Die 7 Kardinalfehler bei der Yacht-Versicherung

Wir werten in regelmässigen Abständen Versicherungsfälle und Erfahrungen aus. Dabei lassen sich 7 Kardinalfehler zusammenfassen, die immer wieder gemacht werden:

1. Ist die Yacht der Höhe nach richtig versichert?

Hierbei geht es nicht um den Kaufpreis, sondern vor allem um den wahren Wert der Yacht und deren Wiederherstellung. Eine Yacht mit Neupreis 5 Mio. kann zwar für 1,5 Mio. günstig erworben worden sein, doch kosten die Ersatzteile dennoch auf dem Level einer 5 Mio. Yacht. Auch bzgl. der MwSt. sind viele Aspekte zu bedenken. Wurde die Yacht z.B. über vergünstige Modelle versteuert, so kann die Wiederbeschaffung aber weit höhere Steuern bedingen, was versicherungstechnisch zu beachten ist. Sind Preissteigerungen dynamisch einbezogen?

Der Makler ist hierbei in der Beraterhaftung und Pflicht, die richtige Deckungssumme und den Deckungsumfang mit dem Kunden bestimmen.

2. Ist die Yacht umfassend gegen alle Gefahren versichert? Gibt es eine feste Taxe?

Hierbei spielt die Nutzung und vor allem auch der Nutzungsraum eine entscheidende Rolle.

3. Ist der Eigner vor den Risiken einer Durchgriffshaftung aufgrund fahrlässiger Unterversicherung geschützt?

4. Sind Watertoys mitversichert?

5. Sind die Yachtführer mit den notwendigen Lizenzen je nach Yacht und Fahrgebiet ausgestattet? Haben auch die Führer von Watertoys die dafür notwendigen Lizenzen? Viele der „Spielzeuge“ sind nicht führerscheinfrei!

6. Hat der Versicherungsnehmer alle vorvertraglichen Anzeige- und Obliegenheitspflichten erfüllt? Ist aus diesem Risikokreis der Eintritt der Versicherung gefährdet?

7. Ist der Versicherungsnehmer, Yachteigner und UBO Compliance- geprüft und vom Versicherer akzeptiert? Ohne Sanktionsprüfung droht Verlust des Versicherungsschutzes.

Ein regelmässiger Versicherungs-Due-Diligence mit neutrelen Fachleuten schützt vor Überraschungen!

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