Italien 2025: Neue Pflichten für Steuervertreter & Zollverfahren für Nicht-EU-Yachten

Italien zieht die Zügel für Steuervertreter und Nicht-EU-Yachten spürbar an. Mit der Verfügung Nr. 178713/2025 (Agenzia delle Entrate) und dem Rundschreiben Nr. 8/2025 (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) treten zum 17. April 2025 bzw. 10. April 2025 neue Vorgaben in Kraft. Wer Yachten oder Mandanten in Italien betreut, muss jetzt handeln, um USt-IDs und Zollprivilegien zu sichern.


1 | Strengere Anforderungen an Steuervertreter für Nicht-EU-Unternehmen

1.1 Subjektive Eignung (Art. 8 MD 164/1999)

Steuervertreter legen eine eidestattliche Erklärung vor, dass sie

  • keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Finanzdelikten haben,
  • in keinem laufenden Strafverfahren wegen Finanzdelikten im Hauptverfahren stehen,
  • keine schweren Wiederholungsverstöße gegen Steuer- oder Abgabengesetze begangen haben,
  • nicht unter die Ausschlussgründe des Art. 15 L. 55/1990 fallen.

Hinweis: Für juristische Personen gelten die Auflagen für den gesetzlichen Vertreter.

1.2 Garantiepflicht nach Art. 17 Abs. 3 DPR 633/1972

Anzahl MandantenGarantiebetrag (€)Mindestlaufzeit
2–930 00048 Monate
10–50100 00048 Monate
51–100300 00048 Monate
101–1 0001 000 00048 Monate
>1 0002 000 00048 Monate

Formen: Staatsanleihen, Bank- oder Versicherungsgarantien.

1.3 Frist & Sanktionen

  • Deadline: 16. Juni 2025 (60 Tage ab 17. April 2025)
  • Konsequenz bei Versäumnis: Deaktivierung aller betroffenen italienischen USt-IDs.

1.4 VIES-Registrierung für Nicht-EU-Unternehmen

Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist zusätzlich eine separate Garantie von mind. 50 000 € (36 Monate Laufzeit) erforderlich, um in das VIES-Register aufgenommen zu werden.


2 | Zollverfahren für Nicht-EU-Yachten in Italien

2.1 Vorübergehende Verwendung (TA) – Art. 250 ff. UZK

  • Dauer: max. 18 Monate zoll- & steuerfrei.
  • Beginn: Einfahrt in die 12-sm-Zone.
  • Empfehlung: mündliche Zollanmeldung Formular 71-01 RD bei der ersten Zollstelle.

2.2 Wartung & Reparatur

MaßnahmeZulässig unter TA?Zusätzliche Auflagen
Routine-Wartung, Safety-Checks, Austausch defekter Systeme✅ Jakeine Extra-Garantie
Strukturelle Umbauten, Leistungssteigerung⚠️ NeinVorab-Genehmigung im Verfahren Inward Processing (IPR) nötig

2.3 Ersatzteile & Ausrüstung aus Drittstaaten

  • Zuerst: externes Versandverfahren (NCTS).
  • Ende des Versandverfahrens: innerhalb 6 Tagen nach Ankunft (z. B. Werft).

2.4 Gewerbliche Yachten

  • Keine fixe 18-Monats-Frist – Aufenthalt = Dauer der tatsächlichen Chartertätigkeit.
  • Wartungsarbeiten nur, wenn unmittelbar für die Fortsetzung des Betriebs erforderlich.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Muss jeder Steuervertreter eine Garantie stellen?

Nein. Die Pflicht greift erst ab zwei Mandanten. Ein-Mandanten-Vertreter benötigen keine Garantie, müssen aber die subjektiven Eignungskriterien erfüllen.

Was passiert, wenn die 60-Tage-Frist verstreicht?

Die italienische Steuerbehörde setzt die USt-ID aller vertretenen Firmen außer Kraft – Geschäftsvorgänge werden unmöglich und Bußgelder drohen.

Kann eine Nicht-EU-Yacht während der TA umfangreiche Upgrades erhalten?

Nur mit Inward Processing-Genehmigung. Ohne diese drohen Nachverzollung und 22 % italienische Mehrwertsteuer.


Italien 2025 verschärft die Spielregeln. Wer als Steuervertreter oder Yachteigner aktiv bleibt, schützt sich vor USt-ID-Sperren, Strafzöllen und teuren Verzögerungen.

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