Frustration und Komplexität beim Umgang mit Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit Yachtschäden.

Die systematischen Versuche der Versicherungen, Leistungspflichten zu vermeiden, lassen die Frustration bei Eignern steigen. Diese Versuche umfassen sowohl die Ablehnung von Leistungen als auch die Einschränkung von Deckungszusagen durch vermeintlich „kreative“ Vertragsauslegungen, was häufig zu langwierigen Rechtsstreitigkeiten führt. Im Folgenden zeige ich einige zentrale Probleme und Mechanismen auf.

1. Haftpflichtversicherungen: Verweigerung von Deckung und Schadensersatz

Haftpflichtversicherungen spielen eine essenzielle Rolle in der Abdeckung von Schadensersatzansprüchen, die Versicherte Dritten gegenüber haben. Doch auch hier versuchen Versicherer zunehmend, Deckung abzulehnen, indem sie sich auf vertragliche Obliegenheiten oder Ausschlussklauseln berufen. Ein typisches Beispiel sind Streitigkeiten über den Umfang der sogenannten „Schadenminderungspflicht“. Dabei wird argumentiert, dass der Versicherte nicht genug unternommen habe, um den Schaden zu mindern, und die Deckung deshalb verweigert werden könne.

Rechtlich problematisch sind auch häufig Klauseln, die die Leistungspflicht des Versicherers im Falle grober Fahrlässigkeit des Versicherten ausschließen. Hierbei versuchen Versicherer, auch in Fällen leichter Fahrlässigkeit den Versicherungsschutz zu verweigern, indem sie die Grenzen zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit verschwimmen lassen?.

Gerichte haben jedoch wiederholt klargestellt, dass eine solche Auslegung rechtswidrig sein kann. Der Bundesgerichtshof (BGH) betonte beispielsweise, dass Versicherungsbedingungen so zu interpretieren sind, wie sie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer verstehen würde, und Überraschungsklauseln daher unwirksam sein können?.

Ein weiterer problematischer Aspekt ist der Rückgriff auf „Verletzungen von Anzeigepflichten“. Versicherer lehnen Deckung oft mit dem Argument ab, dass der Versicherungsnehmer bestimmte Umstände nicht rechtzeitig mitgeteilt habe. Besonders in der Haftpflichtversicherung führen diese Ablehnungen zu Auseinandersetzungen darüber, ob die Anzeigepflicht tatsächlich verletzt wurde oder ob der Versicherer den Schaden auch bei ordnungsgemäßer Anzeige hätte decken müssen.

2. Kaskoversicherungen: Kürzungen und Verweigerungen von Schadenszahlungen

Iin der Kaskoversicherung, insbesondere der Teil- und Vollkaskoversicherung, kommt es regelmäßig zu Konflikten zwischen Versicherern und Versicherten. Ein zentrales Problem ist die Kürzung von Schadensersatzleistungen durch die Versicherer. Kaskoversicherungen decken üblicherweise Schäden am eigenen Boot, die durch Unfälle, Diebstahl, Vandalismus oder Naturkatastrophen entstehen. Dennoch versuchen Versicherer häufig, die Höhe der Schadenszahlungen zu reduzieren, indem sie den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs herabsetzen oder den Schaden als geringfügiger einstufen als er tatsächlich ist und von absurd unausreichenden Kostenansätzen ausgehen.

Eine häufige Strategie der Versicherer in diesem Bereich ist es, den Schadensersatz mit Verweis auf „Wirtschaftlichkeit“ zu kürzen. Versicherer argumentieren, dass eine kostengünstigere Reparatur möglich sei, oder sie berufen sich auf überzogene Abzüge bei der Bewertung des Bootswertes, insbesondere bei älteren Booten. Dies führt dazu, dass Versicherungsnehmer oft deutlich weniger erhalten, als zur Wiederherstellung des Fahrzeugzustands nötig wäre.

Ein weiteres Problem ist die unzulässige Berufung auf angebliche Obliegenheitsverletzungen. Versicherer lehnen Leistungen ab, wenn der Versicherte nach einem Unfall bestimmte Pflichten, wie die Meldung des Schadens oder die Einholung eines Gutachtens, nicht sofort erfüllt hat. Auch hier zeigt sich, dass die Versicherer diese Pflichten oft strenger auslegen, als es die Rechtsprechung erlaubt. Tatsächlich darf eine Ablehnung nur bei grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers erfolgen?.

3. Kooperation mit Sachverständigen: Oberflächliche Gutachten und systematische Leistungskürzung

Ein weiteres problematisches Element in der Praxis der Kaskoversicherer ist die enge Zusammenarbeit mit bestimmten Sachverständigen. Es ist bekannt, dass einige Versicherungen systematisch Sachverständige einsetzen, die zu ihren Gunsten agieren und „billige“ oder oberflächliche Gutachten erstellen. Diese Gutachten zielen darauf ab, den Schaden geringer erscheinen zu lassen, um so die Auszahlungssumme zu minimieren. Diese Praxis steht im klaren Widerspruch zu den Pflichten neutraler Sachverständiger, wie sie in den Sachverständigenordnungen der Industrie- und Handelskammern (IHK) festgelegt sind?.

Die Versicherer argumentieren oft, dass ein „einfaches Gutachten“ ausreichend sei, um die Schadenshöhe festzustellen, und lehnen vertiefte Untersuchungen ab, die zu höheren Auszahlungsbeträgen führen könnten. Dies ist besonders problematisch, da Versicherungsnehmer oft auf die Expertise dieser Gutachter angewiesen sind, um ihren Schaden korrekt darzustellen. In vielen Fällen führt diese Praxis zu einer erheblichen Benachteiligung der Versicherungsnehmer?.

4. Rechtliche und praktische Gegenmaßnahmen

Um sich gegen die systematischen Kürzungen und Verweigerungen von Schadenszahlungen durch Versicherer zu wehren, haben Versicherungsnehmer mehrere rechtliche Handlungsoptionen. Eine Möglichkeit ist die gerichtliche Durchsetzung der Ansprüche, wenn die Ablehnung der Deckung oder die Kürzung der Leistungen unberechtigt ist. Versicherte sollten zunächst eine detaillierte Prüfung der Versicherungsbedingungen vornehmen und die Begründung der Versicherer für die Ablehnung der Leistungen genau analysieren?.

Eine entscheidende Rolle spielen auch unabhängige Gutachten, die von Versicherungsnehmern selbst in Auftrag gegeben werden können, um den Schaden realistisch darzustellen. Zudem sollte bei komplexeren Fällen rechtzeitig ein Anwalt hinzugezogen werden, der die Rechtslage im Detail prüfen kann. Wichtig ist dabei auch, dass Versicherungsnehmer nicht auf die pauschalen Aussagen der Versicherer vertrauen, sondern eigene Nachforschungen anstellen und sich gegebenenfalls durch die Verbraucherzentralen oder die Versicherungsombudsstelle beraten lassen?.

Fazit

Die Praxis von Haftpflicht- und Kaskoversicherern, durch systematische Ablehnungen, Kürzungen und Einschränkungen der Deckungszusagen ihre Leistungen zu minimieren, stellt ein weitverbreitetes Problem dar. Die Berufung auf Obliegenheitsverletzungen und die Zusammenarbeit mit parteiischen Sachverständigen sind gängige Mittel, um Versicherungsnehmer zu benachteiligen. Es ist essenziell, dass Versicherte sich über ihre Rechte im Klaren sind und unberechtigte Ablehnungen rechtlich anfechten. In vielen Fällen lohnt es sich, unabhängige Gutachter einzuschalten und rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen, um den vollen Versicherungsschutz in Anspruch zu nehmen.

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