Der schwierige Weg der Sanktionen

„Deutschland bremst bei Sanktionen“ so eine Schlagzeile gestern. Wirtschaftsminister Habeck gestern im ZDF: „Sanktionen gegen Russland kosten uns Wohlstand“ und „Wir ziehen mit unserem täglichen Leben eine Spur der Verwüstung durch diese Erde, und wir kümmern uns nicht darum. Alles, was wir tun, hat Konsequenzen, wir sind keine Engel. Aber wir können versuchen, diese Konsequenzen Schritt für Schritt ein bisschen weniger schlimm zu machen.“

Deutschland zählt innerhalb der EU zu den „Zauderern“, was Sanktionen betrifft. Warum? Sehen wir uns nur selbst? Höhere Preise, Knappheiten, Wohlstandsverluste? Haben wir lange Zeit weggeschaut und die Dinge schöngeredet? In der Ukraine verändern sich währenddessen die Dimensionen und Relationen. Verstehen wir nicht, dass dieser Krieg eine Aggression gegenüber Europa und die europäischen Grundwerte ist? Ist daher nicht mehr Mut gefragt, dagegenzuhalten, auch wenn es persönlich etwas weh tut? Natürlich sind wir nicht für das Verhalten Putins schuld, aber dafür wir wir mit der Situation umgehen und welche Konsequenzen wir daraus ziehen.

Diskutieren Sie mit. Ich werfe einmal einen Blick auf die Sanktionsmaßnahmen der EU und UK.

Wirtschaftssanktionen richten sich gegen ausländische Regierungen, Unternehmen, Gruppen, Organisationen, Sektoren und Einzelpersonen und werden in der Regel im Einklang mit UN-Sicherheitsresolutionen und zur Verfolgung innenpolitischer Ziele verhängt.

Zu den Regeln der Enteignung und Festsetzung von Vermögen habe ich informiert.

Im Jahr 2014 begann der Rat der Europäischen Union, als Reaktion auf die Annexion der Krim durch Russland verschiedene Sanktionen zu verhängen. Ab dem 23. Februar 2022 begann die Europäische Union die Verabschiedung von Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. Eine noch nie dagewesene Anzahl und Vielfalt von Ländern hat ihrerseits Sanktionsmaßnahmen gegen Russland ergriffen.

Gerade aus UK lesen wir von deutlich massiveren Sanktionen, die eine rechtliche Basis haben. Schauen wir einmal nach UK und deren Sanktionssystem:

Nach dem Austritt aus der Europäischen Union, vor allem durch die Verabschiedung des Sanctions and Anti-Money Laundering Act 2018 (Sanctions Act), verabschiedete das Vereinigte Königreich sein eigenes Sanktionssystem. Spezifische Verordnungen, die Russland betreffen, The Russia (Sanctions) (EU Exit) Regulations 2019, wurden ebenfalls verabschiedet und traten am Ende der Brexit-Übergangszeit am 31. Dezember 2020 in Kraft.

Gemäß dieser Verordnungen gibt die britische Regelung dem Minister die Befugnis, eine Person zu „benennen“, wenn er den begründeten Verdacht hat, dass es sich um eine „beteiligte Person“ handelt, gegen die dann eine Reihe von Wirtschaftssanktionen verhängt wird. Im Einklang mit dem Wortlaut der EU-Regelung definieren die britischen Verordnungen eine „beteiligte Person“ als eine Person, die:

  • an der Destabilisierung der Ukraine oder der Untergrabung oder Bedrohung der territorialen Integrität, Souveränität oder Unabhängigkeit der Ukraine beteiligt ist oder war,
  • sich im Besitz oder unter der direkten oder indirekten Kontrolle einer Person befindet, die in dieser Weise beteiligt war,
  • im Namen oder auf Anweisung einer Person handelt, die in dieser Weise beteiligt ist oder war, oder
  • Mitglied einer Person ist oder mit einer Person assoziiert ist, die in dieser Weise beteiligt ist oder war.

Wenn eine Person „benannt“ ist, wird ihr Vermögen eingefroren, was bedeutet, dass der Handel mit Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen, die diesen Personen gehören, oder die Bereitstellung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen für diese Personen verboten ist und eine Straftat darstellt. Für designierte Personen können auch Reiseverbote oder Beschränkungen für die Inanspruchnahme bestimmter Finanzdienstleistungen gelten.

Am 10. Februar 2022 wurde die britische Regelung durch eine Rechtsverordnung aktualisiert. Die Verordnungen schließen nun in die Definition des Begriffs „beteiligte Person“ eine Person ein, die „an der Erlangung eines Vorteils von der russischen Regierung oder der Unterstützung der russischen Regierung beteiligt ist oder war“. In den Verordnungen wird erläutert, dass dies eine Person einschließt

  • die als ein mit der russischen Regierung verbundenes Unternehmen tätig ist;
  • die Geschäfte von wirtschaftlicher Bedeutung für die russische Regierung ausführt;
  • die in einem Sektor tätig ist, der für die russische Regierung von strategischer Bedeutung ist, oder
  • die eine der oben genannten Einrichtungen besitzen oder kontrollieren oder als Direktor, Treuhänder oder ähnliches tätig sind.

Die britische Regierung hat dann am 3. März 2022 Änderungen zum Sanktionsgesetz beschlossen, um dieses zu schärfen:  Mit diesen Änderungen wurde die Möglichkeit eingeführt, in UK Personen im Rahmen eines so genannten „Dringlichkeitsverfahrens“ zu benennen. Im Rahmen dieses Verfahrens könnte UK eine Person benennen, wenn

  • gleichwertige oder ähnliche Sanktionsmaßnahmen nach dem Recht der Vereinigten Staaten, der Europäischen Union, Australiens, Kanadas oder eines anderen, vom Staatssekretär genannten Landes bestehen; und
  • der Minister der Ansicht ist, dass die Benennung einer Person im Rahmen des Dringlichkeitsverfahrens im öffentlichen Interesse liegt.

Infolge dieser Änderung verfügt die britische Regierung über einen breiten Ermessensspielraum, um Sanktionen gegen alle Personen zu verhängen, von denen sie weiß oder vermutet, dass sie an der Erlangung eines Vorteils von der russischen Regierung oder an deren Unterstützung beteiligt sind.

Dazu hat die britische Regierung seit dem 24. Februar 2022 als Reaktion auf den Konflikt mit Russland in der Ukraine eine Reihe von finanziellen Sanktionspaketen eingeführt.

Unternehmen sollen danach

  • sicherstellen, dass sie über eine solide Politik zur Überprüfung von Sanktionen verfügen und dass diese dynamisch aktualisiert wird, um jegliche Beteiligung an Einrichtungen zu ermitteln, die den neuen Sanktionsmaßnahmen unterliegen könnten;
  • feststellen und überwachen, ob in der Lieferkette (Lieferanten, Zwischenhändler und Kunden) benannte Einrichtungen oder Personen beteiligt sind;
  • Maßnahmen ergreifen, um festzustellen, inwieweit das Unternehmen an Aktivitäten beteiligt ist, die den russischen Staat, die Zentralbank oder andere Finanzinstitute betreffen;
  • Produkte oder Dienstleistungen des Unternehmens prüfen, um festzustellen, ob sie unter die neuen Handels- und Ausfuhrkontrollen fallen;
  • Geschäfte, die einen russischen Bezug aufweisen, im Rahmen des normalen Geschäftsverkehrs abwickeln und sicherstellen, dass sie kein Element der öffentlichen Finanzierung oder Finanzhilfe darstellen; und
  • sicherstellen, dass das gesamte Personal über die Umgehungsverbote informiert ist und diese beachtet, um zu gewährleisten, dass bei allen Aktivitäten nicht versehentlich gegen die einschlägigen Sanktionsmaßnahmen verstoßen wird.

Was gibt es in Deutschland analog?

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