Meeres-Umweltschutzregeln in Kroatien

In Kroatien gelten strenge Umweltschutzregelungen für Yachten und Schiffe, um die Umwelt und die Schönheit der kroatischen Küstengewässer zu schützen. Hier sind einige der wichtigsten Umweltschutzregelungen, die Yachten und Schiffe in Kroatien einhalten müssen.

Leider werden diese nicht immer eingehalten. Zu oft schwimmen Plastikabfälle im Meer oder das Schwarzwasser wird in großen Mengen sogar nahe der Küsten abgelassen, so dass Wassersportler davon betroffen werden. Hier sollte jeder seinen Teil verantwortungsvoll dazu beitragen, dieses schöne Land zu schützen.

  1. Entsorgung von Abfällen:
    • Die unsachgemäße Entsorgung von Abfällen im Meer ist strengstens untersagt. Yachten und Schiffe müssen über geeignete Müllentsorgungseinrichtungen an Bord verfügen und den an Land befindlichen Sammelstellen zur Abfallentsorgung folgen.
  2. Schwarzwasserentsorgung:
    • Das Einleiten von Schwarzwasser (Abwasser aus Toiletten) in die Gewässer ist verboten. Yachten müssen über effiziente Abwassersysteme verfügen und dürfen Schwarzwasser nur in speziellen Abwasserentsorgungseinrichtungen an Land ablassen.
  3. Grauwasserentsorgung:
    • Das Einleiten von Grauwasser (Abwasser aus Spüle, Dusche, etc.) in geschützte Gewässer und Naturschutzgebiete ist ebenfalls eingeschränkt. Yachten sollten Grauwasser nur an dafür vorgesehenen Stellen entsorgen.
  4. Ankerzonen und Naturschutzgebiete:
    • In bestimmten Gebieten, wie Naturschutzgebieten und speziell ausgewiesenen Ankerzonen, gelten besondere Regeln und Einschränkungen. Das Ankern kann dort stark begrenzt oder ganz verboten sein, um die empfindliche Umwelt zu schützen.
  5. Schutz gefährdeter Arten:
    • Der Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten ist von größter Bedeutung. Das Stören oder Schädigen von Meereslebewesen, wie Delphinen oder Korallen, ist streng verboten.
  6. Öl- und Treibstoffverunreinigungen:
    • Das versehentliche Verschütten von Öl oder Treibstoff in die Gewässer muss unverzüglich den Behörden gemeldet werden. Yachten müssen über entsprechende Ausrüstung zur Verhinderung von Ölverschmutzungen verfügen.
  7. Lärmbelästigung:
    • Das Erzeugen übermäßigen Lärms, insbesondere nahe Wohngebieten und Naturschutzgebieten, ist verboten.
  8. Einhaltung von Geschwindigkeitsbegrenzungen:
    • In bestimmten Küstengebieten und Häfen gelten Geschwindigkeitsbegrenzungen, um die Gefahr von Unfällen und die Belastung der Umwelt zu minimieren.
  9. Einhaltung der Umweltschutzgesetze:
    • Yachten und Schiffe müssen sich an die geltenden Umweltschutzgesetze und Verordnungen Kroatiens halten. Verstöße gegen diese Gesetze führen zu Geldbußen und weiteren Sanktionen bis zum Arrest des Schiffes.

2 Antworten auf „Meeres-Umweltschutzregeln in Kroatien“

  1. zu Punkt 2. Bei Törn mit ( z.B. 6 Personen/ 2 Wochen) sind
    a) die Fakältanks zu klein, um mehrere Tage unterwegs zu sein (nach 1-2 Tagen sind diese voll)
    b) ich kenne in Kroatien von den vielen Marinas keine einzige die Fäkaltanks leeren kann.
    Insgesamt stellt sich sie die Frage wie das funktionieren soll?
    Ein Törn über 2 Wochen, mit überwiegend Übernachtung in Buchten ist damit sowieso ausgeschlossen.

    Diese Regelung bezieht sich auf kroatische Küstengewässer. Wie ist deren Verlauf in der Adria?

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