Italien zieht die Zügel für Steuervertreter und Nicht-EU-Yachten spürbar an. Mit der Verfügung Nr. 178713/2025 (Agenzia delle Entrate) und dem Rundschreiben Nr. 8/2025 (Agenzia delle Dogane e dei Monopoli) treten zum 17. April 2025 bzw. 10. April 2025 neue Vorgaben in Kraft. Wer Yachten oder Mandanten in Italien betreut, muss jetzt handeln, um USt-IDs und Zollprivilegien zu sichern.
1 | Strengere Anforderungen an Steuervertreter für Nicht-EU-Unternehmen
1.1 Subjektive Eignung (Art. 8 MD 164/1999)
Steuervertreter legen eine eidestattliche Erklärung vor, dass sie
- keine rechtskräftigen Verurteilungen wegen Finanzdelikten haben,
- in keinem laufenden Strafverfahren wegen Finanzdelikten im Hauptverfahren stehen,
- keine schweren Wiederholungsverstöße gegen Steuer- oder Abgabengesetze begangen haben,
- nicht unter die Ausschlussgründe des Art. 15 L. 55/1990 fallen.
Hinweis: Für juristische Personen gelten die Auflagen für den gesetzlichen Vertreter.
1.2 Garantiepflicht nach Art. 17 Abs. 3 DPR 633/1972
Anzahl Mandanten | Garantiebetrag (€) | Mindestlaufzeit |
---|---|---|
2–9 | 30 000 | 48 Monate |
10–50 | 100 000 | 48 Monate |
51–100 | 300 000 | 48 Monate |
101–1 000 | 1 000 000 | 48 Monate |
>1 000 | 2 000 000 | 48 Monate |
Formen: Staatsanleihen, Bank- oder Versicherungsgarantien.
1.3 Frist & Sanktionen
- Deadline: 16. Juni 2025 (60 Tage ab 17. April 2025)
- Konsequenz bei Versäumnis: Deaktivierung aller betroffenen italienischen USt-IDs.
1.4 VIES-Registrierung für Nicht-EU-Unternehmen
Für innergemeinschaftliche Lieferungen ist zusätzlich eine separate Garantie von mind. 50 000 € (36 Monate Laufzeit) erforderlich, um in das VIES-Register aufgenommen zu werden.
2 | Zollverfahren für Nicht-EU-Yachten in Italien
2.1 Vorübergehende Verwendung (TA) – Art. 250 ff. UZK
- Dauer: max. 18 Monate zoll- & steuerfrei.
- Beginn: Einfahrt in die 12-sm-Zone.
- Empfehlung: mündliche Zollanmeldung Formular 71-01 RD bei der ersten Zollstelle.
2.2 Wartung & Reparatur
Maßnahme | Zulässig unter TA? | Zusätzliche Auflagen |
---|---|---|
Routine-Wartung, Safety-Checks, Austausch defekter Systeme | ✅ Ja | keine Extra-Garantie |
Strukturelle Umbauten, Leistungssteigerung | ⚠️ Nein | Vorab-Genehmigung im Verfahren Inward Processing (IPR) nötig |
2.3 Ersatzteile & Ausrüstung aus Drittstaaten
- Zuerst: externes Versandverfahren (NCTS).
- Ende des Versandverfahrens: innerhalb 6 Tagen nach Ankunft (z. B. Werft).
2.4 Gewerbliche Yachten
- Keine fixe 18-Monats-Frist – Aufenthalt = Dauer der tatsächlichen Chartertätigkeit.
- Wartungsarbeiten nur, wenn unmittelbar für die Fortsetzung des Betriebs erforderlich.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss jeder Steuervertreter eine Garantie stellen?
Nein. Die Pflicht greift erst ab zwei Mandanten. Ein-Mandanten-Vertreter benötigen keine Garantie, müssen aber die subjektiven Eignungskriterien erfüllen.
Was passiert, wenn die 60-Tage-Frist verstreicht?
Die italienische Steuerbehörde setzt die USt-ID aller vertretenen Firmen außer Kraft – Geschäftsvorgänge werden unmöglich und Bußgelder drohen.
Kann eine Nicht-EU-Yacht während der TA umfangreiche Upgrades erhalten?
Nur mit Inward Processing-Genehmigung. Ohne diese drohen Nachverzollung und 22 % italienische Mehrwertsteuer.
Italien 2025 verschärft die Spielregeln. Wer als Steuervertreter oder Yachteigner aktiv bleibt, schützt sich vor USt-ID-Sperren, Strafzöllen und teuren Verzögerungen.
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