Kroatien – steuerlich höchst interessant für Investitionen

Nimmt man die offizielle Definition von „Steueroase“, dann ist die „ein Ort, der günstige Möglichkeiten oder Bedingungen bietet“, bzw. „ein Ort ist, an dem Menschen leben und Unternehmen arbeiten, um legal hohe Steuern zu vermeiden“.

So gesehen ist Kroatien eine EU-konforme Steueroase inmitten der EU. Kroatien verfügt dazu über ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, das sogar ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius umfasst.

Besonderer Vorteil: Direkte Nachkommen werden nicht besteuert, wenn sie erben oder eine Schenkung jeglicher Art erhalten. Alle anderen werden mit 3% (bei Immobilien) und 4% bei Schenkungen besteuert. Dazu besteuert Kroatien keine Erbschaft oder Schenkung von Immobilien, die außerhalb Kroatiens liegen.

Seit 1. Januar 2021 gelten folgende Steuerregeln, von denen die kroatische Regierung erwartet, dass sie sich positiv auf die Bürger und die Wirtschaft auswirken werden. Die fünfte Steuerreformrunde umfasst Änderungen bei der Einkommenssteuer, der Gewinnsteuer, der Mehrwertsteuer und der Fiskalisierung von Bargeschäften.

I. Einkommenssteuer
Ab 2021 werden die Einkommensteuersätze für die Besteuerung von Jahres- und Endeinkommen sowie die die pauschale Besteuerung von Tätigkeiten gesenkt werden:

der Steuersatz von 24 Prozent wird auf 20 Prozent gesenkt
der Steuersatz von 36 Prozent wird auf 30 Prozent gesenkt
der Steuersatz von 12 Prozent wird auf 10 Prozent gesenkt.

Durch die Senkung des Steuersatzes von 12 % auf 10 % werden die Steuern und Zuschläge auf Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Rahmen der Pauschalbesteuerung sowie die Steuern und Zuschläge auf Einkünfte bei der Auszahlung von Unternehmensgewinnen gesenkt. Die Besteuerung von Steuerpflichtigen, die aufgrund anderer Einkünfte zusätzliche Einkünfte bis zur fünffachen Höhe der persönlichen Bemessungsgrundlage erzielen, wird mit einem jährlichen Satz von 24 Prozent abgeschafft. Alle Einkommen, für die die jährliche Einkommenssteuer festgelegt wird, überschreiten die Schwelle von 360.000 HRK, unterhalb derer die Steuer zu einem Satz von 20 Prozent und oberhalb derer zu einem Satz von 30 Prozent gezahlt wird.

II. Die Mehrwertsteuer
Der Schwellenwert für die Anwendung des Besteuerungsverfahrens nach den erhobenen Gebühren wird von derzeit 7,5 Mio. HRK auf 15 Mio. HRK pro Jahr angehoben.

Die Möglichkeit, die Berechnungskategorie der Mehrwertsteuer auf Einfuhren anzuwenden, wird erweitert. Die Mehrwertsteuer bei der Einfuhr gilt als entrichtet, wenn der im Register der Mehrwertsteuerzahler eingetragene Steuerpflichtige sie in der Mehrwertsteuererklärung als Verpflichtung deklariert und die Zollverwaltung ihm für diese Art der Berechnung und Entrichtung der Mehrwertsteuer zuvor eine Genehmigung für die Entrichtung der Mehrwertsteuer und für die Einfuhr über die Mehrwertsteuererklärung erteilt hat.

III. Gewinnsteuer / Unternehmenssteuer
Für alle Steuerzahler, die bis zu 7,5 Millionen HRK pro Jahr verdienen, wird der Steuersatz von 12 Prozent auf 10 Prozent gesenkt. Die Einkommensbesteuerung zum Satz von 10 Prozent wird erstmals für den im Jahr 2021 erzielten Gewinn angewendet. Der Quellensteuersatz für die Auszahlung von Dividenden und Gewinnanteilen an ausländische Aktionäre und Gesellschafter, die keine natürlichen Personen sind, wird von 12 Prozent auf 10 Prozent gesenkt.

Eine steuerlich absetzbare Ausgabe eines Kreditinstituts ist der Betrag der Abschreibung von Forderungen (Kapital und Zinsen, ausgedrückt in Erträgen) gegenüber einer nicht verbundenen natürlichen oder juristischen Person, die zuvor wertberichtigt und gemäß den Vorschriften der Kroatischen Nationalbank zurückgestellt wurden. Dadurch werden die Kreditinstitute indirekt davon abgehalten, diese Forderungen an Forderungsankaufsstellen zu verkaufen. Der Betrag der abgeschriebenen Verbindlichkeit wird nicht als steuerpflichtiges Einkommen oder Einnahme des Schuldners betrachtet und hat keine Auswirkungen auf z.B. die Einkommensgrenze, nach der der Einkommensteuersatz bestimmt wird.

IV. (Keine) Grundsteuer
In Kroatien gibt es keine Grundsteuer, d. h. die Eigentümer von Immobilien zahlen keine Steuern (mit Ausnahme der Eigentümer von Ferienhäusern, aber die Beträge sind relativ symbolisch).

V. Steuern beim Kauf/Verkauf von Immobilien
Gewinne aus dem Verkauf von Eigentum (Immobilien) durch Privatpersonen werden grundsätzlich mit einem Steuersatz von 20 % auf den Gewinn besteuert (zuzüglich einer städtischen Zusatzsteuer, die auf diese zu zahlende Steuer berechnet wird). Der Gewinn kann um bestimmte zulässige Ausgaben und die Inflation verringert werden. Der Verkauf einer Immobilie durch eine Privatperson ist steuerfrei, wenn sie diese länger als zwei Jahre besitzt. Es gibt eine zusätzliche Steuerregel, wenn mehrere Verkäufe der Immobilie eine steuerpflichtige Tätigkeit darstellen.

Auf den Immobilienhandel wird seit 2019 eine Grunderwerbsteuer in Höhe von 3% fällig, wie vom Grunderwerbssteuergesetz festgelegt. Die Grunderwerbssteuer wird bei jedem Immobilienkauf, bzw. Eigentumserwerb gezahlt.

Die Grunderwerbssteuer fällt dann nicht an, wenn der Liegenschaftserwerb der Umsatzsteuer unterliegt. Dies ist überwiegend der Fall, bei Veräußerung von Neubauten oder ähnlichen Bauobjekten die dem Umsatzsteuergesetz unterliegen und bei dessen sich der Veräußerer in kroatischen Umsatzsteuersystem befindet (vor der ersten Bewohnung, bzw. wenn von der ersten Nutzung keine zwei Jahre vergangen)

Steuerbefreit sind im Wesentlichen:

  • Ehegatten, Abkömmlinge und Vorfahren in gerader Linie, bei Verträgen über lebenslange Betreuung;
  • Ehegatten, Abkömmlinge und Vorfahren in gerader Linie, bei Erbschaft, Schenkungen und sonstigen unentgeltlichen Veräußerungen;
  • ehemalige Ehegatten im Rahmen des Zugewinnausgleiches

Kroatien ist damit heute eines der günstigsten Steuersysteme für Immobilien in Europa!

VI. Vermietung von Immobilien
Die Vermietung von Immobilien zu nicht-touristischen Zwecken unterliegt bei einem Einkommen von weniger als 40 Tausend Euro pro Jahr einem niedrigen effektiven Steuersatz (von 7 % bis 8,2 %).
Die Vermietung von Immobilien durch kroatische Steuerinländer und EU-Bürger unterliegt einer günstigen Pauschalbesteuerung von 150 HRK (ca. 20 EUR) bis 1500 HRK (ca. 200 EUR) jährlich pro „gemietetem“ Bett. Die genaue Höhe der Pauschalsteuer (in der oben genannten Spanne) wird von der örtlichen Gemeinde festgelegt.

9 Antworten auf „Kroatien – steuerlich höchst interessant für Investitionen“

  1. Ich möchte miteiner Familie nächstes Jahr nach Kroatien als eu Bürger auswandern.

    Auf unserem Grundstück möchte ich noch 6 Häuser bauen die wir dann an Touristen vermieten möchten.
    2x 10Betten
    2x 6 Betten
    2x 3 Betten

    Ein Doppelbett habe ich als zwei Betten gerechnet.

    Ist es möglich da eine Pauschalbesteuerung zu erhalten? Z.b. die Häuser mit der Ehefrau aufteilen etc.

  2. Hallo, ich habe eine Frage zum Immobilienverkauf durch eine Firma (d.o.o), wenn diese Firma im Grundbuch als Eigentümerin seit 20 Jahren eingetragen ist und die betreffende Immobilie der touristischen Vermietung dient. Eigentümer der Firma selbst ist slowenischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Slowenien. Welche Steuern fallen beim Verkauf an?

    1. Die Frage, ob bei einem Immobilienverkauf durch eine Kapitalgesellschaft in Kroatien Umsatzsteuer anfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab, unwichtig ist, wer Gesellschafter ist.

      In einer Kapitalgesellschaft wird die Immobilie als Wirtschaftsgut geführt sein, weshalb sie beim Rausverkauf versteuert werden muss. Die Besteuerung von Immobilientransaktionen ist komplex und kann sich je nach den individuellen Umständen erheblich unterscheiden. Dafür ist dieser Blog nicht gedacht und wir stehen als Anwälte gerne zur Verfügung, auch in Kroatien. Bitte mail@cps-schliessmann.de.

    2. Es spricht viel dafür, dass die Immobilie als gewerbliches Asset in der Kapitalgesellschaft steuerneutral gehalten wird und bei einem Rausverkauf versteuert werden muss.
      Das Thema ist aber komplex und muss genau geprüft werden. Dieser Blog dient der Information und Diskussion, nicht einer individuellen Beratung, weshalb ich bitte unsere Kanzlei zu kontakten: mail@cps-schliessmann.de.
      Gerne helfen wir Ihnen dann weiter.

  3. Hallo.
    Vielen Dank für diesen höchst interessanten Artikel. Ich habe am 31.12.22 eine Immobilie in Kroatien erworben. Jetzt möchte ich Sie verkaufen. Natürlich ohne Zugewinnsteuer. Laut obigem Text ginge das bereits nach 2 Jahren für Privatpersonen. Die Immobilie wurde kategorisiert und bisher 8 mal über Airbnb vermietet. Die Saison 23 steht bevor. Gerne würde ich natürlich noch ein paar mal vermieten. Daher meine Frage=Ist sie dann weiterhin als privat eingestuft? Also kann ich dann zum 1.1 2024 steuerfrei zu verkaufen? Vielen Dank.

    1. Soweit die Vermietung gelegentlich und nicht hauptsächlich erfolgt und keine gewerbliche Prägung durch weitere Leistungen wie Gastronomie und touristische Services entsteht, ja.

      Hinweis: Das muss im Einzelfall genau geprüft werden und Rechtsberatung können wir hier über den Blog nicht erteilen. Bitte wenden Sie sich an meine Kanzlei.

  4. Ich möchte in Kroatien 4 Monate pro Jahr arbeiten und dafür dort ein kleiner Unternehmen gründen. Dafür möchte ich ein Apartment für diese Zeit mieten. Kann man den Mietpreis bei der Berechnung der Steuer gegen rechnen und damit den Gewinn reduzieren?

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