Der Verkauf einer Yacht ist meist eine komplexe Angelegenheit, vor allem, wenn mehrere Jurisdiktionen betroffen sind. Neben der Vermarktung und Verhandlung des Deals und Verkaufspreises ist dabei vor allem die korrekte Handhabung der steuerlichen Vorschriften entscheidend – insbesondere, wenn es um die Mehrwertsteuer (MwSt.) geht. Hier sind ausgewählte, wichtige Aspekte, die beim Verkauf einer Yacht beachtet werden sollten.
1. Grundlagen der Mehrwertsteuerregelungen
Die Besteuerung beim Verkauf einer Yacht hängt von mehreren Faktoren ab:
- Art der Yacht: Wird eine neue oder gebrauchte Yacht verkauft? Handelt es sich um ein privates Freizeitboot oder eine kommerziell genutzte Yacht?
- Art des Verkaufs: Findet der Verkauf zwischen Unternehmen (B2B) oder an eine Privatperson (B2C) statt? Handeln NON-EU Residents oder EU-Residents?
- Transport und Zielort: Wird die Yacht innerhalb der EU, in ein Drittland oder innergemeinschaftlich geliefert?
Diese Details bestimmen im Kern, ob der Verkauf der MwSt. unterliegt oder von dieser befreit ist und wie die Versteuerung genau zu erfolgen hat.
2. Verkauf einer kommerziellen Yacht
Kommerzielle Yachten können unter bestimmten Bedingungen von der MwSt. befreit werden. Wird die Yacht beispielsweise vom Käufer gewerblich registriert, greift häufig eine Steuerbefreiung, sofern die relevanten Nachweise erbracht werden. Hierzu gehören Dokumente wie das vorläufige und endgültige Registrierungszertifikat. Verkäufer sollten sicherstellen, dass sie über alle notwendigen Unterlagen verfügen, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden.
3. Besondere Regelungen für den Verkauf neuer Freizeitboote
Der Verkauf einer neuen Yacht unterscheidet sich steuerlich stark von dem einer gebrauchten. Besonders bei innergemeinschaftlichen Lieferungen innerhalb der EU gelten folgende Grundsätze:
a. Verkäufe an Unternehmen (B2B)
Wenn die Yacht an ein anderes Unternehmen in der EU verkauft wird, kann die Lieferung von der MwSt. befreit sein. Voraussetzungen sind:
- Validierung der USt-IdNr. des Käufers: Die USt-IdNr. muss über die VIES-Datenbank überprüft werden.
- Meldung des Verkaufs: Der Verkäufer muss den Umsatz in der Zusammenfassenden Meldung ausweisen.
- Nachweis des Transports: Dokumente wie Transportrechnungen oder unterschriebene Frachtbriefe müssen den Transport in das Zielland belegen.
b. Verkäufe an Privatpersonen (B2C)
Verkäufe neuer Yachten an Privatpersonen können ebenfalls von der MwSt. befreit sein, wenn die Yacht in ein anderes EU-Land geliefert wird. In diesem Fall trägt der Käufer die Verantwortung, die MwSt. im Ankunftsland zu entrichten. Verkäufer sollten auch hier alle notwendigen Belege sammeln, um die Steuerbefreiung zu untermauern.
4. Komplexität bei Reihengeschäften
Bei Reihengeschäften – also aufeinanderfolgenden Verkäufen, bei denen eine Yacht durch mehrere Parteien geht, bevor sie ihr endgültiges Ziel erreicht – ist besondere Vorsicht geboten. Die korrekte Zuordnung der Lieferung und des Transports ist essenziell, um Steuerbefreiungen zu beantragen.
5. Export von Yachten in Drittländer
Der Export einer Yacht in ein Drittland (außerhalb der EU) bietet weitere Steuerbefreiungsmöglichkeiten. Verkäufer müssen den Export jedoch durch ein Ausfuhrzollpapier (z. B. das Einheitliche Verwaltungsdokument, SAD) nachweisen. Der Vermerk “ECS Exit” bestätigt, dass die Yacht die EU tatsächlich verlassen hat.
6. Risiken minimieren: Beratung einholen
Da die steuerlichen Anforderungen beim Verkauf einer Yacht stark variieren können, ist es ratsam, Experten hinzuzuziehen. Steuerberater und spezialisierte Anwälte können sicherstellen, dass alle Vorschriften eingehalten und potenzielle rechtliche oder steuerliche Risiken vermieden werden.