?Ich möchte einmal die jüngsten Entwicklungen im spanischen Zoll- und Steuerrecht im Bereich der Yachtnutzung, insbesondere im Hinblick auf das Temporary Admission (TA)-Regime, Charterlizenzen, die spanische Matriculation Tax sowie steuerliche Sonderregelungen in Melilla., vorstellen.
Spanien hat 2024 / 2025 sein Zoll- und Steuerregime für Yachtnutzung umfassend modernisiert. Wer in spanischen Gewässern chartert, seine Yacht verkauft oder langfristig stationiert, profitiert von vereinfachten Abläufen und klareren Steuerregeln – ein großer Schritt zu mehr Rechtssicherheit und Wettbewerbsfähigkeit.
1. Temporary Admission (TA) – Neustart nach Überschreiten der 12-Seemeilen-Zone
- Seit April 2025 reicht das bloße Verlassen der spanischen Hoheitsgewässer (12 sm) aus, um eine TA zu beenden und einen neuen 18-Monats-Zeitraum einzuleiten.
- Ein Yachtverkauf auf hoher See ist nun ebenfalls zulässig, ohne dass ein Nicht-EU-Hafen angelaufen werden muss.
- Für den Wiedereintritt ist eine formelle Zollanmeldung («Anlage 71-01») Pflicht. Nur auf AIS-Daten zu vertrauen, gilt als riskant.
SEO-Tipp: Verwenden Sie für interne Links Formulierungen wie „Vollständige Anleitung zur Temporary Admission für Yachten in Spanien“.
2. Charterlizenz – „Declaración responsable“ ersetzt Genehmigung (ab 01.07.2024)
Neu- und Bestandsyachten können ihre kommerziellen Fahrten direkt nach Einreichen einer verantwortlichen Erklärung, einer Kapitänserklärung und der Crew-Liste starten.
- Weniger Wartezeit in der Hochsaison
- Erstmals antragstellende Yachten nutzen weiterhin das klassische Genehmigungsverfahren.
3. Matriculation Tax (12 %) – Klarstellungen für wirtschaftlich Berechtigte (UBO)
- Charteryachten ohne Betriebsstätte in Spanien bleiben von der Matriculation Tax befreit.
- UBO-Nutzung ist zulässig, solange:
- marktübliches Entgelt gezahlt wird
- der UBO nicht in Spanien ansässig ist
- keine Betriebsstätte besteht
- Vermeiden Sie übermäßige oder scheinbar private Dauernutzung, um Umgehungsvorwürfe auszuschließen.
4. Melilla – 0,5 % IPSI & flexible Zoll-Regeln
Melilla liegt außerhalb des EU-Mehrwert- & Zollgebiets und bietet deshalb einzigartige Vorteile:
Vorteil | Details |
---|---|
Ultra-niedrige Steuer | Charterstarts in Melilla unterliegen nur 0,5 % IPSI |
TA-Beendigung | Frühzeitiges Beenden ohne Nicht-EU-Hafen möglich |
Inward Processing Relief (IPR) | Reparaturen & Wartung steuerfrei |
Charter unter TA | Erlaubt, wenn Betreiber eine Betriebsstätte in Melilla hat & Gäste außerhalb des Zollgebiets ansässig sind |
5. Spanisches Leasingmodell – Bis zu 20 % effektive Kaufpreisreduzierung
- Schiffbauvertrag mit Werft
- Abtretung an spanische Leasinggesellschaft (Lessor)
- Leasingvertrag mit AIE auf den Kanarischen Inseln
- Hohe Abschreibungen + Steuervergünstigungen innerhalb der AIE
- Käufer übernimmt AIE-Anteile – Kaufpreis sinkt um bis zu 20 %
Tipp: Auch internationale Werften können partizipieren – entscheidend sind spanische Finanzpartner und eine saubere Steuerplanung.
Häufige Fragen (FAQ)
Was bedeutet „Temporary Admission“ für Yachten?
Ein zollrechtliches Verfahren, das Nicht-EU-Yachten bis zu 18 Monate steuer- & zollfrei das Befahren spanischer Gewässer erlaubt. Seit April 2025 genügt das Überqueren der 12-sm-Grenze zum Neustart.
Muss ich nach dem Yachtverkauf in internationalen Gewässern spanische Steuern zahlen?
Nein, sofern der Verkauf außerhalb des Zollgebiets der Union erfolgt und alle TA-Formalitäten eingehalten werden.
Sind UBO-Fahrten wirklich steuerfrei?
Ja, wenn sie marktüblich abgerechnet werden, der UBO nicht in Spanien ansässig ist und das Schiff ausschließlich kommerziell genutzt wird.
Die Reformen 2024 / 2025 erleichtern Yachteignern den steueroptimierten Betrieb in Spanien erheblich. Ob TA-Neustart, Charterlizenz ohne Wartezeit oder Melilla-Steuervorteile – jetzt ist der ideale Zeitpunkt, die eigene Struktur zu prüfen und Potenziale zu nutzen.
Sie planen Kauf, Charter oder Re-Flagging?
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