gibt es keine. Nicht einmal eine Rechnung ist erforderlich (? 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und 4 UStG, Abschn. 15.10 Abs. 1 UStAE). Gef?hrlich wird es aber, wenn dieses ?Selbstverst?ndnis? auf andere EU-Mitgliedstaaten ?bertragen wird. Viele EU-Mitgliedstaaten stellen zus?tzliche Anforderungen an den Vorsteuerabzug. Verst??e sind h?ufig sanktionsbewehrt. In Betracht kommen u. a. die Verzinsung der geschuldeten Steuer und schlimmstenfalls die Versagung des Vorsteuerabzugs. Am 18.03.2021 urteilte der EuGH ?ber eine polnische Regelung (Rs. C-895/19).

Der EuGH verneint die Vereinbarkeit der polnischen Regelung mit den Vorgaben der MwStSystRL. Er st?tzt sich hierbei auf zwei Gr?nde. Der?erste Grund?ist technischer Natur: Die Regelung verschiebt bei Nachmeldungen das Entstehen des Vorsteuerabzugsrechts (und nicht nur den Zeitpunkt der Aus?bung). Eine solche Verschiebung sieht die MwStSystRL nicht vor. Der?zweite Grund?ist die Pauschalit?t der Regelung. Die Verschiebung des Vorsteuerabzugs erfolge unabh?ngig von den Umst?nden des Einzelfalls. Nach gefestigter Rechtsprechung des EuGH d?rfen rein formelle Verst??e den Vorsteuerabzug aber nicht per se einschr?nken. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Finanzverwaltung alle relevanten Informationen zur Pr?fung des Vorsteuerabzugs vorliegen.?

Das Urteil d?rfte Breitenwirkung entfalten. Obwohl es zum Vorsteuerabzug aus innergemeinschaftlichen Er-werben ergangen ist, d?rfte es auch f?r innergemeinschaftliche Dienstleistungen gelten. B2B Gesch?fte sind sorgf?ltig zu erfassen. Auch bei innergemeinschaftlichen Erwerben und Reverse-Charge kann ein finanzielles Risiko bestehen, weil geschuldete Steuer und Vorsteuer sich nicht immer so einfach ausgleichen.

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