SSVO 2025: Alle neuen Sicherheits- & Umweltregeln für Kroatiens Küstengewässer

Mit der „Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt in den Binnenmeeres-Gewässern und im Hoheitsgebiet der Republik Kroatien“ (SSVO) modernisiert Kroatien sein Seerecht. Ziel: mehr Sicherheit & besserer Umweltschutz. Betroffen sind Skipper, Yacht-Owner, Charterfirmen, SUP- & Kajakfahrer.


1. Mindestabstände zur Küste & zu Badezonen

KategorieKüstennavigationAnnäherung an Badezonen
? 30 m Länge / Wasserflugzeugab 300 mab 300 m
15 – < 30 m Längeab 150 mab 100 m
< 15 m Längeab 50 mab 50 m

Persönliche Wasserfahrzeuge (SUP, Kajak, Tretboot, Unterwasser-Scooter)
Sonnenaufgang – Sonnenuntergang?|?300-m-Korridor entlang der Küste, kein Zutritt zu organisierten Badezonen.


2. Ankern & Festmachen – Artikel 53 SSVO

  • Ankerverbot in offiziell gekennzeichneten Sperrgebieten.
  • Mind. 50 m Abstand zur Absperrung organisierter Badezonen & 150 m zu Naturstränden.
  • Festmachverbot innerhalb von Badezonen sowie bei Unterwasserkabeln, Pipelines & Auslässen.
  • Festmacherleinen/Ankerketten kennzeichnen – andere Schiffe dürfen nicht behindert werden.
  • Kein Festmachen, wenn Teile des Bootes > 50 m vom Ufer entfernt sind oder Küstenvegetation beschädigt wird.
  • Hafenbehörden können Ankern & Festmachen je nach Schiffsgröße oder Verkehrsaufkommen einschränken.

3. Persönliche Wasserfahrzeuge (neu definiert)

Geräte ohne Registrierungspflicht – z. B. Kajak / SUP / Tretboot / Sea-Scooter dürfen sich tagsüber im 300-m-Küstenkorridor bewegen, kein Zutritt zu Badezonen.


4. Regeln für Beiboote & Tender

  • Unregistrierte Beiboote/Tender ? maximal 500 m Abstand vom Mutterschiff.
  • Ausnahme: Transport von Personen/Gütern zum nächstgelegenen Liegeplatz oder Hafen.

5. Bußgelder & Kontrollen

Die SSVO sieht empfindliche Geldstrafen und im Wiederholungsfall sogar Fahrverbote vor. Kontrollen führen Hafenämter, Küstenwache & Polizei durch; AIS-, Logbuch- und Drohnenaufnahmen werden als Beweis akzeptiert.


6. Tipps für Skipper 2025 +

  1. Törnplanung: Aktuelle nautische Karten & Amtliche Mitteilungen berücksichtigen.
  2. Elektronische Navigationsdaten sichern – bei Beanstandungen liefern sie den Entlastungsbeweis.
  3. Vorab-Genehmigungen für beliebte Ankerbuchten prüfen; Verbote wechseln saisonal.
  4. Crew-Briefing zu SUP- & Tender-Regeln – hohe Bußgelder vermeiden.
  5. Online Bootsanmeldung Kroatien rechtzeitig vor Einreise erledigen.

Häufige Fragen (FAQ)

Wie weit muss ich 2025 von der kroatischen Küste entfernt bleiben?

Abhängig von der Länge: 50 m (< 15 m), 150 m (15–30 m) oder 300 m (? 30 m / Wasserflugzeug).

Darf ich in Kroatien überall ankern?

Nein. Ankern ist in Sperrzonen, < 50 m vor Badezonen-Absperrungen und < 150 m vor Naturstränden verboten. Hafenbehörden können weitere Verbote erlassen.

Gelten die Abstandsregeln auch nachts?

Ja. Die SSVO unterscheidet nicht zwischen Tag & Nacht – nur persönliche Wasserfahrzeuge sind ausschließlich tagsüber zulässig.


Fazit

Die SSVO 2025 schafft Regelungen für sicheres & umwelt­schonendes Navigieren vor Kroatiens Küste.


Seitens unserer Leser gibt es Kritik an der SSVO 2025 („alle Buchten off limits – Gefahr bei Unwetter“) – dazu unser Kommentar:

1. „Alle Buchten sind gesperrt“ – so steht es nicht im Gesetz

  • Die SSVO untersagt das Ankern nur in klar definierten Zonen:
    1. Sperrgebiete, die in nautischen Karten oder in amtlichen Veröffentlichungen als „anchoring prohibited“ markiert sind.
    2. 50 m vor der Absperrung organisierter Badezonen.
    3. 150 m vor natürlichen Badestränden (»prirodno kupalište«).
    4. Bereiche mit Unterwasserkabeln, Pipelines, Auslässen.
    5. Zusätzliche Sperren, die die zuständige Kapetanija zeit? oder ortsbezogen erlässt. Narodne Novine

Fazit: Die Regel betrifft nicht jede Bucht – nur jene, die unter eine der obigen Kategorien fallen. In vielen Buchten liegt die 150-m?Linie deutlich außerhalb der geschützten Wasserfläche, sodass Ankern weiterhin möglich ist (z. B. Bra? – Lu?ice, Lastovo – Zaklopatica).

2. Sicherheit hat Vorrang – Notankerungen bleiben zulässig

Kein Seerecht der Welt verbietet Kapitänen, bei unmittelbarer Gefahr für Schiff oder Besatzung zu handeln. Die SSVO verpflichtet Skipper in Art. 53 Abs. 1 und 5 ausdrücklich, „jede Gefährdung von Menschenleben zu vermeiden“. Setzt man bei Starkwind oder Maschinenausfall Notsankere, greift das übergeordnete Prinzip des force majeure / safety of life at sea (COLREG Regel 2). In der Praxis:

  1. Situation sofort per VHF an die örtliche Kapetanija melden.
  2. Position protokollieren (Logbuch, Plotter?Screenshot).
  3. Nach Abflauen unverzüglich verholen oder aufsammeln.

Erfahrungswerte aus den Kapetanijen Pula & Šibenik zeigen, dass solche Notsituationen nicht geahndet werden, solange sie glaubhaft belegt sind.

3. Warum restriktivere Regeln?

  • Übernutzung sensibler Buchten führte in den letzten Jahren zu Erosionsschäden und Seegrasverlust (Posidonia).
  • Kroatien reagiert auf EU?Vorgaben zum Habitatschutz und auf Druck der Kommunen, die Badetourismus und Nautik in Einklang bringen wollen.

4. Handlungsspielraum für Skipper & Branche

MaßnahmeNutzen
Seekarten & NtM vor jedem Törn aktualisierenSperrgebiete ändern sich saisonal
Genehmigte Bojenfelder nutzen (oft günstiger als Strafzettel)Umweltkonform & wettergeschützt
Kapetanija vorab kontaktieren, wenn Unsicherheit bestehtKlare Anweisung = Rechtssicherheit
Verbandsarbeit (Kroatischer Charterverband, EBI) unterstützt sachorientierte NachjustierungenRealistische Pufferzonen statt Pauschalverbote

5. Unsere Position

  • Kritik an praxisfernen Regeln ist berechtigt, wenn sie Seemannschaft unmöglich machen würden.
  • Die SSVO 2025 schließt aber keinesfalls flächendeckend alle Buchten, sondern setzt Schutzkorridore, die mit sorgfältiger Navigation einhaltbar sind.
  • Wir fordern die Behörden auf, transparente digitale Kartenlayer (ENC/N2K) mit allen Sperrzonen zu veröffentlichen und klare Notfallklauseln zu kommunizieren.
  • Skipper sollten ihrerseits professionelles Verhalten zeigen: rechtzeitige Routenplanung, AIS?Daten sichern, Umweltschäden vermeiden.

Wer sich informiert, vorausschauend plant und im Zweifel das Gespräch mit der Kapetanija sucht, wird auch 2025 noch sichere, legale Ankerplätze in Kroatien finden – selbst bei Starkwetterlagen. Das Ende des Nautik?Tourismus ist nicht absehbar, aber konstruktiver Dialog aller Beteiligten bleibt unerlässlich.

5 Antworten auf „SSVO 2025: Alle neuen Sicherheits- & Umweltregeln für Kroatiens Küstengewässer“

  1. Wie sieht das mit Windsurfen aus? Laut Definition “persönliches Wasserfahrzeug” zählt ja ein SUP Board und noch einiges mehr dazu und auch Windsurfen “Windsurfboard”
    Damit gilt auch hier zB. die 300Meter-Regel ? Sowie auch eine Schwimmweste mit 100N Auftrieb. Würde ich weiter raus wollen als 300 Meter dann mit Begleitboot? Gilt diese Regelung auch an Surfstationen? zB. Viganj, Omis ect.

    1. Gemäß der seit April 2025 geltenden kroatischen Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt (SSVO) gelten für Windsurfer folgende Regelungen:

      Windsurfboards zählen zu den „persönlichen Wasserfahrzeugen“. Diese Kategorie umfasst auch SUPs, Kajaks, Tretboote und ähnliche Geräte ohne Registrierungspflicht. Die Nutzung ist ausschließlich zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang erlaubt.

      Windsurfer dürfen sich nur innerhalb eines 300-Meter-Korridors entlang der Küste bewegen. Das Befahren organisierter Badezonen ist untersagt.

      Für Windsurfer besteht die Pflicht, eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit mindestens 100 Newton (N) Auftrieb zu tragen. Diese Vorschrift gilt unabhängig von der Entfernung zur Küste.

      Das Befahren von Gewässern außerhalb des 300-Meter-Korridors ist für Windsurfer nur erlaubt, wenn sie von einem Begleitboot begleitet werden. Dieses muss entsprechend registriert und ausgerüstet sein.

      Anwendung an Surfstationen (z.B. Viganj, Omiš): Die genannten Regelungen gelten auch an Surfstationen wie Viganj oder Omiš. Lokale Behörden können jedoch zusätzliche Vorschriften erlassen. Es wird empfohlen, sich vor Ort über spezifische Regelungen zu informieren.

  2. Ich habe gelesen, dass es auf SUBs, Kajaks, etc. Vorschrift ist, eine ohnmachtssichere Feststoffweste mit 100 N Auftrieb zu benutzen. Ist das korrekt?

    1. Ja, Ihre Information ist korrekt: In Kroatien besteht für Nutzer von Stand-Up-Paddle-Boards (SUPs), Kajaks und ähnlichen nicht motorisierten Wasserfahrzeugen die Pflicht, eine ohnmachtssichere Rettungsweste mit mindestens 100 Newton (N) Auftrieb zu tragen.

      Gesetzliche Grundlage: Gemäß der seit April 2025 geltenden kroatischen Verordnung über die Sicherheit der Seeschifffahrt (SSVO) müssen alle Personen auf solchen Wasserfahrzeugen eine Rettungsweste mit mindestens 100 N Auftrieb tragen. Diese Regelung gilt unabhängig von der Geschwindigkeit des Fahrzeugs und betrifft sowohl kroatische Staatsbürger als auch ausländische Touristen.

      Anforderungen an die Rettungsweste: Die vorgeschriebene Rettungsweste muss ohnmachtssicher sein, d.?h., sie muss in der Lage sein, eine bewusstlose Person in Rückenlage zu drehen und den Kopf über Wasser zu halten. Dies ist typischerweise bei Feststoffwesten mit einem Auftrieb von mindestens 100 N der Fall.

      Konsequenzen bei Verstößen: Verstöße gegen diese Vorschrift können mit empfindlichen Geldstrafen geahndet werden. Die kroatischen Behörden führen regelmäßige Kontrollen durch, um die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften zu gewährleisten.

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