Infolge der bevorstehenden Einführung des Euro als offizielle Währung der Republik Kroatien wurden neue Änderungen des Gesellschaftsgesetzes („ZTD“) eingeführt, die die Methode der Umrechnung des Anteilskapitals von Kuna in Euro bestimmen werden.
Die neuen Änderungen des ZTD regeln Folgendes:
I. Für Aktiengesellschaften wird der niedrigste Betrag des Grundkapitals wird auf 25.000,00 EUR festgelegt (bisher: 200.000,00 HRK); der niedrigste Nennwert des Grundkapitals wird auf 1,00 EUR festgelegt (bisher: 10,00 HRK) und alle Nennwerte, die höher als 1,00 EUR sind, müssen als ganze Zahl ausgedrückt werden (z.B. 2,00 EUR, 3,00 EUR, usw.).
Alle bestehenden Aktiengesellschaften müssen die Beträge des Aktienkapitals und der Aktien bei der ersten Änderung des Aktienkapitals, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2024, angleichen.
II. Für Gesellschaften mit beschränkter Haftung
wird der niedrigste Betrag des Grundkapitals wird auf 2.500,00 EUR (bisher 20.000,00 HRK) festgelegt; der niedrigste Nennwert eines Geschäftsanteils wird auf 10,00 EUR festgelegt (bisher: 200,00 HRK), und alle Nennwerte über 10,00 EUR müssen als ganze Zahlen als Vielfache von 10 ausgedrückt werden (z.B. 20,00 EUR, 30,00 EUR usw.)
Alle bestehenden Gesellschaften mit beschränkter Haftung müssen die Beträge des Stammkapitals und der Geschäftsanteile bei der ersten Kapitaländerung, spätestens jedoch bis zum 1. Januar 2026, angleichen.
FRIST für diese Änderungen und Anpassungen sind 3 JAHRE gerechnet ab 01.01.2023!
Bei Gesellschaften, die die oben genannten Änderungen nicht einhalten, wird das Gerichtsregister das Löschungsverfahren einleiten.
Für Klienten mit durch uns betreute kroatische Gesellschaften werden diese Arbeiten automatisch durchgeführt. Gerne betreuen wir auch Sie mit Ihrer Struktur in Kroatien.