Steuerreform 2024 Kroatien – Auswirkungen auch auf Yacht-Reederei- und Chartergesellschaften sowie Ferienimmobilien

Die kroatische Regierung hat einen Vorschlag für weitere Steuerreformen vorgelegt.

Eines der Ziele dieser Reform ist die Erhöhung der Nettolöhne für Arbeitnehmer.

Weitere Neuerungen sind:

1. Unternehmensgewinnsteuer

  • Der Wert des Kleininventars wird von 464,53 EUR auf 650 EUR angehoben. Dies ist wichtig, da die Abschreibung von Kleininventar vollständig steuerlich absetzbar ist.
  • Die Quellensteuer auf Marktforschungs- und Unternehmensberatungsleistungen wird abgeschafft.
  • Die Quellensteuer, die auf geteilte Zahlungen an Unternehmer aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (Norwegen, Island, Liechtenstein) erhoben wird, wird abgeschafft.
  • Der Quellensteuersatz für nicht-kooperative Steuergebiete wird von 20 % auf 25 % angehoben. Die Liste der für Steuerzwecke nicht kooperativen Länder wird regelmäßig aktualisiert.
  • Die Zahlungsfrist für die Körperschaftssteuer wird auf den 30. April festgelegt, unabhängig vom Datum der Einreichung der Körperschaftssteuererklärung.

2. Mehrwertsteuer („VAT“)

  • Der Steuerzahler hat Anspruch auf eine Rückerstattung der Mehrwertsteuer, wenn die Einziehung von Forderungen gegenüber Kunden (teilweise oder vollständig) innerhalb eines Jahres nicht möglich ist.
  • Der Schwellenwert für die MwSt-Registrierung wird auf 40.000 EUR angehoben (derzeitiger Schwellenwert: 39.816,84 EUR).

3. Persönliche Einkommensteuer

Die Gemeindesteuer wird ab dem 1. Januar 2024 abgeschafft.

  • Die Gemeinden und Städte werden die Einkommenssteuersätze nach neuen Bandbreiten festlegen: Der derzeitige niedrigere Einkommenssteuersatz (20 %) wird von 15 % auf 23,6 % und der höhere Steuersatz (30 %) von 25 % auf 35,4 % angehoben.
  • Der persönliche Grundfreibetrag wird 560 EUR betragen (derzeitiger persönlicher Grundfreibetrag 530,90 EUR).
  • Die absoluten Freibeträge für unterhaltsberechtigte Familienangehörige werden durch Anwendung eines Koeffizienten auf den persönlichen Grundfreibetrag erhöht.
  • Die Schwelle für den höheren Einkommensteuersatz von 30 % wird von 47.780 EUR auf 50.400 EUR angehoben.
  • Die Berechnungsgrundlage für die I. Säule der Rentenversicherung wird reduziert. Für Bruttolöhne bis 700 EUR beträgt der Pauschalbetrag 300 EUR, für Löhne zwischen 700,01 EUR und 1300 EUR wird er schrittweise gesenkt.
  • Trinkgelder sind bis zu einem Betrag von 3.360 EUR pro Jahr/560 EUR pro Monat steuerfrei. Trinkgelder, die den steuerfreien Betrag übersteigen, werden als so genanntes End- oder sonstiges Einkommen mit einem Satz von 20 % besteuert. Dies ist auch relevant für Yacht-Crews!
  • Die Frist für die Zahlung der Einkommensteuer ist der 28. Februar, unabhängig vom Datum der Abgabe der Einkommensteuererklärung.


4. Ferienwohnungen

Die Steuer auf Ferienwohnungen wird von der derzeitigen Spanne von 0,66 EUR/m2 bis 1,99 EUR/m2 auf die neue Spanne 0,60 EUR/m2 bis 5,00 EUR/m2 erhöht.

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