?Ich möchte einmal die jüngsten Entwicklungen im spanischen Zoll- und Steuerrecht im Bereich der Yachtnutzung, insbesondere im Hinblick auf das Temporary Admission (TA)-Regime, Charterlizenzen, die spanische Matriculation Tax sowie steuerliche Sonderregelungen in Melilla., vorstellen.
1. Temporary Admission (TA) – Neuerungen bei Ausreise und Verkauf in internationalen Gewässern
Seit April 2025 akzeptieren die spanischen Zollbehörden offiziell, dass das bloße Verlassen der spanischen Hoheitsgewässer – also das Überschreiten der 12-Seemeilen-Grenze – ausreicht, um das TA-Regime zu beenden und einen neuen 18-monatigen TA-Zeitraum zu beginnen. Dies gilt auch für den Verkauf von Yachten in internationalen Gewässern, ohne dass ein Anlaufen eines Hafens außerhalb des Zollgebiets der Union erforderlich ist. Diese Praxis wurde zuvor bereits in Ländern wie Frankreich und Italien angewendet und stellt nun eine Harmonisierung der spanischen Zollpraxis mit dem Unionszollkodex (UZK) dar .?
Für die Wiederaufnahme des TA-Regimes ist jedoch eine formelle Zollanmeldung erforderlich, üblicherweise mittels des Formulars „Anlage 71-01“, um den Beginn des neuen 18-monatigen Zeitraums zu dokumentieren. Der alleinige Nachweis durch elektronische Navigationsdaten wie AIS wird als risikobehaftet angesehen und könnte von den Zollbehörden angefochten werden.?
2. Charterlizenzen – Vereinfachtes Verfahren ab Juli 2024
Mit Wirkung zum 1. Juli 2024 wird in Spanien ein vereinfachtes Verfahren für die Erteilung von Charterlizenzen eingeführt. Anstelle der bisherigen Genehmigungspflicht genügt künftig die Vorlage einer „verantwortlichen Erklärung“ (declaración responsable), ergänzt durch eine Kapitänserklärung und die Crewliste. Dies ermöglicht es Yachten, ihre kommerzielle Tätigkeit unmittelbar nach Einreichung der Unterlagen aufzunehmen, wodurch administrative Hürden insbesondere während der Hochsaison reduziert werden .?
Für Yachten, die erstmals eine Charterlizenz beantragen, bleibt das bisherige Verfahren bestehen, um eine ordnungsgemäße Erfassung in den Systemen der maritimen Verwaltung sicherzustellen.?
3. Spanische Matriculation Tax – Klarstellungen zur Nutzung durch wirtschaftlich Berechtigte
Die spanische Matriculation Tax (Sondersteuer auf bestimmte Transportmittel) in Höhe von 12?% des Yachtwertes hat in der Vergangenheit zu Unsicherheiten geführt, insbesondere hinsichtlich der Nutzung durch wirtschaftlich Berechtigte (UBOs). Aktuelle verbindliche Auskünfte der spanischen Steuerbehörde (DGT) aus Dezember 2024 stellen klar:?
- Yachten, die ausschließlich für Charterzwecke genutzt werden und deren Betreiber keine Betriebsstätte in Spanien unterhalten, können von der Matriculation Tax befreit werden.?
- Die Nutzung der Yacht durch den UBO unter marktüblichen Bedingungen (z.?B. mit Chartervertrag und Zahlung marktüblicher Entgelte) führt nicht zum Verlust der Steuerbefreiung, sofern der UBO nicht in Spanien ansässig ist und keine Betriebsstätte dort unterhält .?
Es wird jedoch empfohlen, die Nutzung durch den UBO nicht regelmäßig oder missbräuchlich zu gestalten, um nicht den Eindruck einer Umgehung der Steuerpflicht zu erwecken.?
4. Melilla – Steuerliche Sonderregelungen für Yachten
Melilla, eine spanische Exklave in Nordafrika, bietet aufgrund ihres Sonderstatus außerhalb des EU-Mehrwertsteuergebiets und des Zollgebiets der Union attraktive steuerliche Vorteile für die Yachtnutzung:?
- Charteraktivitäten, die in Melilla beginnen, unterliegen lediglich einer lokalen Steuer (IPSI) von 0,5?%, anstelle der regulären spanischen Mehrwertsteuer.?
- Melilla ermöglicht die Beendigung des TA-Regimes vor Ablauf der 18 Monate, ohne dass ein Hafen außerhalb des Zollgebiets der Union angelaufen werden muss.?
- Reparatur- und Wartungsarbeiten können in Melilla unter dem Inward Processing Relief (IPR)-Regime durchgeführt werden, ohne dass Mehrwertsteuer anfällt .?
Zudem wurde klargestellt, dass Yachten unter dem TA-Regime in Spanien chartern dürfen, sofern der Betreiber eine Betriebsstätte in Melilla unterhält und alle Nutzer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässig sind.?
5. Spanisches Leasingmodell – Steuerliche Vorteile beim Yachtkauf
Das spanische Leasingmodell ermöglicht durch eine komplexe Struktur steuerliche Vorteile beim Erwerb von Yachten:?
- Ein Schiffbauvertrag wird zwischen der Werft und einer Erwerbsgesellschaft abgeschlossen.?
- Dieser Vertrag wird an eine Leasinggesellschaft (Lessor) übertragen, die wiederum einen Leasingvertrag mit einer „Agrupación de Interés Económico“ (AIE) abschließt.?
- Die AIE, ansässig auf den Kanarischen Inseln, ermöglicht durch steuerliche Sonderregelungen erhebliche Abschreibungen und Steuervergünstigungen, die an die Investoren weitergegeben werden.?
- Nach Ablauf des Leasingvertrags erwirbt der ursprüngliche Käufer die Anteile an der AIE zu einem reduzierten Preis, was zu einer effektiven Kaufpreisreduzierung von bis zu 20?% führen kann.?
Dieses Modell ist theoretisch auch für Werften außerhalb Spaniens zugänglich, erfordert jedoch die Zusammenarbeit mit spanischen Finanzinstituten und eine sorgfältige steuerliche Planung.?
Fazit: Die jüngsten Entwicklungen im spanischen Zoll- und Steuerrecht bieten Yachtbesitzern und -betreibern neue Möglichkeiten zur Optimierung ihrer Aktivitäten in Spanien. Die Harmonisierung der TA-Regelungen, die Vereinfachung der Charterlizenzverfahren und die Klarstellungen zur Matriculation Tax tragen zu einer erhöhten Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit
Für Details und eine individuelle, fallbezogene Beratung stehe ich gerne zur Verfügung.