Bedingungen für kommerzielle Yacht-Vercharterung in Kroatien

Seit 2017 gelten in Kroatien folgende Regelungen und Bedingungen für ein Yacht-Chartergeschäft:

1. Sowohl Vercharterer aus der EU als auch Drittländern können mit kommerziell registrierten Yachten in Kroatien Charter anbieten
2. Das Charterunternehmen muss eine OIB-Steuernummer und eine Mehrwertsteuer-ID Nummer beim kroatischen Finanzamt beantragen.
3. Die Yacht muss in „E-crew“, einer zentralen Online-Datenbank des kroatischen Marine-Ministeriums gelistet werden. Dafür sind bestimmte Dokumente vorzulegen, Es wird dann über evtl. notwendige Surveys entschieden.
4. Alle gewerblich genutzten Yachten mit Nicht-EU-Flagge müssen eine Charterlizenz beantragen. Die Länge der Yacht ist nicht länger begrenzt. Die Lizenz ist immer für das Kalenderjahr gültig. Die Anzahl der verfügbaren Charter-Lizenzen könnte jedoch aufgrund der kroatischen Marktversorgungssituation begrenzt sein.
Die Mehrwertsteuer wird auf die Charterleistung erhoben und zwar pro rata für die Zeit, die die Yacht in Kroatien verbringt. Wenn zum Beispiel eine Yacht Gäste in Montenegro aufnimmt und 7 Tage in Kroatien unterwegs ist, muss für diese Zeit die kroatische Mehrwertsteuer bezahlt und in Kroatien abgeführt werden.
6. Die Mehrwertsteuer für Charterleistungen mit Übernachtung beträgt 13%; für Tages-Charter ohne Übernachtung 25%.
7. Alle kommerziellen Yachten müssen einen VAT PAID Nachweis über die EU-Mehrwertsteuer bei der Einreise nach Kroatien vorweisen.
8. Werden Chartergäste außerhalb der EU an Bord genommen, muss bei Einreise nach Kroatien ein Chartervertrag vorgelegt werden. Bei Verlassen Kroatiens muss eine ggf. von einem Fiskalvertreter Rechnung über die Zahlung der kroatischen Mehrwertsteuer ausgestellt sein.
9. Werden Chartergäste in einem anderen EU-Land einer gewerblichen Charteryacht genommen, so muss auch hier bei der Einreise nach Kroatien ein gültiger Chartervertrag vorgewiesen werden sowie eine ggf. von einem Fiskalvertreter ausgestellte Pro-forma-Rechnung für die in Kroatien zu entrichtende Mehrwertsteuer.
10. Wenn eine Charteryacht Gäste außerhalb der EU aufnimmt, kann die EU-Chartergesellschaften ihre Mehrwertsteuernummer für die MwSt-Zahlung in Kroatien entsprechend verwenden ohne die kroatische VAT ID zu benötigen.
11. Kommerzielle Nicht-EU-Yachten, die keine Kabotage-Lizenz besitzen, können in kroatischen Hoheitsgewässern nur zwischen internationalen Häfen, von und zu Werften und nur mit Besatzungsmitgliedern an Bord fahren.

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