In Kroatien stehen folgende Änderungen an:
Bargeldlose Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer
Die Mehrwertsteuer auf die Einfuhr von Waren, die bis zum 31. Dezember 2020 eingeführt werden, kann auf der Grundlage des Reverse-Charge-Mechanismus, d.h. ohne physische Zahlung, entrichtet werden.
Änderungen der MwSt-Vorschriften gemäss EU-Richtlinien
In Übereinstimmung mit den Änderungen der EU-Mehrwertsteuerrichtlinien ist Kroatien als Mitgliedstaat verpflichtet, die folgenden Änderungen der Mehrwertsteuervorschriften anzuwenden, die 2021 in Kraft treten werden:
- Die Sonderregelung für die Besteuerung von Telekommunikationsdienstleistungen, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen und elektronisch erbrachten Dienstleistungen, d.h. die so genannte MOSS-Regelung, wird auch für den Fernverkauf von Waren innerhalb der EU gelten.
- Die Mindestwertvorschrift, nach der für importierte Sendungen aus Nicht-EU-Ländern im Wert von weniger als 22 EUR keine Mehrwertsteuer gezahlt wurde, wird abgeschafft. Die Mehrwertsteuer wird auf alle Lieferungen unabhängig von ihrem Wert entrichtet.
Das Finanzministerium hat Änderungen der Gesetzgebung zur Mehrwertsteuer, Einkommensteuer und Körperschaftssteuer vorgeschlagen. Nachstehend finden Sie einen kurzen Überblick über die vorgeschlagenen Änderungen.
Mehrwertsteuer
Einführung einer dauerhaften Möglichkeit zur Anwendung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr von Waren.
Erhöhung des Schwellenwertes für die Anwendung des Besteuerungsverfahrens, nach dem die MwSt. im Zeitraum der Zahlung von Rechnungen ausgewiesen wird, von 7,5 Mio. HRK auf 15 Mio. HRK.
Persönliche Einkommensteuer
Senkung der Steuersätze von 24% auf 20% und von 36% auf 30%.
Senkung des Steuersatzes für die Besteuerung von Jahres- und „End“-Einkommen sowie von Geschäftstätigkeiten, die pauschal besteuert werden, von 12% auf 10%.
Einführung der so genannten nationalen Rückerstattung (in kroatischer Sprache, nacionalna naknada) in Höhe von 800 HRK monatlich für Personen über 65 Jahre, die nicht (mindestens) 15 Jahre Berufserfahrung gesammelt haben, die Voraussetzung für den Erwerb des Anspruchs auf eine Rente ist.
Unternehmensgewinnsteuer
Senkung des Steuersatzes von 12% auf 10% für Steuerzahler, die Einnahmen bis zu 7,5 Millionen HRK erzielen. Senkung des Quellensteuersatzes auf Dividendenzahlungen von 12% auf 10%.