Unsere Quellen meinen „ja“.
Der Stab der zivilen Sicherheit der Republik Kroatien hat entschieden, den Beschluss über das vorübergehende Verbot des Grenzübertritts der Republik Kroatien vom 19. März 2020 bis zum 18. Mai 2020 zu verlängern.
Es ist wahrscheinlich, dass die internationale Reisewarnung bis zum 14. Juni gilt und damit über Pfingsten, also ab Ende Mai, eine Auslandsreise unwahrscheinlich wird. Für den Sommer allerdings, Sommerferien beginnen in manchen Bundesländern schon Ende Juni , wird es wohl klappen, wenn kein Rückschlag i.S. Corona kommt.
Eines der wenigen und ersten Länder, die aufgrund ihres guten „Corona-Zeugnisses“ Touristen einen Urlaub ermöglichen könnten, wird KROATIEN sein. Möglich ist auch eine besondere Lösung für Yacht- und Eigenheimeigner.
Der kroatische Tourismusminister Gari Cappelli plädiert für einen gemeinsamen Plan zur Überwindung der durch die Coronavirus-Pandemie verursachten Krise auf EU-Ebene, der unter anderem die Annahme eines gemeinsamen Reiseprotokolls und eines „Covid-19-Passes“ umfassen würde.
- „Touristenkorridore“ können geregelt werden.
- Reisen könnte den Straßen-, Schienen-, Wasser- und Luftverkehr einschließen, je nach Reghelung und Bedingungen
- EU-Bürger müssten dann bei der Ein-und Ausreise in EU-Länder ein Art gültigen „Covid-19-Pass“ vorweisen.
- Einzelne Länder könnten aber zudem Kooperationsvereinbarung bilateral vereinbaren.
“Wir werden uns bis Ende Mai darauf einigen, wenn nicht gemeinsam, dann bilateral mit interessierten Ländern. Bisher haben wir eine respektable Anzahl interessierter Länder”, sagte Cappelli.
Lassen Sie uns aber unabhängig davon einen Blick auf die Beschränkungsregelungen an sich werfen:
Ich persönlich halte rein rechtlich die fortgesetzten Einschränkungen der Grundfreiheiten in der aktuellen und undifferenzierten Generalität – vor allem für Yacht-Eigner und Immobilien-Eigner – für verfassungswidrig. Jemand, der mit einem negativen CoVid19-Zeugnis ankommt, mit dem Auto ohne große Kontakte nach Kroatien reist, sich beim Tanken etc. an Abstands- und Hygiene-Vorschriften hält und sich vor Ort wiederum mit Einhaltung aller Distanz- und Hygieneregeln auf seinem Boot, in seinem Haus, aufhält, um das er sich kümmert/kümmern muss (Eigentum berechtigt und verpflichtet), darf von seinem Eigentum ohne massiven Grund nicht abgehalten werden.
So warnt der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans Jürgen Papier, vor einer „epidemologischen Fußfessel“ und formuliert seine Bedenken: „Notlagenmaßnahmen rechtfertigen nicht die Außerkraftsetzung von Freiheitsrechten zugunsten eines Obrigkeits- und Überwachungsstaates“.
Eine Beschränkung der Zugangsrechte zu ausländischem Eigentum mit der Gefahr, dass dieses unversorgt Schaden nimmt, habe ich in der hochkritischen Ansteckungsphase im März als rechtens befürwortet. Aktuell sehe ich dies unter obigen Aspekten für nicht mehr gegeben. Das Infektionsschutzgesetz rechtfertigt eine derart generell-undifferenziert und bis in den Juni hineinreichende Fußfessel und Grenzschließung nicht.
UPDATE 2.5.2020: Deutschland: Bareiß erklärte, im Sommer könne es „problemlos möglich sein“, Ferienwohnungen und -häuser an der Ostsee oder im Schwarzwald zur Vermietung aufzumachen. Ein Argument dafür: Im Ferienhaus gibt es keine Menschenansammlungen, eine Familie könnte unter sich bleiben. GENAU hier muss zum Hotelgast differenziert werden und dieses Argument gilt auch für Menschen, die im Ausland eigene Ferienwohnungen oder Boote haben. Ansonsten ist eine Beschränkung rechtswidrig.
UPDATE 8.5.2020: Kroatien ist daran interessiert sich schnellstmöglich als Top-Reiseziel zu öffnen, jedoch mit einer harmonisierten Lösung: „Wir haben vorgeschlagen, auf EU-Ebene ein gemeinsames Reiseprotokoll mit gegenseitig harmonisierten Vorschriften zu erstellen, während einzelne Länder bilaterale Vereinbarungen treffen können. Unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen in den einzelnen Ländern könnten wir überlegen, wann Grenzen geöffnet werden müssen und wie der gesamte Prozess effizienter und schneller gestaltet werden kann “, so Minister Cappelli.
UPDATE 8.5.2020: Kroatien – Insel Brac unter Quarantäne!
Verweis:
Lesenswert: NZZ vom 30.04.2020 Philosoph Markus Gabriel: «Wir haben eine politische Monokultur, und alle halten sich auf unsicherer empirischer Grundlage an dieselben epidemiologischen Modelle»