Immer mehr Versicherungsansprüche rund um Yachten vor Gericht

Nicht alle Versicherungsansprüche im Yachtbereich landen vor Gericht. Viele Versicherungsfälle werden erfolgreich abgewickelt, ohne dass rechtliche Schritte erforderlich sind. Leider landen aber immer mehr Fälle vor Gericht und werden oft mit außergewöhnlicher Härte geführt – ein signifikanter Zuwachs in den letzten Jahren.

Yachteigner fühlen sich dann bei hohen Prämien regelrecht “im Regen stehen gelassen”. Sätze wie “Mir wurde diese Versicherung doch besonders empfohlen”, Der Makler hat mir doch extra versichert, wie großzügig seine Versicherung Schäden abwickelt”, “Ich zahle seit 5 Jahren hohe Prämien und nun dieser Ärger”, hören wir in der Praxis laufen. Versicherungsnehmer stehen mit hohen Schäden im Regen und haben dazu noch mit beachtlichen Summen in Vorleistung zu gehen, um die Deckung durchzusetzen.

Mein Rat: Versicherungen sind keine Altruisten. Ihre Gewinne liegen dort, wo sie nicht zahlen. Sie sollten als Versicherungsnehmer immer darauf vorbereitet sein, rechtliche Schritte zu unternehmen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre Ansprüche ungerechtfertigt abgelehnt oder nicht angemessen behandelt werden.

Wir haben Gründe zusammengestellt, warum Versicherungsnehmer rechtliche Schritte gegen die Versicherung unternehmen müssen:

  1. Interessenkonflikt: Versicherungsunternehmen haben oft ein finanzielles Interesse daran, Schadenszahlungen zu minimieren. Daher versuchen sie, Ansprüche abzulehnen oder den Schadenswert zu minimieren.
  2. Komplexe Vertragsbedingungen: Versicherungspolicen sind oft von komplexen und verwirrenden Klauseln und Bedingungen geprägt. Versicherungsnehmer können Schwierigkeiten haben, die Details ihrer Policen zu verstehen und zu interpretieren. Hier gilt es, die Bedingungen zu klären und sicherzustellen, dass Ansprüche gemäß den Vertragsbedingungen geltend gemacht werden.
  3. Ablehnung von Ansprüchen: Versicherungsunternehmen lehnen Ansprüche aus verschiedenen Gründen ab, selbst wenn sie berechtigt sind. Das ist Taktik. Gerade bei hohen Schadenssummen werden seitens der Versicherung enorme Summen für Gutachter und Anwälte investiert, um die Deckungsforderung abzuwehren. Gelingt dies bereits bei einem Bruchteil der Fälle, weil der Versicherungsnehmer nicht mit entsprechenden Investitionen in Vorlage gehen möchte oder kann, wird bei der Versicherung hohe Liquidität gespart.
  4. Verzögerungstaktiken: Manchmal verzögern Versicherungsunternehmen die Bearbeitung von Ansprüchen absichtlich, um den Druck auf Versicherungsnehmer zu erhöhen, ihre Ansprüche aufzugeben oder zu reduzieren. Auch das ist Taktik. Geht sie bereits bei einem Bruchteil der Fälle durch, wird hohe Liquidität gespart.
  5. Uneinigkeit über den Schadensumfang: Es kann Meinungsverschiedenheiten zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungsnehmern darüber geben, wie hoch der Schaden ist und welche Kosten gedeckt werden sollten.
  6. Vertragsverletzungen: Wenn ein Versicherungsunternehmen gegen die Vertragsbedingungen oder geltende Gesetze verstößt, kann dies rechtliche Schritte seitens des Versicherungsnehmers erfordern.
  7. Vorsicht bei Maklern: Prüfen Sie, ob diese IHRE Interessen wirklich vertreten. Es gibt Makler, denen gehören die Anteile an Versicherungen, mit denen dann der Kontrakt geschlossen wird. Bei solchen Interessensverflechtungen können Sie nicht erwarten, dass Sie im Mittelpunkt stehen. Rein theoretisch ist der Versicherungsmakler im Schadensfall jedoch regelmäßig verpflichtet, dem Versicherungsnehmer Hilfestellung bei der Regulierung des Schadens, insbesondere bei der Erstellung der Schadensanzeige aber auch bei der weiteren Abwicklung zu geben. Der Bundesgerichtshof hat 2016 die Pflichten des Maklers gegenüber dem Versicherungsnehmer i.S. eines Sachwalters mit Garantenstellung klargestellt. Die Pflichten des Versicherungsmaklers enden nicht mit der Vermittlung des Versicherungsvertrages. Der Makler hat im Schadenfall die Verpflichtung, den Versicherungsnehmer sachkundig zu beraten, für sachgerechte Schadenanzeigen zu sorgen und bei der Abwicklung die Interessen des Versicherungsnehmers wahrzunehmen. Lieder ist die Praxis anders und wir müssen Makler immer wieder in diese Pflicht nehmen.
  8. Vorsicht bei Assekuradeuren: Diese agieren im Namen und für die Versicherung und stehen schon gar nicht im Lager des Versicherungsnehmers. Der Assekuradeur steht in den Schuhen eines oder mehrerer Versicherer. In der Praxis sind es eigentlich immer mehrere Versicherer. Der Assekuradeur handelt in eigenem Namen, aber für Rechnung eines Versicherungsunternehmens Versicherungspolicen zeichnet, vergleichbar dem Underwriter des britischen Versicherungsmarktes. Er führt aber auch die Schadenregulierung durch. Zu prüfen ist immer, ob es sich um einen laufend geprüften Assekuradeur handelt, denn es unterliegt zum einen dem Agenturvertrag zwischen Versicherer und Assekuradeur und – in Anerkennung des VAG Versicherungsaufsichtsgesetzes in § 9 der Verpflichtung, sich alle zwei Jahre einer Prüfung zu unterziehen.

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